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Kassenfusion - alles harmonisch?

  • Samstag, 14. Dezember 2019 @ 16:30
Ab 1. Jänner 2020 wird der von ÖVP und FPÖ auf den Weg gebrachte Umbau der Sozialversicherung wirksam. In Zukunft werden in der Österreichischen Gesundheitskasse der Arbeiter und Angestellten (ÖGK) die Arbeitgeber über das Leistungsangebot entscheiden. Und diese haben bekanntlich andere Interessen als die Beschäftigten. Am kommenden Dienstag tagt der Überleitungsausschuss. "Das wird dann wohl der Lackmustest werden." – sagen die Vertreter der unselbstständigen Arbeiterinnen.

Die sogenannte Leistungsharmonisierung war das schlagende Argument für die Fusion der Krankenkassen innerhalb des Hauptverbandes. Während die Gesamtverträge für die zusammengelegten Selbstständigen und der Bauern (SVS) sowie für die Beamten, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB) bereits unter Dach und Fach sind spießt es sich immer noch gewaltig bei den Verhandlungen zu den Leistungsharmonisierungen bei den ehemaligen Gebietskrankenkassen, die nun zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert werden.

Weiterhin strukturelle Benachteiligung der Bauern

Die Harmonisierung der Leistungen und die Harmonisierung der Kosten für die Leistungen sind allerdings 2 verschiedene Verhandlungsmaterien. So konnte zwar bei der SVS erreicht werden, dass der Katalog der öffentlich bezahlten Leistungen der Bauen an den der Selbstständigen angepasst wurde. Was aber die Honorierung der Leistungen an die LeistungserbringerInnen betrifft, so bleiben auch nach dem 1. Jänner (für eine ausverhandelte Übergangszeit bis 2024) die erbrachten Leistungen für die Bauern vorerst weniger Wert als jene für die Selbstständigen und es bleiben in der ohnehin beitragsschwachen SVS 2 Verrechnungskreisläufe erhalten. Die Honorarpunktebewertung ist also in diesem Vertragswerk nicht harmonisiert worden, was zu einer strukturellen Benachteiligung der Bauern führt und jener, die überwiegend für die Bauern die Leistungen erbringen werden.

9 Kassen sollen 1 werden ?

Damit die Reform, mit dem Ziel der Leistungsharmonisierung bei der ÖGK ab 1. Jänner 2020 wirksam werden kann ist ein neuer Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer die unbedingte Voraussetzung. Wenn eine Einigung nicht hergestellt wird, bleiben die alten 9 Ländervertrage wirksam, die Harmonisierung wäre dann gescheitert.
Man kann davon ausgehen, dass die die Österreichische Ärztekammer einem Kompromiss mit ähnlichen Übergangsbestimmungen wie bei den Bauern zustimmen wird. Das bedeutet, dass in einigen Ländern die Honorare von LeistungserbringerInnen steigen werden, in anderen eben nicht. Was das dann aber welche Konsequenzen für die flächendeckende Versorgung mit KassenärztInnen haben wird, bleibt abzuwarten, sollte aber dringend zeitnah analysiert werden. Es ist anzunehmen, dass auf Länder mit schlechteren Tarifen noch erheblichere Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Landarztstellen zukommen werden.

ÖGB - der schlafende Riese

Mit den Bestimmungen des Sozialversicherungsorganisationsgesetz 2018, gegen das zahlreiche Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden waren, konnte tatsächlich erreicht werden, dass Rund 160.000 Arbeitgebern der gleiche Einfluss auf die Sozialversicherung zugestanden wird, wie den 5,5 Millionen ArbeitnehmerInnen Arbeitslosen und Pensionistinnen, die davon betroffen sind. Der Verfassungsgerichtshof hat mit 13.12. 2019 die rechtlichen Bestimmungen zur Reduktion der Träger und auch die paritätische Besetzung der Gremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern für verfassungskonform befunden. Verfassungswidrig ist hingegen die geplant gewesene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Auch die Bestimmungen über den neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben. Hinter dem von der Wirtschaft verwendeten Deckmantel der “Entbürokratisierung“ stecken in Wahrheit Privatisierungen, Selbstbehalte und schlechtere Kassenleistungen, so der Vorwurf der SP- dominierten Versicherungsvertreter des ÖGB und der Arbeiterkammer. Nun sind auch noch ernst zu nehmende Hinweise aufgetaucht, dass die Bestimmungen zur Krankenordnung und der Administration der Krankenstände, die ohnehin seit 1980 mit 17,4 Tagen bis 2018 mit 13,1 Tagen laufend zurückgegangen sind, zu einer Bespitzelung der Beschäftigten durch die Arbeitgeber führen könnte. Eine bisherige Kann-Bestimmung soll in eine Muss-Bestimmung umgewandelt werden. Künftig sollen auch die voraussichtliche Dauer , die Ursache des Krankenstandes sowie die ärztlich angeordneten Ausgehzeiten bzw. Bettruhe verpflichtend überprüft werden müssen . Fix ist, dass die neue Krankenordnung am kommenden Dienstag, 17.12., im Überleitungsausschuss der Gesundheitskasse beschlossen werden soll. Was tatsächlich fixiert wird, ist offen.
Seit der Verfassungsgerichtshof die verfassungsrechtlichen Einwände offiziell behandelt, hätte der ÖGB mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln öffentlich für die Interessen und mit den unselbstständig Erwerbstätigen mobilisieren müssen. Jetzt kommt es auf die künftige Regierung an, die nach wie vor mit einer einfachen Gesetzesnovelle die nunmehr als verfassungskonform bestätigte Parität in den Leitungsgremien der ÖGK wieder rückgängig machen könnte.


Es wird spannend werden ob der ÖGB nun endlich beginnen wird diesen Kampf, wenn notwendig auch auf der Straße, aufzunehmen.


Rudi Gabriel, Arzt in Eisenstadt,
Gesundheitspolitischer Sprecher des ZVPÖ