Für die ersatzlose Streichung des Familienrichtsatzes bei Eigenanspruch beider PartnerInnen
- Freitag, 16. Dezember 2016 @ 23:09
Zum kürzlich veröffentlichten Vorschlag der PräsidentInnen des Seniorenrates Ingrid Korosec und Karl Blecha, den Familienrichtsatz für die Ausgleichszulage von 1.323,58 € auf 1.500,- € monatlich zu erhöhen, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Zentralverbandes der Pensionistinnen u Pensionisten, Lilian Stadler, dass auch eine Erhöhung des Familienrichtsatzes nichts an der Ungerechtigkeit für verheiratete Paare ändert, wenn sich beide Anspruch auf eine Eigenpension erworben haben. Beim derzeit bestehenden Familienrichtsatz, der offensichtlich noch immer vom veralteten Familienbild und dem (männlichen) Familienerhalter ausgeht, sind in erster Linie Frauen betroffen, deren Pension durch ungünstige Versicherungsverläufe und vor allem durch niedrige Einkommen im Arbeitsleben unter der Ausgleichszulage von derzeit 882,78 € liegen. Wir fordern eine Abkoppelung vom Partnereinkommen und die Auszahlung des Differenzbetrages in vollem Umfang für jeden Anspruchsberechtigten.
Ebenso ist darauf zu achten, dass bei 30 Versicherungsjahren der derzeit geltende Richtsatz von 1.000,. € für alle gilt.
In Verbindung mit der Höhe der Ausgleichszulage verwies Kollegin Stadler noch auf jene über 200.000 AusgleichszulagenbezieherInnen, die bei der Steuerreform leer ausgingen, da sie keine Möglichkeit hatten, eine Steuergutschrift (Negativsteuer) geltend zu machen.
Ebenso ist darauf zu achten, dass bei 30 Versicherungsjahren der derzeit geltende Richtsatz von 1.000,. € für alle gilt.
In Verbindung mit der Höhe der Ausgleichszulage verwies Kollegin Stadler noch auf jene über 200.000 AusgleichszulagenbezieherInnen, die bei der Steuerreform leer ausgingen, da sie keine Möglichkeit hatten, eine Steuergutschrift (Negativsteuer) geltend zu machen.