Pensionsanpassung: Eigenmächtige Beschlüsse
- Sonntag, 20. Januar 2019 @ 17:33
Im September beschloss die Regierung ohne Konsultation mit dem Seniorenrat bzw. ohne Verhandlungen mit den SeniorInnenvertreterInnen die Pensionsanpassung für 1.1.2019. Es ist dies das erste Mal, dass eine Regierung die SeniorInnenvertretung demonstrativ übergeht und eigenmächtige Beschlüsse fasst. Das kennzeichnet den Charakter dieser Regierung einmal mehr.
Was wurde beschlossen? Pensionen unter 1115.- Euro sollen um 2,6% erhöht werden. Das sind bestenfalls 29,- Euro, brutto wohlgemerkt. Für Pensionen bis 1.450,- Euro gilt eine Einschleifregelung hinunter bis auf 2%. Pensionen ab 1.450.- bis 3.402.- Euro erhalten 2%, Pensionen darüber 68.- Euro als Fixbetrag. Die Regierung behauptet nun, sie habe großzügig gehandelt, denn die Anpassung von plus 2,6% für kleine Pensionen liege über der Inflationsrate. Das ist falsch. Für PensionistInnen, die nur eine kleine Pension beziehen, und das ist die große Mehrheit, insbesondere Frauen, gelten die Preisindizes für den sogenannten Mini- und Mikrowarenkorb, die den täglichen und wöchentlichen Einkauf abbilden und vom Statistischen Zentralamt berechnet und veröffentlicht werden. Diese Indizes liegen für den jetzt gültigen Berechnungszeitraum bei 4% und darüber. Lediglich der allgemeine Verbraucherpreisindex VPI, der auch langlebige Konsumgüter oder auch Fernreisen erfasst, lag bei 2%.
Der ZVPÖ hatte sich deshalb vor den erwarteten Verhandlungen mit der Regierung in einem Brief an den Seniorenrat mit der Forderung gewandt, von einer Anpassung der #Pensionen von mindestens 4% bezogen auf eine Durchschnittspension von etwa 1.600.- Euro auszugehen und dies mit 64.- Euro als Fixbetrag auszuzahlen. (Siehe ZVPÖ-Aktiv vom September 2018) Dies hätte eine Steigerung von 6,4% für eine Pension von 1000.- Euro und tatsächlich einen Kaufkraftzuwachs bedeutet. Der Beschluss der Regierung bewirkt allerdings, dass alle PensionistInnen einen Kaufkraftverlust erleiden werden, wie auch schon in den Jahren zuvor. Zudem war in den Medien zu lesen, dass die zu erwartenden Heizkosten für diesen Winter egal ob Gas, Kohle, Strom oder Heizöl drastisch steigen werden, bzw. bereits gestiegen sind. Man rechnet für einen durchschnittlichen Haushalt mit beträchtlichen Mehrkosten.
Dieser Beschluss der Regierung ist unsozial, denn kleine Pensionen erhalten maximal 29.- Euro, hohe und Höchstpensionen mit 68.- Euro mehr als das Doppelte.
In den letzten Jahren, seit der #Pensionsreform von 2003, die ebenfalls eine schwarz-blaue Regierung verbrochen hat, gilt eine Gesetzeslage, die nur mehr, wenn überhaupt, eine Inflationsabgeltung auf Basis des VPI vorsieht. Das war früher anders. Da galt noch die Formel, dass die Pensionen nicht nur mit der Inflation wachsen, sondern die PensionIstinnen auch am #Wirtschaftswachstum teilhaben sollten. Dies scheint schon wieder vergessen zu sein und wie ein Märchen aus längst vergangenen Zeiten zu klingen. Dies ist eine gravierende Änderung!
Der ZVPÖ wird von dieser Forderung nicht abweichen und diese immer wieder zur Diskussion stellen.
Was wurde beschlossen? Pensionen unter 1115.- Euro sollen um 2,6% erhöht werden. Das sind bestenfalls 29,- Euro, brutto wohlgemerkt. Für Pensionen bis 1.450,- Euro gilt eine Einschleifregelung hinunter bis auf 2%. Pensionen ab 1.450.- bis 3.402.- Euro erhalten 2%, Pensionen darüber 68.- Euro als Fixbetrag. Die Regierung behauptet nun, sie habe großzügig gehandelt, denn die Anpassung von plus 2,6% für kleine Pensionen liege über der Inflationsrate. Das ist falsch. Für PensionistInnen, die nur eine kleine Pension beziehen, und das ist die große Mehrheit, insbesondere Frauen, gelten die Preisindizes für den sogenannten Mini- und Mikrowarenkorb, die den täglichen und wöchentlichen Einkauf abbilden und vom Statistischen Zentralamt berechnet und veröffentlicht werden. Diese Indizes liegen für den jetzt gültigen Berechnungszeitraum bei 4% und darüber. Lediglich der allgemeine Verbraucherpreisindex VPI, der auch langlebige Konsumgüter oder auch Fernreisen erfasst, lag bei 2%.
Der ZVPÖ hatte sich deshalb vor den erwarteten Verhandlungen mit der Regierung in einem Brief an den Seniorenrat mit der Forderung gewandt, von einer Anpassung der #Pensionen von mindestens 4% bezogen auf eine Durchschnittspension von etwa 1.600.- Euro auszugehen und dies mit 64.- Euro als Fixbetrag auszuzahlen. (Siehe ZVPÖ-Aktiv vom September 2018) Dies hätte eine Steigerung von 6,4% für eine Pension von 1000.- Euro und tatsächlich einen Kaufkraftzuwachs bedeutet. Der Beschluss der Regierung bewirkt allerdings, dass alle PensionistInnen einen Kaufkraftverlust erleiden werden, wie auch schon in den Jahren zuvor. Zudem war in den Medien zu lesen, dass die zu erwartenden Heizkosten für diesen Winter egal ob Gas, Kohle, Strom oder Heizöl drastisch steigen werden, bzw. bereits gestiegen sind. Man rechnet für einen durchschnittlichen Haushalt mit beträchtlichen Mehrkosten.
Dieser Beschluss der Regierung ist unsozial, denn kleine Pensionen erhalten maximal 29.- Euro, hohe und Höchstpensionen mit 68.- Euro mehr als das Doppelte.
In den letzten Jahren, seit der #Pensionsreform von 2003, die ebenfalls eine schwarz-blaue Regierung verbrochen hat, gilt eine Gesetzeslage, die nur mehr, wenn überhaupt, eine Inflationsabgeltung auf Basis des VPI vorsieht. Das war früher anders. Da galt noch die Formel, dass die Pensionen nicht nur mit der Inflation wachsen, sondern die PensionIstinnen auch am #Wirtschaftswachstum teilhaben sollten. Dies scheint schon wieder vergessen zu sein und wie ein Märchen aus längst vergangenen Zeiten zu klingen. Dies ist eine gravierende Änderung!
Der ZVPÖ wird von dieser Forderung nicht abweichen und diese immer wieder zur Diskussion stellen.