Nationalrat billigt Steuerreform und Pensionserhöhung
- Dienstag, 24. September 2019 @ 16:17
Wie wichtig und richtig die Arbeit des ZVPÖs im Interesse der älteren Generation ist, zeigen die Beschlüsse des Nationalrats vom 19. September 2019. So wurden Vorschläge und Forderungen die der ZVPÖ seit Jahren immer wieder vorgebracht hat, nun zum Teil im freien Spiel der Kräfte mehrheitlich beschlossen.
Ab 2020 bringt das Pensionsanpassungsgesetz leider nicht einen Sockelbetrag so wie vom ZVPÖ vorgeschlagen - bei dem die kleinen Pensionen besser abgeschnitten hätten - sondern eine gestaffelte Pensionserhöhung. Pensionen bis 1.111 € brutto - auch Ausgleichszulage und Opferrenten – werden um 3,6% steigen. Darüber bis 2.500 € erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8%. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € für Gesamtpensionen über 5.220 € eingezogen wurde.
Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 € auf 1.472 € steigen.
Mehrheitlich beschlossen wurde auch, dass für Personen mit 45 Arbeitsjahren künftig keine Pensionsabschläge anfallen. Wobei sich hier die Frage aufwirft, ob diejenigen PensionistenInnen die
bereits in der Vergangenheit nach 45 Arbeitsjahren mit bis zu 15% Abschlägen vorzeitig in Pension gegangen sind, auch von dieser Regelung profitieren können. Der ZVPÖ fordert deshalb eine entsprechende Nachzahlung für diese Pensionisten.
Mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde, dass die Wartezeit für die erste Pensionsanpassung entfällt, also schon im ersten Jahr nach Pensionsantritt die volle Pensionsanpassung zum Tragen kommt, eine Forderung, die der ZVPÖ schon seit Jahren immer wieder vorgebracht hat. Weiters werden bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.
Lilian Stadler, stellvertretende Obfrau und Vertreterin des ZVPÖ im Seniorenrat begrüßte in der letzten Sitzung die Verbesserungen, kritisierte aber, dass mit der neuen „Hacklerregelung“ wieder einmal auf die Frauen vergessen wurde, die dabei nicht profitieren könnten. Außerdem sei die
Anpassung für die obersten Pensionen drei mal so hoch wie für die niedersten, womit die Einkommensschere weiter auseinandergehe.
Mit dem Beschluss des ersten Teils der Steuerreform kommt es zu einer Entlastung der niedrigen Einkommens Bezieherinnen, bei Pensionen um die 1.100 € brutto soll die Entlastung ca. 200 €
betragen.
Erwähnen wollen wir aber doch, dass trotz des umfangreichen Maßnahmen Pakets, die katastrophalen Auswirkungen, der ersten ÖVP-FPÖ Regierung aus 2003, noch immer nicht
aufgehoben sind.
Ab 2020 bringt das Pensionsanpassungsgesetz leider nicht einen Sockelbetrag so wie vom ZVPÖ vorgeschlagen - bei dem die kleinen Pensionen besser abgeschnitten hätten - sondern eine gestaffelte Pensionserhöhung. Pensionen bis 1.111 € brutto - auch Ausgleichszulage und Opferrenten – werden um 3,6% steigen. Darüber bis 2.500 € erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8%. Für die übrigen Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8% zum Tragen, wobei ein Deckel von 94 € für Gesamtpensionen über 5.220 € eingezogen wurde.
Außertourlich angehoben wird außerdem die Ausgleichszulage für Ehepaare. Sie wird 2020 von 1.398,97 € auf 1.472 € steigen.
Mehrheitlich beschlossen wurde auch, dass für Personen mit 45 Arbeitsjahren künftig keine Pensionsabschläge anfallen. Wobei sich hier die Frage aufwirft, ob diejenigen PensionistenInnen die
bereits in der Vergangenheit nach 45 Arbeitsjahren mit bis zu 15% Abschlägen vorzeitig in Pension gegangen sind, auch von dieser Regelung profitieren können. Der ZVPÖ fordert deshalb eine entsprechende Nachzahlung für diese Pensionisten.
Mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde, dass die Wartezeit für die erste Pensionsanpassung entfällt, also schon im ersten Jahr nach Pensionsantritt die volle Pensionsanpassung zum Tragen kommt, eine Forderung, die der ZVPÖ schon seit Jahren immer wieder vorgebracht hat. Weiters werden bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit berücksichtigt.
Lilian Stadler, stellvertretende Obfrau und Vertreterin des ZVPÖ im Seniorenrat begrüßte in der letzten Sitzung die Verbesserungen, kritisierte aber, dass mit der neuen „Hacklerregelung“ wieder einmal auf die Frauen vergessen wurde, die dabei nicht profitieren könnten. Außerdem sei die
Anpassung für die obersten Pensionen drei mal so hoch wie für die niedersten, womit die Einkommensschere weiter auseinandergehe.
Mit dem Beschluss des ersten Teils der Steuerreform kommt es zu einer Entlastung der niedrigen Einkommens Bezieherinnen, bei Pensionen um die 1.100 € brutto soll die Entlastung ca. 200 €
betragen.
Erwähnen wollen wir aber doch, dass trotz des umfangreichen Maßnahmen Pakets, die katastrophalen Auswirkungen, der ersten ÖVP-FPÖ Regierung aus 2003, noch immer nicht
aufgehoben sind.