Neues von der Gesundheitsreform - PHC–Gesetz
- Donnerstag, 25. Februar 2016 @ 13:47
Was sich vom Namen her anhört wie Rechts-Bestimmungen zu einem toxischen Produkt der chemischen Industrie ist in Wahrheit eine weitere Gesetzesmaterie im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform in Österreich. Das Gesundheitsministerium erarbeitet derzeit rechtliche Grundlagen, um die Anstellung von verschieden GesundheitsdienstleisterInnen bei Ärzten zu ermöglichen, um damit in der Basisgesundheitsversorgung neben dem HausärztInnensystem und den Kassenambulatorien zusätzlich Primärversorgungs-Einrichtungen zu etablieren. Was sich vom Namen her anhört wie Rechts-Bestimmungen zu einem toxischen Produkt der chemischen Industrie ist in Wahrheit eine weitere Gesetzesmaterie im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform in Österreich. Das Gesundheitsministerium erarbeitet derzeit rechtliche Grundlagen, um die Anstellung von verschieden GesundheitsdienstleisterInnen bei Ärzten zu ermöglichen, um damit in der Basisgesundheitsversorgung neben dem HausärztInnensystem und den Kassenambulatorien zusätzlich Primärversorgungs-Einrichtungen zu etablieren.
„Ziel dieser Primärversorgungs-Einrichtungen (Primary Healthcare Center) ist es, dass für alle Menschen mit gesundheitlichen Anliegen und Problemen jederzeit leicht zugängliche Kontaktstellen und AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen. Durch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit von AllgemeinmedizinerInnen und Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen, werden längere Öffnungszeiten ermöglicht. Patientinnen und Patienten sollen in Zukunft den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden.“ – soweit aus dem Werbetext, der derzeit auf der Homepage des Gesundheitsministerium präsentiert wird.
Im Sommer 2015 gelangten Sitzungsnotitzen von den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen in die Hände der Ärztekammer. Somit musste das Ministerium in die Offensive gehen und Gesundheitsministerin Oberhauser legte am 20. August 2015 eine „Punktation“ für einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung von Primärversorgungs-Einheiten vor.
Hochrangige Ärztekammervertreter schäumten und sofort wurde von Seiten der Ärztekammer die schärfste Waffe, die Aufkündigung des Gesamtvertrages mit den Krankenkassen, ausgepackt und den Verhandlern über das PHC Gesetz, nämlich Bund, Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, als Rute ins Fenster gestellt. Die Ministerin kalmierte und sprach von einem Pilotprojekt bis 2016, das maximal 1 % der Bevölkerung umfassen soll, erst dann sollen die Primärversorgungs-Einrichtungen Schritt für Schritt – natürlich in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft – umgesetzt werden.
Sofort stellte sich die Frage, wieso eigentlich das ASVG, das Krankenanstaltengesetz und das Ärztegesetz nicht ausreichen würden, um einen derartigen Pilotversuch gesetzlich zu begleiten und abzusichern. Im Übrigen machen seit August das Gerüchte die Runde, dass das PHC-Gesetz im Schnellverfahren bis Weihnachten durch das Parlament gepeitscht werden solle.
Wir haben bei kompetenter Stelle nachgefragt: Sektionschef Aigner begründet die Notwendigkeit des PHC- Gesetzes dahingehend, dass in den bisherigen Rechtsgrundlagen durchwegs das föderale Prinzip vorherrsche und es Ziel des Ministeriums sei, österreichweit eine einheitliche Gesetzesmaterie zu schaffen, die die Anstellung von verschiedensten Gesundheitsdiensteanbietern bei ÄrztInnen regelt. Die bisherige Gesetzesmaterie definiert Anstellungsverhältnisse bei ÄrztInnen immer im Zusammenhang mit dem Rechtssubjekt „Heil- und Pflegeanstalten“ – ein Begriff der frühen Sozialgesetzgebung von 1918-1920, dem aber per Verfassung zu Grunde gelegt ist, dass den Bundesländern die Durchführung obliegt und somit 9 Durchführungsapparate in Bewegung gesetzt werden müssen.
Darüber hinaus regelt der Gesamtvertrag der Vertragsärzte mit den Kassen lediglich die Erbringung von Arzt-Einzelleistungen. Um den Patienten über die Primärversorgungs-Einrichtungen mehr als ärztliche Leistungen (Pflegeleistungen und andere) anzubieten, müssen zusätzliche juristische Bestimmungen festgelegt werden – dafür würde das PHC- Gesetz gebraucht.
Es ist aber erklärtes Ziel, dass ÄrztInnen Betreiber der Primärversorgungs-Einrichtungen sein werden, die Verträge mit den Kassen abschließen können. Laut derzeitigem Stand der Verhandlungen stehe dem Errichten von Primärversorgungs-Einrichtungen im Rahmen von Krankenkassenambulatorien juristisch auch nichts im Wege und es bestehe kein Grund, laufende Vertragsverhältnisse mit HausärztInnen zu hinterfragen.
