Nationalrat: Pensionsanpassungen beschlossen
- Freitag, 13. Oktober 2017 @ 11:19
Niedrige Pensionen werden im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate erhöht. In seiner letzten Sitzung vor der Wahl fasste der Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ sowie den Grünen und damit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit noch die entsprechenden Beschlüsse.
Das Pensionsanpassungsgesetz 2018 sieht konkret vor, Pensionen bis zu 1.500 € – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2% sowie Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.
Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.
Neben der überproportionalen Anhebung kleiner Pensionen werden auch Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz 2018 um 2,2% - und damit über der Inflationsrate von 1,6% - angehoben. Die Mehrkosten für die zusätzliche Erhöhung der Opferrenten werden mit 130.000 € jährlich angegeben. Der Nationalrat trat einstimmig dafür ein.
Das Pensionsanpassungsgesetz 2018 sieht konkret vor, Pensionen bis zu 1.500 € – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2% sowie Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.
Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.
Neben der überproportionalen Anhebung kleiner Pensionen werden auch Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem Verbrechensopfergesetz und dem Heimopferrentengesetz 2018 um 2,2% - und damit über der Inflationsrate von 1,6% - angehoben. Die Mehrkosten für die zusätzliche Erhöhung der Opferrenten werden mit 130.000 € jährlich angegeben. Der Nationalrat trat einstimmig dafür ein.