Wer soll für eine handeln, wenn man es selbst nicht mehr kann?
- Samstag, 18. August 2018 @ 18:38
Vorausschauend Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben festlegen!
Von ZVPÖ-Gesundheitssprecher Dr.med. Rudi Gabriel
Niemand ist davor geschützt, bei Krankheit, Demenz, einem Unfall oder in anderen Notsituationen seine Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Daher ist es wichtig, für den Bedarfsfall in „guten Tagen“ präventiv Vorsorge zu leisten. Auch eine frühzeitige Kommunikation über mögliche Entwicklungen einer bereits bestehenden Erkrankung kann Schwierigkeiten verhindern.
Das Selbstbestimmungsrecht gehört zu den zentralen PatientInnenrechten, dessen Stellenwert in den letzten Jahrzehnten immer mehr gestiegen ist. Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz. Die Kombination einer Patienten-verfügung mit einer Vorsorge-vollmacht, die auch schwerwiegende medizinische Entscheidungen beinhaltet, umfasst sowohl Zustimmung zu als auch Ablehnung von medizinischen Maßnahmen und kann in bestimmten Fällen eine gute Wahl sein.
Wichtig ist zu wissen, dass der Nachweis einer Patientenverfügung eine „Bringschuld ist“. Behandelnde ÄrztInnen sind nicht verpflichtet nach einer möglichen Verfügung selbst zu suchen. Das bedeutet, dass Sie als VerfügerIn dafür sorgen müssen, dass die Personen Ihres Vertrauens Bescheid wissen.
Der ZVPÖ bietet ab kommende Herbst Information zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, gerichtliche und gesetzliche Erwachsenenvertretung.
Von ZVPÖ-Gesundheitssprecher Dr.med. Rudi Gabriel
Niemand ist davor geschützt, bei Krankheit, Demenz, einem Unfall oder in anderen Notsituationen seine Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Daher ist es wichtig, für den Bedarfsfall in „guten Tagen“ präventiv Vorsorge zu leisten. Auch eine frühzeitige Kommunikation über mögliche Entwicklungen einer bereits bestehenden Erkrankung kann Schwierigkeiten verhindern.
Das Selbstbestimmungsrecht gehört zu den zentralen PatientInnenrechten, dessen Stellenwert in den letzten Jahrzehnten immer mehr gestiegen ist. Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz. Die Kombination einer Patienten-verfügung mit einer Vorsorge-vollmacht, die auch schwerwiegende medizinische Entscheidungen beinhaltet, umfasst sowohl Zustimmung zu als auch Ablehnung von medizinischen Maßnahmen und kann in bestimmten Fällen eine gute Wahl sein.
Wichtig ist zu wissen, dass der Nachweis einer Patientenverfügung eine „Bringschuld ist“. Behandelnde ÄrztInnen sind nicht verpflichtet nach einer möglichen Verfügung selbst zu suchen. Das bedeutet, dass Sie als VerfügerIn dafür sorgen müssen, dass die Personen Ihres Vertrauens Bescheid wissen.
Der ZVPÖ bietet ab kommende Herbst Information zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, gerichtliche und gesetzliche Erwachsenenvertretung.