Kleinpensionen: Negativsteuer für 2015 beantragen!
- Montag, 25. April 2016 @ 13:43
Alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher mit einer Brutto-Monatspension, die geringer als € 1.067.- ist (das heißt, sie zahlen keine Lohnsteuer) und keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer gutgeschrieben. Diese wird von den Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Da die entsprechenden Regelungen der Steuerreform erst Mitte 2015 in Kraft getreten sind, kann für 2015 nur eine Gutschrift von 20 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge, maximal aber € 55.-, in Anspruch genommen werden. Der Antrag dafür muss persönlich mit dem Formblatt L 1 für Arbeitnehmerveranlagung 2015 gestellt werden. Das ist ab 1. 1. 2016 möglich.
Alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher mit einer Brutto-Monatspension, die geringer als € 1.067.- ist (das heißt, sie zahlen keine Lohnsteuer) und keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer gutgeschrieben. Diese wird von den Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Da die entsprechenden Regelungen der Steuerreform erst Mitte 2015 in Kraft getreten sind, kann für 2015 nur eine Gutschrift von 20 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge, maximal aber € 55.-, in Anspruch genommen werden. Der Antrag dafür muss persönlich mit dem Formblatt L 1 für Arbeitnehmerveranlagung 2015 gestellt werden. Das ist ab 1. 1. 2016 möglich.
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 können 50% der bezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal jedoch € 110.- jährlich geltend gemacht werden. Dabei wird dann seitens des Finanzamtes ab 2017 eine automatische Veranlagung durchgeführt werden und die Überweisung automatisch erfolgen.
Die maximal € 55.- für 2015, die gelinde gesagt ohnehin nur einem Almosen gleichkommen, wohl aber für viele Bezieherinnen und Bezieher von Kleinpensionen eine wichtige finanzielle Hilfe und Erleichterung darstellen, müssen also persönlich beantragt werden. Im Finanzministerium ist man sich natürlich bewusst, dass viele der Betroffenen in der Annahme, die Zahlung würde automatisch erfolgen, beim Finanzamt gar keine Anträge stellen werden bzw wegen eines relativ kleinen Betrages nicht ein umfangreiches Formular ausfüllen wollen. So lässt sich – und das wieder wie gewohnt bei den „Kleinen“ – sparen.
Wir vom ZVPÖ werden den betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten diesbezüglich jedenfalls Hilfestellung leisten und dafür Sorge tragen, dass etwas mehr ins Börsel kommt.
Wir sind selbstverständlich gerne bei der Beschaffung der nötigen Formulare und ihrem Ausfüllen behilflich. Auf jeden Fall werden wir nicht zulassen, dass bedürftige Personen auf Grund bürokratischer Hindernisse diskriminiert und benachteiligt werden.
Alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher mit einer Brutto-Monatspension, die geringer als € 1.067.- ist (das heißt, sie zahlen keine Lohnsteuer) und keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer gutgeschrieben. Diese wird von den Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Da die entsprechenden Regelungen der Steuerreform erst Mitte 2015 in Kraft getreten sind, kann für 2015 nur eine Gutschrift von 20 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge, maximal aber € 55.-, in Anspruch genommen werden. Der Antrag dafür muss persönlich mit dem Formblatt L 1 für Arbeitnehmerveranlagung 2015 gestellt werden. Das ist ab 1. 1. 2016 möglich.
Ab dem Veranlagungsjahr 2016 können 50% der bezahlten Krankenversicherungsbeiträge, maximal jedoch € 110.- jährlich geltend gemacht werden. Dabei wird dann seitens des Finanzamtes ab 2017 eine automatische Veranlagung durchgeführt werden und die Überweisung automatisch erfolgen.
Die maximal € 55.- für 2015, die gelinde gesagt ohnehin nur einem Almosen gleichkommen, wohl aber für viele Bezieherinnen und Bezieher von Kleinpensionen eine wichtige finanzielle Hilfe und Erleichterung darstellen, müssen also persönlich beantragt werden. Im Finanzministerium ist man sich natürlich bewusst, dass viele der Betroffenen in der Annahme, die Zahlung würde automatisch erfolgen, beim Finanzamt gar keine Anträge stellen werden bzw wegen eines relativ kleinen Betrages nicht ein umfangreiches Formular ausfüllen wollen. So lässt sich – und das wieder wie gewohnt bei den „Kleinen“ – sparen.
Wir vom ZVPÖ werden den betroffenen Pensionistinnen und Pensionisten diesbezüglich jedenfalls Hilfestellung leisten und dafür Sorge tragen, dass etwas mehr ins Börsel kommt.
Wir sind selbstverständlich gerne bei der Beschaffung der nötigen Formulare und ihrem Ausfüllen behilflich. Auf jeden Fall werden wir nicht zulassen, dass bedürftige Personen auf Grund bürokratischer Hindernisse diskriminiert und benachteiligt werden.