Regierung legt Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor
- Freitag, 25. August 2017 @ 11:11

Dazu sagt der Zentralverband der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs: jede Pensionserhöhung ist ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem bleiben nach wie vor die niedrigsten und niedrigen Pensionen benachteiligt. Ein Sockelbetrag hätte zusätzlich zur 2,2 Prozent Inflationsabgeltung jenen Pensionen unter 1500 Euro zugesprochen werden müssen. Jahrelange Forderungen und Vorschläge unseres Zentralverbandes fanden bis heute keine Berücksichtigung, wie:
• die Wertsicherung der Pensionen in den Verfassungsrang zu erheben
• jährliche Pensionsanpassung entsprechend dem Pensionistenpreisindex und des Produktivitätszuwachses
• Einführung einer echten Mindestpension die deutlich über der Armutsgefährdungsschwelle *) liegt
• Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage
• eine aktive Lohnpolitik mit Abgeltung von Inflation und Produktivitätswachstum zur Ausweitung der Beitragsgrundlage
• die Umstellung der Dienstgeberbeiträge von der reinen Lohnsumme auf die gesamte Wertschöpfung
• die Anhebung der Frauenbeschäftigung verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit
• Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage
• Beibehaltung der Drittelfinanzierung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer/Bund)
• Beibehaltung der solidarischen Umlagefinanzierung
• Streichung der bis zu 23 Monaten währenden Wartezeit bis zur ersten Pensionsanpassung
Die Forderungen des ZVPÖ an Regierung und die öffentliche Hand, orientiert sich an den Interessen der betroffenen Menschen.
*) Zur Armutsgefährdungsschwelle (nach Europa 2020-Strategie) verweisen wir auf Berechnungen der AK Oberösterreich:
https://ooe.arbeiterkammer.at/interes...reich.html