Unsere Stärke – Überparteiliche Interessenspolitik
- Donnerstag, 14. Juli 2016 @ 05:59
Der Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs (ZVPÖ) wurde 1924 als überparteiliche Organisation zur Vertretung der älteren Generation und Sicherung der Altersvorsorge gegründet. Diese Grundsatzentscheidung ist bis heute die soziale und politische Grundlage des ZVPÖ. Forderungen an Regierung und die öffentliche Hand waren und sind daher immer nur von den Interessen der betroffenen Menschen getragen. Seit Jahren wollen uns Politiker und Politikerinnen, Unternehmervertretungen, Medien und sogenannte Experten unter Berufung auf gestiegene Lebenserwartung und geringere Geburtenraten einreden, dass künftige Pensionen nach dem jahrzehntelangen Umlageverfahren nicht mehr finanzierbar seien. Daher müssten das Pensionsalter angehoben, die Pensionen gekürzt, der Staatszuschuss reduziert und vor allem aber privat vorgesorgt werden.
Hinter der Propagierung verstärkter Eigenvorsorge und den Umstieg zur Finanzierung über den Kapitalmarkt steckt die Absicht, auch die Pensionsfinanzierung zu einem lukrativen Sektor für das Finanzkapital auf Kosten sozialer Ansprüche zu machen. Bei jährlich 32 Milliarden Euro Pensionsleistungen für 2,2 Millionen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher handelt es sich schließlich um einen höchst lukrativen „Markt“, der für Profitinteressen genutzt werden soll. Im Gegensatz dazu werden die Leistungen aus der Eigenvorsorge laut Prognose für 2014 weiter zurückgehen.
Bedeutete in den 1970er Jahren der Begriff „Reform“ noch Hoffnung und soziale Verbesserung, so ist Reform unter neoliberalen Bedingungen zur gefährlichen Drohung verkommen. Das trifft insbesondere in der Pensionsdebatte zu. Die „Pensionsreformen“ der verschiedenen Regierungen bedeuten seit den 1990er Jahren gravierende Einschnitte auf Kosten des Lebensstandards der jetzigen und künftigen Pensionistinnen und Pensionisten.
Damit wird eine wachsende Altersarmut vorprogrammiert, wie sie in Deutschland als Ergebnis der als Riester-Rente staatlich geförderten Privatvorsorge bei gleichzeitigem Abbau der staatlichen Pension mit einer Rente von nur mehr 39 Prozent des Aktiveinkommens schon Realität ist.
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Unter dem Titel „Harmonisierung der Pensionen“ versuchten die Regierungen früher und auch heute Verschlechterungen durchzudrücken. Aber hinter dieser Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pensionsregelungen auf immer niedrigerem Niveau verbergen sich vor allem Verluste für ASVG- und APG (Allgemeines Pensionsgesetz) -Versicherte.
Eine systematische Absenkung des Lebensstandards der Pensionistinnen und Pensionisten erfolgt durch die schon in den 1990er Jahren mit der Nettoanpassung eingeleitete Entwicklung der Pensionen. Wenn nämlich die Pensionsanpassung bestenfalls in Höhe des Verbraucherpreisindex erfolgt, der unter dem Pensionistenpreisindex liegt, kann von einer Pensionserhöhung schon lange keine Rede mehr sein. Im Ergebnis liegen die Pensionsanpassungen von 1988 bis 2016 um 17 Prozent hinter dem VPI.
Die Politik der Regierung läuft seit langem darauf hinaus, die Grundlage für langfristig gesicherte Pensionen, nämlich die Umlagenfinanzierung und den Generationenvertrag, zu zerstören. Damit soll die riskante Kapitalmarktfinanzierung ebenso verankert werden wie der systematische Rückzug des Staates aus seiner Mitverantwortung für die Pensionsfinanzierung, wie sie mit der Drittelfinanzierung (je ein Drittel Versicherte, Dienstgeber und Staat) im ASVG 1956 vereinbart wurde. Wobei das Drittel des Bundes als Ersatzleistung für nicht durch Beiträge gedeckte Pensionsleistungen für Karenz, Witwen, Waisen, Invalidität etc. gedacht war. Mittlerweile wurde diese Drittelfinanzierung in eine Ausfallshaftung umgewandelt, was als Rückzug des Bundes aus der Pensionsfinanzierung zu werten ist. Gleichzeitig werden Milliarden Euro für die Sanierung von Pleitebanken bereitgestellt.
