Die Richtung stimmt
- Dienstag, 4. Juli 2017 @ 22:10
Am 1. Juli wurde bekannt, dass eine 5-köpfiger Arbeitsgruppe des österr. Seniorenrates, die im Zusammenhang mit der Pensionsanpassung 2018 eingerichtet wurde, einen Vorschlag erarbeitete, der jetzt auf dem Tisch liegt:
• Bis zu einer Pension von 1.500 Euro soll ein Fixbetrag von 30,-- Euro gewährt werden. Dies entspricht bei einer Pension von 1.500,-- Euro einer Pensionsanpassung von 2 Prozent.
• Bei darüber liegenden Pensionen soll bis zur ASVG-Höchstbetragsgrundlage, diese liegt derzeit bei brutto monatlich 4.980,-- Euro, der Prozentsatz auf 1,6 Prozent eingeschliffen werden.
• Alle über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegende Pensionen sollen eine Anpassung von 1,6 Prozent erhalten.
• Für Kleinpensionen muss eine gesonderte Regelung gefunden werden.
• Wesentlich ist, dass niemand weniger bekommt als die nach dem § 108f ASVG ermittelte Teuerung.
Dazu erklärt die stellvertretende Bundesobfrau des ZVPÖ, Silvana Weidinger, in einer ersten Stellungnahme, dass die Richtung dieses Beschlusses zweifellos stimmt, denn damit kommt man der jahrelangen Forderung des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs nach voller Abgeltung der Teuerung mit einem Sockelbetrag für die niedrigen Einkommen sehr nahe. Bekanntlich verlangte der ZVPÖ bereits für 2017 einen Sockelbetrag von 40,-- Euro, der auch für 2018 gelten sollte. In diesem Zusammenhang wies Kollegin Weidinger nochmals darauf hin, dass jede Anpassung in der Höhe der Inflationsrate einen Wertverlust der Pensionen bedeutet und man wieder zum Pensionistenpreisindex zurückkehren soll, der einer tatsächlichen Abgeltung der Teuerung ein Stück näher kommt.
• Bis zu einer Pension von 1.500 Euro soll ein Fixbetrag von 30,-- Euro gewährt werden. Dies entspricht bei einer Pension von 1.500,-- Euro einer Pensionsanpassung von 2 Prozent.
• Bei darüber liegenden Pensionen soll bis zur ASVG-Höchstbetragsgrundlage, diese liegt derzeit bei brutto monatlich 4.980,-- Euro, der Prozentsatz auf 1,6 Prozent eingeschliffen werden.
• Alle über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegende Pensionen sollen eine Anpassung von 1,6 Prozent erhalten.
• Für Kleinpensionen muss eine gesonderte Regelung gefunden werden.
• Wesentlich ist, dass niemand weniger bekommt als die nach dem § 108f ASVG ermittelte Teuerung.
Dazu erklärt die stellvertretende Bundesobfrau des ZVPÖ, Silvana Weidinger, in einer ersten Stellungnahme, dass die Richtung dieses Beschlusses zweifellos stimmt, denn damit kommt man der jahrelangen Forderung des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs nach voller Abgeltung der Teuerung mit einem Sockelbetrag für die niedrigen Einkommen sehr nahe. Bekanntlich verlangte der ZVPÖ bereits für 2017 einen Sockelbetrag von 40,-- Euro, der auch für 2018 gelten sollte. In diesem Zusammenhang wies Kollegin Weidinger nochmals darauf hin, dass jede Anpassung in der Höhe der Inflationsrate einen Wertverlust der Pensionen bedeutet und man wieder zum Pensionistenpreisindex zurückkehren soll, der einer tatsächlichen Abgeltung der Teuerung ein Stück näher kommt.