Nicht ausreichende Bonität, oder eher doch zu alt?
- Mittwoch, 3. März 2021 @ 19:22
Wie manche Banken mit älteren KontoinhaberInnen umgehen
Groß war die Überraschung für unseren Kollegen (Name und Identität der Redaktion bekannt), als einen Tag vor seinem siebzigsten Geburtstag im vergangenen Dezember ein Schreiben seiner Bank (Name der Bank bekannt) ins Haus flatterte:
„Sehr geehrter Herr X! Damit Sie Ihr Girokonto flexibel benützen können, lassen wir Überschreitungen zu, indem wir Ihnen auf Ihrem Konto einen Einkaufsreserve zur Verfügung stellen. Diese Reserve hilft Ihnen bei der kurzfristigen Überbrückung von Finanzierungslücken und ist eine formlose Überschreitung auf ihren Girokonto. Die Höhe der Einkaufsreserve richtet sich nach den regelmäßigen monatlichen unbaren Gutschriften am Konto und kann sich daher jederzeit anpassen“, ließ die Bank wissen. So weit so gut, doch was nun in dem Brief der Bank folgte, hatte den gegenteiligen Effekt eines Medikaments zur Blutdrucksenkung.
„Ihr Konto weist leider nicht mehr die für eine Einkaufsreserve in der bisherigen Höhe erforderlichen Gutschriften auf. Daher beträgt Ihre neue Einkaufsreserve ab 20. Jänner…“ In der Annahme, dass es sich hier um einen Irrtum handeln muss, da sich das Einkommen unseres Kollegen nachweislich nicht verändert hatte, war ein Termin in der Bank angesagt. Dazu kam, dass sich aufgrund eines - neben der Alterspension - zusätzlich eingegangenen Dienstverhältnisses mit der Stadt Wien die Einkommenssituation just ab diesem Zeitpunkt spürbar erhöhte. Schnell war mit der zuständigen Betreuerin eine Vereinbarung getroffen - obwohl mit ausreichender Bonität - die Einkaufsreserve nicht sofort, sondern in Etappen über einige Monate zu reduzieren. Nach fast vierzig Jahren als Kunde dieser Bank eigentlich kein Grund das Geldinstitut zu wechseln, gab uns unser Kollege bekannt. Nein, sicher nicht!
Terminverlust bei Nichteinhaltung
Groß war dann die Überraschung, als nach einer Woche ein neuerlicher Brief der Bank mit folgendem Inhalt zugestellt wurde:
„Sehr geehrter Herr X! Wir sind mit Ihrem Vorschlag einverstanden, teilen Ihnen aber mit, dass bei Ihrem Konto die bonitätsmäßigen Voraussetzungen für die Benutzung einer Mastercard GOLD nicht mehr gegeben sind. Die Karte darf ab sofort nicht mehr für Zahlungszwecke bzw. Bargeldbehebungen eingesetzt werden. Eine weitere Verwendung am Geldausgabeautomaten führt zum Einzug der Karte.“
Für den ZVPÖ stellt sich die Frage, da doch die Bonitätsfrage geklärt scheint: Ist hier ein Rechenfehler des Bankencomputers die Ursache oder liegt es einfach am Alter des Kunden? Im letzteren Fall wäre das für uns eine krasse Altersdiskriminierung. Haben SeniorenInnen ab siebzig bei dieser Bank nur dann Bonität, wenn sie über Vermögen in Millionenhöhe verfügen? Sollte unser Kollege nun doch einen Wechsel zu einem anderen Bankinstitut vorziehen, wäre dieser Schritt für uns völlig verständlich und nachvollziehbar.
Groß war die Überraschung für unseren Kollegen (Name und Identität der Redaktion bekannt), als einen Tag vor seinem siebzigsten Geburtstag im vergangenen Dezember ein Schreiben seiner Bank (Name der Bank bekannt) ins Haus flatterte:
„Sehr geehrter Herr X! Damit Sie Ihr Girokonto flexibel benützen können, lassen wir Überschreitungen zu, indem wir Ihnen auf Ihrem Konto einen Einkaufsreserve zur Verfügung stellen. Diese Reserve hilft Ihnen bei der kurzfristigen Überbrückung von Finanzierungslücken und ist eine formlose Überschreitung auf ihren Girokonto. Die Höhe der Einkaufsreserve richtet sich nach den regelmäßigen monatlichen unbaren Gutschriften am Konto und kann sich daher jederzeit anpassen“, ließ die Bank wissen. So weit so gut, doch was nun in dem Brief der Bank folgte, hatte den gegenteiligen Effekt eines Medikaments zur Blutdrucksenkung.
„Ihr Konto weist leider nicht mehr die für eine Einkaufsreserve in der bisherigen Höhe erforderlichen Gutschriften auf. Daher beträgt Ihre neue Einkaufsreserve ab 20. Jänner…“ In der Annahme, dass es sich hier um einen Irrtum handeln muss, da sich das Einkommen unseres Kollegen nachweislich nicht verändert hatte, war ein Termin in der Bank angesagt. Dazu kam, dass sich aufgrund eines - neben der Alterspension - zusätzlich eingegangenen Dienstverhältnisses mit der Stadt Wien die Einkommenssituation just ab diesem Zeitpunkt spürbar erhöhte. Schnell war mit der zuständigen Betreuerin eine Vereinbarung getroffen - obwohl mit ausreichender Bonität - die Einkaufsreserve nicht sofort, sondern in Etappen über einige Monate zu reduzieren. Nach fast vierzig Jahren als Kunde dieser Bank eigentlich kein Grund das Geldinstitut zu wechseln, gab uns unser Kollege bekannt. Nein, sicher nicht!
Terminverlust bei Nichteinhaltung
Groß war dann die Überraschung, als nach einer Woche ein neuerlicher Brief der Bank mit folgendem Inhalt zugestellt wurde:
„Sehr geehrter Herr X! Wir sind mit Ihrem Vorschlag einverstanden, teilen Ihnen aber mit, dass bei Ihrem Konto die bonitätsmäßigen Voraussetzungen für die Benutzung einer Mastercard GOLD nicht mehr gegeben sind. Die Karte darf ab sofort nicht mehr für Zahlungszwecke bzw. Bargeldbehebungen eingesetzt werden. Eine weitere Verwendung am Geldausgabeautomaten führt zum Einzug der Karte.“
Für den ZVPÖ stellt sich die Frage, da doch die Bonitätsfrage geklärt scheint: Ist hier ein Rechenfehler des Bankencomputers die Ursache oder liegt es einfach am Alter des Kunden? Im letzteren Fall wäre das für uns eine krasse Altersdiskriminierung. Haben SeniorenInnen ab siebzig bei dieser Bank nur dann Bonität, wenn sie über Vermögen in Millionenhöhe verfügen? Sollte unser Kollege nun doch einen Wechsel zu einem anderen Bankinstitut vorziehen, wäre dieser Schritt für uns völlig verständlich und nachvollziehbar.