Mindestpension - Nicht Sand in die Augen streuen!
- Donnerstag, 19. April 2018 @ 22:15
Prinzipiell begrüßt der ZVPÖ jeden Euro, den die Pensionistinnen und Pensionisten mehr im Börsel haben, bzw. für ihre täglichen Bedürfnisse ausgeben können. Aber was die türkisblaue Regierung derzeit unter dem Titel „Erhöhung der Mindestpensionen“, „mehr für die Kleinen“ und „soziale Gerechtigkeit“ aufführt ist nichts anderes als Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, Sand in die Augen zu streuen. Denn 1.200 Euro bei 40 Versicherungsjahren betreffen vor allem nur einige zehntausend Männer, da die Männerpensionen im Durchschnitt sowieso über 1200 Euro liegen. Vor allem aber sind nur ganz wenige Frauen betroffen, da ihnen Kindererziehungszeiten nicht angerechnet werden und sie vom 20. bis zum 60. Lebensjahr ununterbrochen im Beruf stehen müssten, um 40 Versicherungsjahre zu erreichen. Die von der Regierung angedachte Neuregelung von 50 Euro monatlich mehr nach 30 Beitragsjahren „um vor allem Frauen zu helfen“, betrifft nach letzten Berechnungen 22.000 Personen. Kommen soll all dies nicht schon 2019, sondern erst 2020. Und die veranschlagten Kosten sollen sich auf ca.50 Millionen Euro belaufen. Dazu muss noch angemerkt werden, dass diese 5o Millionen Euro in etwa die Höhe des an der Budgetdiskussion im Parlament vorbeigeschmuggelten Körberlgeld sind, das sich Kurz und Strache für besondere Ausgaben in ihren Ämtern bzw. Ministerien reserviert haben.
Was die Erhöhung des Familienrichtsatzes für Ehepaare auf 1.500 Euro betrifft, ist das zwar eine spürbare Erhöhung um ca. 10 Prozent, ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Einkommen der Ehepartner immer noch zusammengerechnet wird, wogegen sich der ZVPÖ schon immer ausgesprochen hat. Dadurch hat der Partner bzw. mehrheitlich die Partnerin mit der niedrigeren Pension in keinem Fall Anspruch auf eine eigene Ausgleichszulage womit sich die Benachteiligung der Frauen in der Pension fortsetzt.
Der ZVPÖ verlangt daher eine Mindestpension von 1.200 Euro bereits 2019 für alle Pensionsbezieher und damit die Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage.
Otto Podolsky Ehrenobmann des ZVPÖ
Was die Erhöhung des Familienrichtsatzes für Ehepaare auf 1.500 Euro betrifft, ist das zwar eine spürbare Erhöhung um ca. 10 Prozent, ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Einkommen der Ehepartner immer noch zusammengerechnet wird, wogegen sich der ZVPÖ schon immer ausgesprochen hat. Dadurch hat der Partner bzw. mehrheitlich die Partnerin mit der niedrigeren Pension in keinem Fall Anspruch auf eine eigene Ausgleichszulage womit sich die Benachteiligung der Frauen in der Pension fortsetzt.
Der ZVPÖ verlangt daher eine Mindestpension von 1.200 Euro bereits 2019 für alle Pensionsbezieher und damit die Beseitigung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage.
Otto Podolsky Ehrenobmann des ZVPÖ