Debatten darüber, wie ein Recht auf Produkte der Daseinsvorsorge in die Verfassung kommen könnten, scheitern regelmäßig an der nicht vorhandenen Zweidrittelmehrheit.
Unter den gesetzlichen Abgaben nehmen die Beiträge zur Sozialversicherung eine Sonderstellung ein.
Sie unterscheiden sich von Steuern dadurch, dass sie erstens zweckgebunden verwendet werden müssen und zweitens mit daraus abgeleiteten konkreten Rechtsansprüchen verbunden sind.
Daher scheint die Einbindung der Pflegeagenden in das (selbstverwaltete) Sozialversicherungssystem geeignet zu sein, um die raschere Rechtssicherheit auf öffentlich finanzierte Pflegeleistungen für die Mitglieder der Versichertengemeinschaft zu erreichen.
Eine Debatte über Vorteile, Nachteile & Widersprüche.