Neujahresansage des Herrn Lehner: Reserven der Krankenkassen ausräumen
- Freitag, 8. Januar 2021 @ 16:24
Peter Lehner, derzeit Vorsitzender im Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, beschäftigt sich mit Stundungen, Abschreibungen, Kompensationszahlungen und wieder einmal mit den Rücklagen, die das ureigenste Eigentum der Versichertengemeinschaft sind.
Peter Lehner führt seit dem 1. Jänner wieder turnusmäßig den Vorsitz in der Trägerkonferenz der Sozialversicherungsträger und kündigt für den Mai eine Endabrechnung des Geschäftsjahres 2020 an. Zwei Ursachen für das Finanzloch der Kassen sind zu benennen: Erstens die eingeräumten Stundungen von Beiträgen und zum Zweiten: Niedrigere Einnahmen, weil die Beiträge mit den Lohnsummen verknüpft und in der Epidemie deutlich gesunken sind.
Lehner, Obmann der kleinen Krankenkasse der Selbständigen und Bauern meint, dass die nicht einbringbaren Stundungen, die derzeit in Milliardenhöhe gehen, von staatlicher Seite aus dem Bundesbudget kompensiert werden müssten. Wer aber bewertet, ob die Beiträge wirklich abzuschreiben sind oder nicht? Jedenfalls kann es nicht sein, dass große Unternehmen jetzt unter dem Titel der „Nichteinbringbarkeit“ Abgabengeschenke in Millionenhöhe bekommen und dann Dividenden an die Aktionäre zahlen!
Rücklagen zu verwalten ist immanenter Teil des regulären und ordentlichen Geschäftsbetriebes der sozialen Kassen.
Lehner verweist wiederum, was die gesunkenen Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit betrifft, simpel und salopp auf die jeweiligen Rücklagen der sozialen Kassen. Rücklagen zu bilden unterliegt aber einem gesetzlichen Auftrag! Rücklagen zu verwalten ist immanenter Teil des regulären und ordentlichen Geschäftsbetriebes der sozialen Kassen und unterliegen nicht der Willkür eines Halbjahressprechers der Kassenverwaltung.
Die staatliche Verwaltung hat die gesetzlichen Versicherungen auf verfassungsrechtlicher Basis in Selbstverwaltung eingerichtet – die staatliche Verwaltung hat somit auch die verfassungsmäßige Pflicht, dafür zu sorgen, dass der selbstverwaltete Bereich mit den Mitteln ausgestattet wird, die sie für den Regelbetrieb braucht.
Alternative: Höchstbeitragsgrundlage des Krankenversicherungsbetrags aufheben
Der ZVPÖ ist allerdings der Meinung, dass es keine Bettelschriften oder Canossagänge bedarf, um den Bund an seine Verpflichtungen zu erinnern.
Wir fordern deshalb die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage bei den Krankenversicherungen. Lediglich rund 300.000 der Reicheren von 8,9 Millionen Österreicherinnen wären betroffen, die Kassen aber durch diese simple gesetzliche Intervention in wenigen Jahren tragfähig saniert.
Rund 20 % der Anspruchsberechtigten aller Krankenkassen sind älter als 65 Jahre. Menschen über 65 Jahre beanspruchen die Leistungen der Gesundheitsversorgung zum überwiegenden Teil. Falls es zu finanziellen Engpässen und im schlimmsten Fall zu Kürzungen bei den Leistungskatalogen der Krankenkassen kommen sollte, werden Seniorinnen und Senioren die Hauptbetroffenen sein.
Peter Lehner führt seit dem 1. Jänner wieder turnusmäßig den Vorsitz in der Trägerkonferenz der Sozialversicherungsträger und kündigt für den Mai eine Endabrechnung des Geschäftsjahres 2020 an. Zwei Ursachen für das Finanzloch der Kassen sind zu benennen: Erstens die eingeräumten Stundungen von Beiträgen und zum Zweiten: Niedrigere Einnahmen, weil die Beiträge mit den Lohnsummen verknüpft und in der Epidemie deutlich gesunken sind.
Lehner, Obmann der kleinen Krankenkasse der Selbständigen und Bauern meint, dass die nicht einbringbaren Stundungen, die derzeit in Milliardenhöhe gehen, von staatlicher Seite aus dem Bundesbudget kompensiert werden müssten. Wer aber bewertet, ob die Beiträge wirklich abzuschreiben sind oder nicht? Jedenfalls kann es nicht sein, dass große Unternehmen jetzt unter dem Titel der „Nichteinbringbarkeit“ Abgabengeschenke in Millionenhöhe bekommen und dann Dividenden an die Aktionäre zahlen!
Rücklagen zu verwalten ist immanenter Teil des regulären und ordentlichen Geschäftsbetriebes der sozialen Kassen.
Lehner verweist wiederum, was die gesunkenen Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit betrifft, simpel und salopp auf die jeweiligen Rücklagen der sozialen Kassen. Rücklagen zu bilden unterliegt aber einem gesetzlichen Auftrag! Rücklagen zu verwalten ist immanenter Teil des regulären und ordentlichen Geschäftsbetriebes der sozialen Kassen und unterliegen nicht der Willkür eines Halbjahressprechers der Kassenverwaltung.
Die staatliche Verwaltung hat die gesetzlichen Versicherungen auf verfassungsrechtlicher Basis in Selbstverwaltung eingerichtet – die staatliche Verwaltung hat somit auch die verfassungsmäßige Pflicht, dafür zu sorgen, dass der selbstverwaltete Bereich mit den Mitteln ausgestattet wird, die sie für den Regelbetrieb braucht.
Alternative: Höchstbeitragsgrundlage des Krankenversicherungsbetrags aufheben
Der ZVPÖ ist allerdings der Meinung, dass es keine Bettelschriften oder Canossagänge bedarf, um den Bund an seine Verpflichtungen zu erinnern.
Wir fordern deshalb die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage bei den Krankenversicherungen. Lediglich rund 300.000 der Reicheren von 8,9 Millionen Österreicherinnen wären betroffen, die Kassen aber durch diese simple gesetzliche Intervention in wenigen Jahren tragfähig saniert.
Rund 20 % der Anspruchsberechtigten aller Krankenkassen sind älter als 65 Jahre. Menschen über 65 Jahre beanspruchen die Leistungen der Gesundheitsversorgung zum überwiegenden Teil. Falls es zu finanziellen Engpässen und im schlimmsten Fall zu Kürzungen bei den Leistungskatalogen der Krankenkassen kommen sollte, werden Seniorinnen und Senioren die Hauptbetroffenen sein.