Neuer Sozialbericht der Bundesregierung zeigt: Pensionen sprengen nicht die Staatsausgaben!
- Mittwoch, 15. Februar 2017 @ 10:41
Immer wieder wird uns von den Gegnern unseres staatlichen Pensionssystems in Politik und Medien versucht einzuhämmern, dass die Pensionen in der heutigen Form nicht mehr finanzierbar seien.
Dass von diesen Horrormeldungen, die nur als Lobbyarbeit für die private Versicherungswirtschaft zu verstehen sind, rein gar nichts zu halten ist, zeigen einmal mehr einige Fakten aus dem vor kurzem vom Sozialministerium vorgelegten Sozialbericht 2015-2016 über die Zahlungen des Bundes an die Pensionsversicherung und die Beitragsleistungen der Versicherten:
Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung – die so genannte Ausfallhaftung des Bundes – betrug im Jahr 2015 rund 7,49 Mrd. EUR, was gegenüber 2014 einem Rückgang um 2,9% bzw. 226,4 Mio. EUR entspricht. Vermindert man die Ausfallhaftung um alle Aufwendungen mit Ausnahme des Pensionsaufwandes, wie die Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie des Verwaltungsaufwandes, so würde sich ein Betrag von nur 3,62 Mrd. EUR ergeben, der zur Abdeckung des eigentlichen Pensionsaufwandes dient!
Berücksichtigt man sämtliche Zahlungen des Bundes an die Pensionsversicherung – Ausfallhaftung, Partnerleistung in der Pensionsversicherung der Selbstständigen, Ersätze für den Ausgleichszulagenaufwand und Ersatzzeiten bzw. Teilversicherungszeiten Finanzierung durch den Bund für Zeiten der Kindererziehung, Zeiten des Bezugs von Wochengeld oder Krankengeld, Zeiten für Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende, Zivildiener und Übergangsgeldbezieher – so ergeben sich Bundesmittel in Höhe von 9,94 Mrd. EUR (2014: 10,07 Mrd. EUR).
Der Anteil der Bundesmittel an den Gesamtaufwendungen der Pensionsversicherung ist um einen Prozentpunkt – gefallen.Im Gegenzug ist die Beitragsdeckungsquote in der gesetzlichen Pensionsversicherung – (d. h., was die Pensionsversicherten an Beiträgen einzahlen) – von 68,5% im Jahr 2014 auf 69,1% im Jahr 2015, das sind 0,6 Prozentpunkte, gestiegen.
Fazit: das staatliche Pensionssystem funktioniert, es gibt kein besseres! Nach einer Erhebung des VKI basieren private Zusatzpensionen vorwiegend auf unflexiblen, undurchsichtigen, kostenintensiven Lebensversicherungen und decken oft nicht einmal den Kaufkraftschwund ab. Daher: Hände weg vom staatlichen Pensionssystem!
Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung – die so genannte Ausfallhaftung des Bundes – betrug im Jahr 2015 rund 7,49 Mrd. EUR, was gegenüber 2014 einem Rückgang um 2,9% bzw. 226,4 Mio. EUR entspricht. Vermindert man die Ausfallhaftung um alle Aufwendungen mit Ausnahme des Pensionsaufwandes, wie die Leistungen der Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie des Verwaltungsaufwandes, so würde sich ein Betrag von nur 3,62 Mrd. EUR ergeben, der zur Abdeckung des eigentlichen Pensionsaufwandes dient!
Berücksichtigt man sämtliche Zahlungen des Bundes an die Pensionsversicherung – Ausfallhaftung, Partnerleistung in der Pensionsversicherung der Selbstständigen, Ersätze für den Ausgleichszulagenaufwand und Ersatzzeiten bzw. Teilversicherungszeiten Finanzierung durch den Bund für Zeiten der Kindererziehung, Zeiten des Bezugs von Wochengeld oder Krankengeld, Zeiten für Präsenz- und Ausbildungsdienstleistende, Zivildiener und Übergangsgeldbezieher – so ergeben sich Bundesmittel in Höhe von 9,94 Mrd. EUR (2014: 10,07 Mrd. EUR).
Der Anteil der Bundesmittel an den Gesamtaufwendungen der Pensionsversicherung ist um einen Prozentpunkt – gefallen.Im Gegenzug ist die Beitragsdeckungsquote in der gesetzlichen Pensionsversicherung – (d. h., was die Pensionsversicherten an Beiträgen einzahlen) – von 68,5% im Jahr 2014 auf 69,1% im Jahr 2015, das sind 0,6 Prozentpunkte, gestiegen.
Fazit: das staatliche Pensionssystem funktioniert, es gibt kein besseres! Nach einer Erhebung des VKI basieren private Zusatzpensionen vorwiegend auf unflexiblen, undurchsichtigen, kostenintensiven Lebensversicherungen und decken oft nicht einmal den Kaufkraftschwund ab. Daher: Hände weg vom staatlichen Pensionssystem!