Informationen zum Basiskonto
- Sonntag, 6. Mai 2018 @ 12:14
Immer wieder erreichen uns Fragen und Beschwerden von KollegInnen, die im Zuge der Umstellung auf ein Pensionskonto, wegen zu geringem Einkommen abgelehnt werden, oder ein neues, aber mit höheren Gebühren behaftetes Konto eröffnet bekommen. Dazu möchten wir auf die ausführliche Konsumentenschutz Information des Sozialministeriums hinweisen.
DAS BASISKONTO – EIN KONTO FÜR SIE?
Ein Konto mit schlechten Bedingungen oder gar kein Konto? Für viele Menschen in Österreich und anderen Staaten der europäischen Union (EU) gehörte das bisher aus verschiedenen Gründen zum Leben. Das brachte diesen Menschen viele Nachteile. Zum Beispiel mussten sie für viele Dienstleistungen der Bank mehr bezahlen. Die EU hat deshalb in einer Richtlinie festgelegt: Alle KonsumentInnen haben ein Recht auf ein Bankkonto. Dieses Konto heißt Basiskonto.
Das österreichische Basiskonto in aller Kürze
• Alle KonsumentInnen haben ein Recht auf ein Basiskonto.
• Ein Basiskonto bietet alle Leistungen wie ein normales Bankkonto.
ABER: Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen!
• Das Basiskonto kostet im Jahr maximal 80 €. Als Teil einer sozial oder wirtschaftlich schwachen Gruppe bezahlt man nur 40 €.
Was ist ein Basiskonto?
So unterscheidet sich das Basiskonto von einem normalen Bankkonto:
1. Alle KonsumentInnen haben das Recht, bei einer österreichischen Bank ihrer Wahl ein Basiskonto zu eröffnen. Bei einem normalen Konto entscheidet die Bank, wer ein Konto eröffnen darf.
2. Bei einem Basiskonto legt das Gesetz zum Schutz der KonsumentInnen genau fest:
• Welche Leistungen umfasst das Basiskonto?
• Welche Kosten darf die Bank dafür maximal verrechnen? Bei einem normalen Konto kann die Bank die Kosten für ihre Leistungen selbst bestimmen.
3. Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen. Sie dürfen also nicht mehr Geld ausgeben als auf dem Konto liegt. Bei einem normalen Konto kann Ihnen die Bank erlauben, das Konto zu überziehen. Das nennt man Überziehungsrahmen. Sie können dann mehr Geld abheben als auf dem Konto liegt. Den Überziehungsrahmen gewährt die Bank allerdings nur dann, wenn Sie genug Geld verdienen. Denn nur so können Sie eine solche Überziehung auch wieder zurückzahlen.
4. Die Bank kann ein Basiskonto nur aus bestimmten wichtigen Gründen kündigen. Ein normales Konto kann die Bank jederzeit ohne Begründung kündigen. Zwischen der Kündigung und dem Ende des Vertrages muss es aber eine Frist von mindestens zwei Monaten geben. Diese Frist heißt Kündigungsfrist.
5. Bei einem Basiskonto hat die Bank eine sogenannte Unterstützungspflicht. Das heißt: Die Bank muss Ihnen bei der Eröffnung und der Nutzung des Kontos persönlich helfen. So ist gesichert, dass Sie Ihre Rechte ausüben und das Konto zweckmäßig nutzen können. Bei einem normalen Konto muss die Bank die KonsumentInnen nicht persönlich unterstützen.
Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) regelt alle Details zum Basiskonto. - Brochure
DAS BASISKONTO – EIN KONTO FÜR SIE?
Ein Konto mit schlechten Bedingungen oder gar kein Konto? Für viele Menschen in Österreich und anderen Staaten der europäischen Union (EU) gehörte das bisher aus verschiedenen Gründen zum Leben. Das brachte diesen Menschen viele Nachteile. Zum Beispiel mussten sie für viele Dienstleistungen der Bank mehr bezahlen. Die EU hat deshalb in einer Richtlinie festgelegt: Alle KonsumentInnen haben ein Recht auf ein Bankkonto. Dieses Konto heißt Basiskonto.
Das österreichische Basiskonto in aller Kürze
• Alle KonsumentInnen haben ein Recht auf ein Basiskonto.
• Ein Basiskonto bietet alle Leistungen wie ein normales Bankkonto.
ABER: Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen!
• Das Basiskonto kostet im Jahr maximal 80 €. Als Teil einer sozial oder wirtschaftlich schwachen Gruppe bezahlt man nur 40 €.
Was ist ein Basiskonto?
So unterscheidet sich das Basiskonto von einem normalen Bankkonto:
1. Alle KonsumentInnen haben das Recht, bei einer österreichischen Bank ihrer Wahl ein Basiskonto zu eröffnen. Bei einem normalen Konto entscheidet die Bank, wer ein Konto eröffnen darf.
2. Bei einem Basiskonto legt das Gesetz zum Schutz der KonsumentInnen genau fest:
• Welche Leistungen umfasst das Basiskonto?
• Welche Kosten darf die Bank dafür maximal verrechnen? Bei einem normalen Konto kann die Bank die Kosten für ihre Leistungen selbst bestimmen.
3. Sie dürfen ein Basiskonto nicht überziehen. Sie dürfen also nicht mehr Geld ausgeben als auf dem Konto liegt. Bei einem normalen Konto kann Ihnen die Bank erlauben, das Konto zu überziehen. Das nennt man Überziehungsrahmen. Sie können dann mehr Geld abheben als auf dem Konto liegt. Den Überziehungsrahmen gewährt die Bank allerdings nur dann, wenn Sie genug Geld verdienen. Denn nur so können Sie eine solche Überziehung auch wieder zurückzahlen.
4. Die Bank kann ein Basiskonto nur aus bestimmten wichtigen Gründen kündigen. Ein normales Konto kann die Bank jederzeit ohne Begründung kündigen. Zwischen der Kündigung und dem Ende des Vertrages muss es aber eine Frist von mindestens zwei Monaten geben. Diese Frist heißt Kündigungsfrist.
5. Bei einem Basiskonto hat die Bank eine sogenannte Unterstützungspflicht. Das heißt: Die Bank muss Ihnen bei der Eröffnung und der Nutzung des Kontos persönlich helfen. So ist gesichert, dass Sie Ihre Rechte ausüben und das Konto zweckmäßig nutzen können. Bei einem normalen Konto muss die Bank die KonsumentInnen nicht persönlich unterstützen.
Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) regelt alle Details zum Basiskonto. - Brochure