Auf die Frage zu den Gerüchten über eine Gesetzwerdung vor Weihnachten reagiert Sektionschef Aigner gelassen: „Derzeit liegt kein entgültiger Gesetzesentwurf zur Behandlung im parlamentarischen Ausschuss vor, der früheste Ausschusstermin im Parlament ist Mitte Dezember – danach gäbe es keinen Parlaments-Plenartermin mehr im heurigen Jahr und den Bundesrat brauchen wir ja auch noch.“
Wieweit Primärversorgungs-Einrichtungen geeignet sind, den unterschiedlichen Anforderungen durch die Bevölkerung in Ballungszentren, Städten und ländlichen Gebieten zu entsprechen – darüber werde ich im nächsten Artikel berichten!
Ach ja - den Ärztemangel gibt es ja auch noch – wie dieser die Entwicklung der Primärversorgungs-Einrichtungen beeinflusst, wird ebenfalls Gegenstand meiner Recherche werden.
„Ziel dieser Primärversorgungs-Einrichtungen (Primary Healthcare Center) ist es, dass für alle Menschen mit gesundheitlichen Anliegen und Problemen jederzeit leicht zugängliche Kontaktstellen und AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen. Durch neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit von AllgemeinmedizinerInnen und Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen, werden längere Öffnungszeiten ermöglicht. Patientinnen und Patienten sollen in Zukunft den gesamten Behandlungsweg über begleitet werden.“ – soweit aus dem Werbetext, der derzeit auf der Homepage des Gesundheitsministerium präsentiert wird.
Im Sommer 2015 gelangten Sitzungsnotitzen von den Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen in die Hände der Ärztekammer. Somit musste das Ministerium in die Offensive gehen und Gesundheitsministerin Oberhauser legte am 20. August 2015 eine „Punktation“ für einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung von Primärversorgungs-Einheiten vor.
Hochrangige Ärztekammervertreter schäumten und sofort wurde von Seiten der Ärztekammer die schärfste Waffe, die Aufkündigung des Gesamtvertrages mit den Krankenkassen, ausgepackt und den Verhandlern über das PHC Gesetz, nämlich Bund, Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, als Rute ins Fenster gestellt. Die Ministerin kalmierte und sprach von einem Pilotprojekt bis 2016, das maximal 1 % der Bevölkerung umfassen soll, erst dann sollen die Primärversorgungs-Einrichtungen Schritt für Schritt – natürlich in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft – umgesetzt werden.
Sofort stellte sich die Frage, wieso eigentlich das ASVG, das Krankenanstaltengesetz und das Ärztegesetz nicht ausreichen würden, um einen derartigen Pilotversuch gesetzlich zu begleiten und abzusichern. Im Übrigen machen seit August das Gerüchte die Runde, dass das PHC-Gesetz im Schnellverfahren bis Weihnachten durch das Parlament gepeitscht werden solle.
Wir haben bei kompetenter Stelle nachgefragt: Sektionschef Aigner begründet die Notwendigkeit des PHC- Gesetzes dahingehend, dass in den bisherigen Rechtsgrundlagen durchwegs das föderale Prinzip vorherrsche und es Ziel des Ministeriums sei, österreichweit eine einheitliche Gesetzesmaterie zu schaffen, die die Anstellung von verschiedensten Gesundheitsdiensteanbietern bei ÄrztInnen regelt. Die bisherige Gesetzesmaterie definiert Anstellungsverhältnisse bei ÄrztInnen immer im Zusammenhang mit dem Rechtssubjekt „Heil- und Pflegeanstalten“ – ein Begriff der frühen Sozialgesetzgebung von 1918-1920, dem aber per Verfassung zu Grunde gelegt ist, dass den Bundesländern die Durchführung obliegt und somit 9 Durchführungsapparate in Bewegung gesetzt werden müssen.
Darüber hinaus regelt der Gesamtvertrag der Vertragsärzte mit den Kassen lediglich die Erbringung von Arzt-Einzelleistungen. Um den Patienten über die Primärversorgungs-Einrichtungen mehr als ärztliche Leistungen (Pflegeleistungen und andere) anzubieten, müssen zusätzliche juristische Bestimmungen festgelegt werden – dafür würde das PHC- Gesetz gebraucht.
Es ist aber erklärtes Ziel, dass ÄrztInnen Betreiber der Primärversorgungs-Einrichtungen sein werden, die Verträge mit den Kassen abschließen können. Laut derzeitigem Stand der Verhandlungen stehe dem Errichten von Primärversorgungs-Einrichtungen im Rahmen von Krankenkassenambulatorien juristisch auch nichts im Wege und es bestehe kein Grund, laufende Vertragsverhältnisse mit HausärztInnen zu hinterfragen.
Auf die Frage zu den Gerüchten über eine Gesetzwerdung vor Weihnachten reagiert Sektionschef Aigner gelassen: „Derzeit liegt kein entgültiger Gesetzesentwurf zur Behandlung im parlamentarischen Ausschuss vor, der früheste Ausschusstermin im Parlament ist Mitte Dezember – danach gäbe es keinen Parlaments-Plenartermin mehr im heurigen Jahr und den Bundesrat brauchen wir ja auch noch.“
Wieweit Primärversorgungs-Einrichtungen geeignet sind, den unterschiedlichen Anforderungen durch die Bevölkerung in Ballungszentren, Städten und ländlichen Gebieten zu entsprechen – darüber werde ich im nächsten Artikel berichten!
Ach ja - den Ärztemangel gibt es ja auch noch – wie dieser die Entwicklung der Primärversorgungs-Einrichtungen beeinflusst, wird ebenfalls Gegenstand meiner Recherche werden.