Verfassungswidrig: Kein Stimmrecht für 2,4 Millionen PensionistenInnen
- Montag, 12. November 2018 @ 12:58
Pensionisten bezahlen rund 30 Prozent der Beiträge in die Krankenversicherungen ein und erhalten überhaupt keine Stimme
Die Reform der Sozialversicherung schließt PensionistenInnen von jeglicher Vertretung und Mitbestimmung in der Sozialversicherung aus und nimmt ihnen in jenen wenigen Organen, in denen sie bisher vertreten waren, das Stimmrecht. Dieser Ausschluss von der Teilnahme an der Selbstverwaltung fast eines Drittels aller Versicherten, das die höchsten Versicherungsbeiträge entrichtet, steht in krassem Widerspruch zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
2,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten stellen fast ein Drittel der Beitragszahler in der Krankenversicherung. Sie zahlen 30 Prozent der gesamten Beiträge der Krankenversicherung und sie leisten mit 5,1 Prozent einen höheren als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent). Geht es nach den Plänen der Regierung, werden die Vertreter der PensionistenInnen auf bundesweiter Ebene keine stimmberechtigte Mitwirkung und auf Länderebene durch die Abschaffung der Beiräte überhaupt keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit mehr haben.
„Die Bundesregierung ignoriert damit einstimmige Forderungen aller Senioren-verbände. Das Vorgehen der Regierung stellt eine Diskriminierung von 2,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten dar. Die Regierung sollte unverzüglich, Gespräche mit den Vertretern der Seniorinnen und Senioren aufnehmen“ so die Stellungnahme des ZVPÖ zu der Gesetzesvorlage.
Die Reform der Sozialversicherung schließt PensionistenInnen von jeglicher Vertretung und Mitbestimmung in der Sozialversicherung aus und nimmt ihnen in jenen wenigen Organen, in denen sie bisher vertreten waren, das Stimmrecht. Dieser Ausschluss von der Teilnahme an der Selbstverwaltung fast eines Drittels aller Versicherten, das die höchsten Versicherungsbeiträge entrichtet, steht in krassem Widerspruch zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
2,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten stellen fast ein Drittel der Beitragszahler in der Krankenversicherung. Sie zahlen 30 Prozent der gesamten Beiträge der Krankenversicherung und sie leisten mit 5,1 Prozent einen höheren als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent). Geht es nach den Plänen der Regierung, werden die Vertreter der PensionistenInnen auf bundesweiter Ebene keine stimmberechtigte Mitwirkung und auf Länderebene durch die Abschaffung der Beiräte überhaupt keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit mehr haben.
„Die Bundesregierung ignoriert damit einstimmige Forderungen aller Senioren-verbände. Das Vorgehen der Regierung stellt eine Diskriminierung von 2,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten dar. Die Regierung sollte unverzüglich, Gespräche mit den Vertretern der Seniorinnen und Senioren aufnehmen“ so die Stellungnahme des ZVPÖ zu der Gesetzesvorlage.