Wir warten nicht mehr 100 Jahre
- Sonntag, 1. August 2021 @ 16:00
Gedanken zum Equal Pension Day am 1. August 2021
© Tea Mina Jaramaz / www.arbeiterkammer.at
Heute ist Equal Pension Day, jener Tag im Jahr, an dem Männer schon so viel Pension bezogen haben wie Frauen im ganzen Jahr.
Wie der Equal Pay Day weist der Equal Pension Day auf die eklatanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin, was die Bewertung von geleisteter Arbeit und die daraus abgeleitete Pensionshöhe betrifft. Frauenpensionen in Österreich sind im Durchschnitt um 41,6% geringer als jene von Männern. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass Frauen pro Monat um € 851 weniger Pension erhalten als Männer. Wenn die Bekämpfung der Altersarmut von Frauen im Tempo der letzten Jahre weitergeht, wird es noch mehr als 100 Jahre dauern, bis annähernd Geschlechtergerechtigkeit hergestellt ist.
Die Gründe für die geringen Frauenpensionen sind bekannt und liegen nicht etwa darin, dass Frauen weniger Lebenszeit mit Arbeit verbracht hätten, vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Sie liegen darin, dass Frauenarbeit sozialversicherungstechnisch nicht als Arbeit gewertet wird. Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben, beide für die Gesellschaft von enormer Bedeutung, lukrieren kein eigenes Einkommen, detto die täglich von Frauen geleistete Haus- und Versorgungsarbeit zur Reproduktion männlicher Arbeitskraft.
Um längst fällige Fortschritte bei der Bekämpfung von Altersarmut von Frauen zu machen, fordert Peter Kostelka, Präsident des (SPÖ nahen) Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), eine rasche Reform des Pensionsberechnungsmodells. Für jedes Kind sollen Kinderbetreuungszeiten von vier Jahren für die Pension angerechnet werden. Zudem soll das „Burgenländische Modell“ der pensionsgenerierenden Anstellung von pflegenden Angehörigen (73% von ihnen sind Frauen) auf ganz Österreich ausgeweitet werden. Darüber hinaus fordert Kostelka eine teilweise Rücknahme der Pensionsreform 2003, durch die der Bemessungszeitraum für die Alterspension auf vierzig Jahre ausgedehnt wurde, ein Prozess, der bis 2028 abgeschlossen sein soll. Zumindest die zehn Jahre mit dem geringsten Verdienst, d.h., jene, in denen Frauen aufgrund von Kinderbetreuungsaufgaben nur Teilzeit arbeiten, sollen für die Pensionsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Der ZVPÖ unterstützt diese Vorschläge und sieht sie als Schritt in die richtige Richtung, besonders die Übernahme der Verantwortung für Pflegeaufgaben durch die öffentliche Hand analog bspw. zur Gesundheitsversorgung. (Zur Kritik des ZVPÖ am „Burgenländischen Modell“ siehe demnächst erscheinende Printausgabe von „aktiv LEBEN“ 3/2021). Weiters begrüßen wir die Bemühungen der Rücknahme der Maßnahmen der Pensionsreform 2003, die Frauen besonders hart getroffen hat. Bspw. wurden Frauen mit einem Pensionsantrittsalter von 60 indirekt dazu gezwungen länger lohnzuarbeiten, da ihre Pensionshöhe aufgrund der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums zu gering war.
Frauenteilzeitarbeit = Mitursache geringerer Frauenpensionen
Um gegen das Zurückbleiben der Frauenpensionen wirksam anzukämpfen, hält der ZVPÖ darüber hinaus die Angleichung der Frauenlöhne an die der Männer für wichtig. Um die sich mindernd auf die spätere Pensionshöhe auswirkende (bezahlte) Teilzeitarbeit (die den Frauen oft aufgezwungen ist), zurückzudrängen wäre eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein wichtiger Schritt, womit auch für Väter mehr Zeit für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder und ihre Beteiligung an der Hausarbeit geschaffen würde. Zu den weiteren wichtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zählen auch flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen und eine Pensionsberechnung, die der Lebensrealität von Frauen gerecht wird,
Um Frauenpensionen kürzerfristig aus dieser Armutsfalle herauszuholen, setzt sich der ZVPÖ für eine ersatzlose Streichung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage, bei dem das Einkommen von Mann und Frau zusammengerechnet wird, und für eine Mindestpension von 1.328.- Euro für alle, ein.
