Ein Schritt zurück
- Samstag, 19. Dezember 2020 @ 17:39

Was heißt das also konkret?
Wer 2021 nach dem Jänner in Pension geht, kann nicht mit der vollen für 2022 vorgesehenen Pensionsanpassung rechnen. Und das gilt auch für alle weiteren Pensionsantritte nach dem Jänner in den kommenden Jahren. Seit 1.1.2020 galt die Regelung, dass unabhängig vom Zeitpunkt des Pensionsantritts im Jahr 2020, die für das Folgejahr also für 2021 vorgesehene Pensionsanpassung in der Pensionshöhe berücksichtigt wird. Damit ist nun Schluss.
Aliquotierung der Anpassung führt zu dauerhaften Verlust
Wer 2021 z.B. im Juni in Pension geht, erhält im Folgejahr, also 2022, nicht die volle Pensionsanpassung, sondern nur den aliquotierten Teil, also 50%. Angenommen, die Pensionsanpassung für 2022 wird mit 3% beschlossen, so erhält die betreffende Pensionistin, der betreffende Pensionist nur die Hälfte also 1,5%. Wer das Pech hat erst im November oder Dezember 2021 in Pension gehen zu können, muss bis 2023 bis zur ersten Pensionsanpassung warten. Dieser durch die Aliquotierung eingetretene Verlust kann nicht mehr aufgeholt werden, sondern bleibt als ständiger Rückstand erhalten, was sich über die Zeit auf größere Beträge für den Einzelnen summiert. Für die Regierung ist es aber ein beträchtliches Körberlgeld, das jährlich mehrere Millionen einbringt.
Während die Abschaffung der sogenannten Hacklerregelung - der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 62 Jahren bei 45 Versicherungsjahren - nur einen Teil der künftigen PensionistInnen hart trifft, betrifft die Aliquotierung der Pensionsanpassung alle künftigen PensionistInnen. Der ZVPÖ protestiert gegen diese durch die Regierungsparteien herbeigeführten Verschlechterungen und fordert den Seniorenrat auf ebenfalls Protest einzulegen.
(Image by Steve Buissinne from Pixabay)