Daher hält der ZVPÖ für eine nachhaltige Pensionsfinanzierung folgende Maßnahmen für notwendig:
Weiters fordern wir:
Hinter der Propagierung verstärkter Eigenvorsorge und den Umstieg zur Finanzierung über den Kapitalmarkt steckt die Absicht, auch die Pensionsfinanzierung zu einem lukrativen Sektor für das Finanzkapital auf Kosten sozialer Ansprüche zu machen. Bei jährlich 32 Milliarden Euro Pensionsleistungen für 2,2 Millionen Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher handelt es sich schließlich um einen höchst lukrativen „Markt“, der für Profitinteressen genutzt werden soll. Im Gegensatz dazu werden die Leistungen aus der Eigenvorsorge laut Prognose für 2014 weiter zurückgehen.
Bedeutete in den 1970er Jahren der Begriff „Reform“ noch Hoffnung und soziale Verbesserung, so ist Reform unter neoliberalen Bedingungen zur gefährlichen Drohung verkommen. Das trifft insbesondere in der Pensionsdebatte zu. Die „Pensionsreformen“ der verschiedenen Regierungen bedeuten seit den 1990er Jahren gravierende Einschnitte auf Kosten des Lebensstandards der jetzigen und künftigen Pensionistinnen und Pensionisten.
Damit wird eine wachsende Altersarmut vorprogrammiert, wie sie in Deutschland als Ergebnis der als Riester-Rente staatlich geförderten Privatvorsorge bei gleichzeitigem Abbau der staatlichen Pension mit einer Rente von nur mehr 39 Prozent des Aktiveinkommens schon Realität ist.
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Unter dem Titel „Harmonisierung der Pensionen“ versuchten die Regierungen früher und auch heute Verschlechterungen durchzudrücken. Aber hinter dieser Vereinheitlichung der unterschiedlichen Pensionsregelungen auf immer niedrigerem Niveau verbergen sich vor allem Verluste für ASVG- und APG (Allgemeines Pensionsgesetz) -Versicherte.
Eine systematische Absenkung des Lebensstandards der Pensionistinnen und Pensionisten erfolgt durch die schon in den 1990er Jahren mit der Nettoanpassung eingeleitete Entwicklung der Pensionen. Wenn nämlich die Pensionsanpassung bestenfalls in Höhe des Verbraucherpreisindex erfolgt, der unter dem Pensionistenpreisindex liegt, kann von einer Pensionserhöhung schon lange keine Rede mehr sein. Im Ergebnis liegen die Pensionsanpassungen von 1988 bis 2016 um 17 Prozent hinter dem VPI.
Die Politik der Regierung läuft seit langem darauf hinaus, die Grundlage für langfristig gesicherte Pensionen, nämlich die Umlagenfinanzierung und den Generationenvertrag, zu zerstören. Damit soll die riskante Kapitalmarktfinanzierung ebenso verankert werden wie der systematische Rückzug des Staates aus seiner Mitverantwortung für die Pensionsfinanzierung, wie sie mit der Drittelfinanzierung (je ein Drittel Versicherte, Dienstgeber und Staat) im ASVG 1956 vereinbart wurde. Wobei das Drittel des Bundes als Ersatzleistung für nicht durch Beiträge gedeckte Pensionsleistungen für Karenz, Witwen, Waisen, Invalidität etc. gedacht war. Mittlerweile wurde diese Drittelfinanzierung in eine Ausfallshaftung umgewandelt, was als Rückzug des Bundes aus der Pensionsfinanzierung zu werten ist. Gleichzeitig werden Milliarden Euro für die Sanierung von Pleitebanken bereitgestellt.
Daher hält der ZVPÖ für eine nachhaltige Pensionsfinanzierung folgende Maßnahmen für notwendig:
- eine möglichst hohe Beschäftigung gefördert durch staatliche Impulse
- eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätswachstum zur Ausweitung der Beitragsgrundlage
- die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
- die Anhebung der Frauenbeschäftigung verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit
- die Zurückdrängung der Prekarisierung verbunden mit einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverlust.
- Maßnahmen für altersadäquate Arbeitsplätze, um die Beschäftigung älterer Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsalter sicherzustellen
Weiters fordern wir:
- die Wertsicherung der Pensionen in den Verfassungsrang zu erheben
- jährliche Pensionsanpassung entsprechend dem Pensionistenpreisindex und des Produktivitätszuwachses
- Einführung einer echten Mindestpension die deutlich über der Armutsschwelle liegt.
- Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage
- Beibehaltung der Selbstverwaltung
- Beibehaltung der Drittelfinanzierung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Bund)
- Beibehaltung der solidarischen Umlagefinanzierung
- Streichung der bis zu 23 Monaten währenden Wartezeit bis zur ersten Pensionsanpassung