Regierung legt Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor
- Freitag, 25. August 2017 @ 11:11
Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – brutto, inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen brutto 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € brutto anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € brutto die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € brutto Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung. Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.
Dazu sagt der Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs: jede Pensionserhöhung ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem bleiben nach wie vor die niedrigsten und niedrigen Pensionen benachteiligt. Ein Sockelbetrag hätte zusätzlich zur 2,2 Prozent Inflationsabgeltung jenen Pensionen unter 1500 Euro zugesprochen werden müssen. Jahrelange Forderungen und Vorschläge unseres Zentralverbandes fanden bis heute keine Berücksichtigung, wie:
• die Wertsicherung der Pensionen in den Verfassungsrang zu erheben
• jährliche Pensionsanpassung entsprechend dem Pensionistenpreisindex und des Produktivitätszuwachses
• Einführung einer echten Mindestpension die deutlich über der Armutsgefährdungsschwelle *) liegt
• Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage
• eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätswachstum zur Ausweitung der Beitragsgrundlage
• die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
• die Anhebung der Frauenbeschäftigung verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit
• Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage
• Beibehaltung der Drittelfinanzierung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Bund)
• Beibehaltung der solidarischen Umlagefinanzierung
• Streichung der bis zu 23 Monaten währenden Wartezeit bis zur ersten Pensionsanpassung
Die Forderungen des ZVPÖ an Regierung und die öffentliche Hand, orientiert sich an den Interessen der betroffenen Menschen.
*) Zur Armutsgefährdungsschwelle (nach Europa 2020-Strategie) verweisen wir auf Berechnungen der AK Oberösterreich:
https://ooe.arbeiterkammer.at/interes...reich.html
Dazu sagt der Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs: jede Pensionserhöhung ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem bleiben nach wie vor die niedrigsten und niedrigen Pensionen benachteiligt. Ein Sockelbetrag hätte zusätzlich zur 2,2 Prozent Inflationsabgeltung jenen Pensionen unter 1500 Euro zugesprochen werden müssen. Jahrelange Forderungen und Vorschläge unseres Zentralverbandes fanden bis heute keine Berücksichtigung, wie:
• die Wertsicherung der Pensionen in den Verfassungsrang zu erheben
• jährliche Pensionsanpassung entsprechend dem Pensionistenpreisindex und des Produktivitätszuwachses
• Einführung einer echten Mindestpension die deutlich über der Armutsgefährdungsschwelle *) liegt
• Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage
• eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätswachstum zur Ausweitung der Beitragsgrundlage
• die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
• die Anhebung der Frauenbeschäftigung verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit
• Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage
• Beibehaltung der Drittelfinanzierung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Bund)
• Beibehaltung der solidarischen Umlagefinanzierung
• Streichung der bis zu 23 Monaten währenden Wartezeit bis zur ersten Pensionsanpassung
Die Forderungen des ZVPÖ an Regierung und die öffentliche Hand, orientiert sich an den Interessen der betroffenen Menschen.
*) Zur Armutsgefährdungsschwelle (nach Europa 2020-Strategie) verweisen wir auf Berechnungen der AK Oberösterreich:
https://ooe.arbeiterkammer.at/interes...reich.html