Unsicherheit, wie es für PensionistInnen nun weitergeht
Donnerstag, 13. Februar 2025 @ 08:41
Die Regierungsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP sind – wie auch die vorherigen zwischen SPÖ, Neos und ÖVP – geplatzt.
Für uns PensionistInnen bleibt allerdings, unabhängig davon wie es im Parlament und auf Regierungsebene weitergeht, der schale Geschmack darüber zurück, was in allen diesen Verhandlungen an Eingriffen und Verschlechterungen im Pensionssystem angedacht, verhandelt und in die Öffentlichkeit durchgesickert ist.
Wir haben die wichtigsten davon zusammengefasst:
Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages der PensionistInnen von 5,1% auf 6%. Das würde für die meisten eine zusätzliche Belastung von einigen hundert Euro im Jahr bedeuten. Hintergrund ist das wachsende Defizit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Der Vorschlag des ZVPÖ lautet: Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge. Denn alle Einkommen über € 6.050 zahlen für den Einkommensanteil, der über diesem Betrag liegt, derzeit keinen Cent in die ÖGK ein.
Die jährliche Anpassung der Pensionen nicht mit der Teuerungsrate, sondern zumindest zeitweise darunter auszahlen. Das würde einen unmittelbaren Verlust an Kaufkraft bedeuten und über die Jahre zu einem Abschmelzen der Pensionen führen.
Der Aufwertungsfaktor der Pensionsbeiträge in der Sozialversicherung nicht mehr mit dem gegenwärtigen Faktor von 1,78% aufwerten, sondern zumindest zeitweilig oder überhaupt reduzieren. Dies würde für die jetzt aktive, arbeitende Bevölkerung eine drastische Verringerung ihrer zukünftigen Pension bedeuten.
Hinaufsetzen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von derzeit 65 auf 67 Jahre. Die ÖVP etwa forderte, falls es nicht gelänge bis 2030 das faktische Pensionsantrittsalter deutlich zu erhöhen – was derzeit u.U. zu Lasten von (Berufs-) Kranken und anderen nicht mehr voll Einsatzfähigen gehen würde –, dann automatisch das gesetzliche Antrittsalter (inklusive das der Frauen) anzuheben.
Erhöhung des Antrittsalters für die Korridorpension bei langer Versicherungszeit (mit Abschlägen) von derzeit 62 auf 63 Jahre und Erhöhung der Mindestversicherungszeit von 40 auf 42 Jahre.
Bei zusätzlicher Arbeit in der Pensionszeit soll ein genereller Steuersatz von 20% gelten. D.h., wer etwa € 1000 zusätzlich verdient, dem bleiben davon € 800. Wer aber, wie ehemalige Generaldirektoren, die als Konsulenten oder Aufsichtsräte € 10.000 und mehr zusätzlich verdienen, bleiben € 8.000. Der Präsident des Pensionistenverbandes, Kostelka, hat zu Recht gegen diese „Gleichbehandlung“ so großer Unterschiede protestiert, was auch der ZVPÖ so sieht.