Siehe dazu auch Beitrag vom 04.Juli 2021
© Tea Mina Jaramaz / www.arbeiterkammer.at
Heute ist Equal Pension Day, jener Tag im Jahr, an dem Männer schon so viel Pension bezogen haben wie Frauen im ganzen Jahr.
Wie der Equal Pay Day weist der Equal Pension Day auf die eklatanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin, was die Bewertung von geleisteter Arbeit und die daraus abgeleitete Pensionshöhe betrifft. Frauenpensionen in Österreich sind im Durchschnitt um 41,6% geringer als jene von Männern. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass Frauen pro Monat um € 851 weniger Pension erhalten als Männer. Wenn die Bekämpfung der Altersarmut von Frauen im Tempo der letzten Jahre weitergeht, wird es noch mehr als 100 Jahre dauern, bis annähernd Geschlechtergerechtigkeit hergestellt ist.
Die Gründe für die geringen Frauenpensionen sind bekannt und liegen nicht etwa darin, dass Frauen weniger Lebenszeit mit Arbeit verbracht hätten, vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Sie liegen darin, dass Frauenarbeit sozialversicherungstechnisch nicht als Arbeit gewertet wird. Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben, beide für die Gesellschaft von enormer Bedeutung, lukrieren kein eigenes Einkommen, detto die täglich von Frauen geleistete Haus- und Versorgungsarbeit zur Reproduktion männlicher Arbeitskraft.
Um längst fällige Fortschritte bei der Bekämpfung von Altersarmut von Frauen zu machen, fordert Peter Kostelka, Präsident des (SPÖ nahen) Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ), eine rasche Reform des Pensionsberechnungsmodells. Für jedes Kind sollen Kinderbetreuungszeiten von vier Jahren für die Pension angerechnet werden. Zudem soll das „Burgenländische Modell“ der pensionsgenerierenden Anstellung von pflegenden Angehörigen (73% von ihnen sind Frauen) auf ganz Österreich ausgeweitet werden. Darüber hinaus fordert Kostelka eine teilweise Rücknahme der Pensionsreform 2003, durch die der Bemessungszeitraum für die Alterspension auf vierzig Jahre ausgedehnt wurde, ein Prozess, der bis 2028 abgeschlossen sein soll. Zumindest die zehn Jahre mit dem geringsten Verdienst, d.h., jene, in denen Frauen aufgrund von Kinderbetreuungsaufgaben nur Teilzeit arbeiten, sollen für die Pensionsberechnung nicht berücksichtigt werden.
Der ZVPÖ unterstützt diese Vorschläge und sieht sie als Schritt in die richtige Richtung, besonders die Übernahme der Verantwortung für Pflegeaufgaben durch die öffentliche Hand analog bspw. zur Gesundheitsversorgung. (Zur Kritik des ZVPÖ am „Burgenländischen Modell“ siehe demnächst erscheinende Printausgabe von „aktiv LEBEN“ 3/2021). Weiters begrüßen wir die Bemühungen der Rücknahme der Maßnahmen der Pensionsreform 2003, die Frauen besonders hart getroffen hat. Bspw. wurden Frauen mit einem Pensionsantrittsalter von 60 indirekt dazu gezwungen länger lohnzuarbeiten, da ihre Pensionshöhe aufgrund der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums zu gering war.
Frauenteilzeitarbeit = Mitursache geringerer Frauenpensionen
Um gegen das Zurückbleiben der Frauenpensionen wirksam anzukämpfen, hält der ZVPÖ darüber hinaus die Angleichung der Frauenlöhne an die der Männer für wichtig. Um die sich mindernd auf die spätere Pensionshöhe auswirkende (bezahlte) Teilzeitarbeit (die den Frauen oft aufgezwungen ist), zurückzudrängen wäre eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich ein wichtiger Schritt, womit auch für Väter mehr Zeit für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder und ihre Beteiligung an der Hausarbeit geschaffen würde. Zu den weiteren wichtigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zählen auch flächendeckende Kinderbetreuungseinrichtungen und eine Pensionsberechnung, die der Lebensrealität von Frauen gerecht wird,
Um Frauenpensionen kürzerfristig aus dieser Armutsfalle herauszuholen, setzt sich der ZVPÖ für eine ersatzlose Streichung des Familienrichtsatzes bei der Ausgleichszulage, bei dem das Einkommen von Mann und Frau zusammengerechnet wird, und für eine Mindestpension von 1.328.- Euro für alle, ein.
Siehe dazu auch Beitrag vom 04.Juli 2021