Montag, 16. März 2020 @ 12:00
Mit wem splittet eine Alleinerzieherin?
Anmerkungen zum geplanten verpflichtenden Pensions-Splitting der tĂŒrkis-grĂŒnen Regierungskoalition von Hilde Grammel
Pensionssplitting bedeutet, dass 50% des Pensionsanteils des berufstĂ€tigen Ehepartners bis zum 10. Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes (bei mehreren entsprechend lĂ€nger) automatisch auf das Pensionskonto des nicht erwerbstĂ€tigen aufgebucht werden. Im Klartext: Zumeist ist es der Mann, der im Falle der Geburt eines Kindes weiterhin berufstĂ€tig bleibt, weil er besser verdient und auch, weil es manchen noch immer als ânaturgegebenâ erscheint, dass es die Frau ist, die sich der Kindererziehung, dem Haushalt und der Versorgung der MĂ€nner widmet. Dies ist mit steuerlichen BegĂŒnstigungen verbunden und fördert das Alleinverdienermodell und damit die AbhĂ€ngigkeit der Frau vom Ehemann. Von diesem verpflichtenden Pensionssplitting fĂŒr Eheleute soll es eine einmalige Opt-out-Möglichkeit geben, von der innerhalb einer vorgegebenen Frist Gebrauch zu machen ist, fĂŒr Patchwork-Familien soll eine praxistaugliche und faire Lösung erarbeitet werden.
Die freiwillige Variante sieht dasselbe vor, nur soll sie fĂŒr jede Form der Partnerschaft gelten (neben der Ehe auch fĂŒr eingetragene Partnerschaften und bei Lebensgemeinschaften) und kann jederzeit, also leichter, wieder beendet werden.
So viel zu den PlÀnen, die im Raum stehen und darauf warten, konkretisiert und in Gesetze gegossen zu werden.
Bisher sorgt nur der Staat fĂŒr eine finanzielle Abgeltung, wenn Frauen zugunsten der Kinder beruflich zurĂŒckstecken, indem ihnen fĂŒr vier Jahre pro Kind ein fiktives Monatseinkommen von ⏠1.923 (12x im Jahr) am Pensionskonto gutgeschrieben wird (die âKindererziehungszeitenâ). Nun soll auch innerhalb der Partnerschaften ein Ausgleich stattfinden â so die offizielle Sprachregelung.
Wo liegen die Fallstricke?
Erstens: Frauen werden in ihrer Rolle als MĂŒtter, Ehe- und Hausfrauen bestĂ€rkt, um nicht zu sagen: darauf festgelegt. Sie sollen nicht arbeiten gehen (mĂŒssen) â es ist das Frauenbild des 19. Jahrhunderts, das hier wiederbelebt wird. Von der Versorgerehe soll der Weg direkt in die Versorgerpension fĂŒhren. Ebenfalls nicht interessiert die Frage, wie nach zehn oder mehr Jahren Abwesenheit vom Arbeitsplatz der Wiedereinstieg geschafft werden soll â ich wage sogar zu behaupten, dass dieser gar nicht als erstrebenswert angesehen wird. Es mag ja sein, dass in âstrukturschwachenâ lĂ€ndlichen Regionen dieses Modell attraktiv ist, ebenso in der einen oder anderen wohlhabenden stĂ€dtischen Familie (in jenen Teilen des Landes, in denen die ĂVP ĂŒber satte Mehrheiten verfĂŒgt), aber AbhĂ€ngigkeiten dieser existenziellen Art sind grundsĂ€tzlich alles andere als wĂŒnschenswert, denn nicht alle EhemĂ€nner sind oder bleiben freundlich (siehe Gewaltstatistik).
Zweitens: Frauenarbeit wird weiterhin unsichtbar gemacht und verschwindet in der gesamtwirtschaftlichen Leistungsbilanz. Weltweit arbeiten Frauen und MĂ€dchen, so Oxfam, im Jahr 12 Mrd. Stunden unbezahlt. Das entspricht einem Gegenwert von 11 Billiarden $ pro Jahr oder dem 24-fachen Umsatz von Apple, Google und Facebook zusammen. Was kein Mann bereit wĂ€re zu tun, nĂ€mlich einen GroĂteil seines Lebens unbezahlt und âaus Liebeâ das eigene Leben und die eigene TĂ€tigkeit an den BedĂŒrfnissen anderer zu orientieren, wird ganz selbstverstĂ€ndlich von Frauen erwartet.
Drittens: Pensionssplitting bringt einkommensschwachen Familien nichts. Wer auch dank der familieninternen Umverteilung nicht ĂŒber die Ausgleichszulage von derzeit ⏠966,65 kommt, hat vom Splitting nichts, weil die Pension ohnehin auf dieses Niveau aufgestockt wird. Der Mann hat dann umsonst einen Teil seiner AnsprĂŒche abgezwackt, was fĂŒr Paare mit gemeinsamer Kassa ein Nachteil ist.
Viertens: Das Pensionssplitting benachteiligt Alleinerzieherinnen massiv. Es wĂ€re eine GesetzesmaĂnahme, die bewusst einen Teil der weiblichen Bevölkerung, die, objektiv gesehen, dieselbe Arbeit leistet wie jener, der vom Pensionssplitting profitiert, diskriminiert. Das einzige, was durch das Pensionssplitting belohnt wird, ist das Lebensmodell der Ehe und der Partnerschaft, wobei Partnerschaft oftmals ein beschönigendes Wort fĂŒr das ist, was konkret gelebt wird.
Wie stellen wir uns also die BekÀmpfung der Altersarmut von Frauen vor?
Auch wir meinen, dass diese bereits im Erwerbsalter und sogar davor ansetzen muss. Frauen soll ein existenziell abgesichertes, eigenstĂ€ndiges Leben ermöglicht werden, so wie jeder Mann das selbstverstĂ€ndlich fĂŒr sich beansprucht, wobei die Verwirklichung des Potentials der Mutterschaft nicht zu ihren Lasten gehen darf. DafĂŒr hat eine Gesellschaft zu sorgen, die es ernst meint mit der Gleichberechtigung der Geschlechter. Das bedeutet, eine allgemeine ArbeitszeitverkĂŒrzung bei vollem Lohnausgleich â die, nebenbei bemerkt, auch aus ökologischer Sicht sinnvoll ist â, damit auch VĂ€ter sich in der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder einbringen können und die Hausarbeit mit der Mutter ihrer Kinder teilen können. Existenzsichernde Löhne fĂŒr alle. Kinderbetreuungseinrichtungen in guter QualitĂ€t, leistbar und flĂ€chendeckend. Die Schaffung von ArbeitsplĂ€tzen in âstrukturschwachenâ Regionen durch eine Umstrukturierung des landwirtschaftlichen Sektors. Und nicht zuletzt: Pensionen, von denen mensch leben kann, fĂŒr alle Mitglieder der Gesellschaft und nicht nur fĂŒr einige!