Geschworene und Schöffen: ZVPÖ deckt Altersdiskriminierung auf
- Donnerstag, 14. Juli 2016 @ 06:04
Man möchte meinen, dass die österreichischen Gesetze frei von Diskriminierung jeglicher Art wären. Doch weit gefehlt: denn gerade im Geschworenen- und Schöffengesetz (GSchG) findet sich eine solche. Die Altersbegrenzung mit 65 Jahren für die Berufung zu diesem Amt bedeutet de facto, dass Menschen ab diesem Alter nicht mehr fähig sind, über Recht und Unrecht zu befinden. Unsere Expertin beim Seniorenrat, Kollegin Stadler, schrieb einen Brief an den Seniorenrat (siehe Faksimile) und machte auf diesen Missstand aufmerksam. Es folgte ein Brief an den Justizminister und ein persönliches Gespräch, worin sich der Seniorenrat für eine ersatzlose Streichung der Altersobergrenze für Geschworene und Schöffen einsetzte. Justizminister Brandstetter zeigte Verständnis für die Sachlage und sagte – trotz Widerstand in der Richterschaft - hinsichtlich einer Gesetzesänderung Unterstützung zu.
In der Stellungnahme des Seniorenrates zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 – dem Seniorenrat obliegt es, zu Gesetzesentwürfen Anregungen einzubringen und Stellung zu nehmen – heißt es: „Der Österreichische Seniorenrat, die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich, vertritt dazu einhellig die Meinung, dass diese Regelung im Hinblick auf die demografische Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist und regt daher eine ersatzlose Streichung dieser Altersobergrenze in § 1 Abs.2 GschG an.“
Ob letztlich diese Altersdiskriminierung fällt, ist noch offen. Im Herbst soll die Novelle im Parlament beschlossen werden. Wir werden weiter darüber berichten.
In der Stellungnahme des Seniorenrates zum Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 – dem Seniorenrat obliegt es, zu Gesetzesentwürfen Anregungen einzubringen und Stellung zu nehmen – heißt es: „Der Österreichische Seniorenrat, die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich, vertritt dazu einhellig die Meinung, dass diese Regelung im Hinblick auf die demografische Entwicklung nicht mehr zeitgemäß ist und regt daher eine ersatzlose Streichung dieser Altersobergrenze in § 1 Abs.2 GschG an.“
Ob letztlich diese Altersdiskriminierung fällt, ist noch offen. Im Herbst soll die Novelle im Parlament beschlossen werden. Wir werden weiter darüber berichten.