Pensionsanpassung 2022 - Forderungen des ZVPÖ
- Dienstag, 17. August 2021 @ 11:35
Die Verhandlungen mit der Regierung über die Pensionsanpassung für 2022 stehen bevor. Denn mit Ende Juli endet der Beobachtungszeitraum für die Preisentwicklung, die der Pensionsanpassung im Prinzip gesetzlich zugrunde liegt.
Der ZVPÖ brachte deshalb in einem Brief an den Seniorenrat einen Vorschlag für die Verhandlungen über die Pensionsanpassung für 2022 ein.
1. Der ZVPÖ tritt für einen Fixbetrag für alle Pensionen bis 1.941,27 Euro ein. Dies ist die Durchschnittspension aller PensionistInnen im Jahr 2020 (Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 29.6. 2021). Dieser Fixbetrag soll den Teuerungsausgleich für eine Durchschnittspension abbilden. Da die Inflation seit Beginn des Jahres 2021 stark angezogen hat und weiter steigende Tendenz aufweist, sind der Mini- und Mikrowarenkorb für dieses Jahr heranzuziehen. Der Miniwarenkorb des wöchentlichen Einkaufs ist in den ersten fünf Monaten 2021 durchschnittlich um 3%, der Mikrowarenkorb des täglichen Einkaufs für denselben Zeitraum um 2,3% gestiegen. Das wird sich bis zum Ende des Beobachtungszeitraums kaum ändern. Daraus ergibt sich, dass die Pensionsanpassung für 2022 für Durchschnittspensionen 3% nicht unterschreiten darf, woraus sich ein Fixbetrag von 58,24 Euro für alle Pensionen von 1.941,27 Euro und darunter errechnet. Dies ist auch die Forderung des ZVPÖ, da der Fixbetrag die niedrigsten Pensionen stärker begünstigt.
2. Ferner sollte bei den Verhandlungen berücksichtigt werden: Die Referenzbudgets der Schuldnerberatung, die ein würdiges Leben ermöglichen, geben für Einpersonenhaushalte 1459 Euro und für Paarhaushalte 2266 Euro an. Ein Großteil der Pensionen, insbesondere die der Frauen, liegt weit darunter. Deshalb fordert der ZVPÖ die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes in einem ersten Schritt auf zumindest 1241 Euro, was der offiziellen Armutsgefährdungsschwelle entspricht.
3. Der ZVPÖ fordert weiters die Entkoppelung von Partnereinkommen und damit die Aufhebung des „Familienrichtsatzes“, der vor allem Frauen diskriminiert, die um eine eigene Ausgleichszulage betrogen werden.
Der ZVPÖ brachte deshalb in einem Brief an den Seniorenrat einen Vorschlag für die Verhandlungen über die Pensionsanpassung für 2022 ein.
1. Der ZVPÖ tritt für einen Fixbetrag für alle Pensionen bis 1.941,27 Euro ein. Dies ist die Durchschnittspension aller PensionistInnen im Jahr 2020 (Mitteilung der Pensionsversicherungsanstalt vom 29.6. 2021). Dieser Fixbetrag soll den Teuerungsausgleich für eine Durchschnittspension abbilden. Da die Inflation seit Beginn des Jahres 2021 stark angezogen hat und weiter steigende Tendenz aufweist, sind der Mini- und Mikrowarenkorb für dieses Jahr heranzuziehen. Der Miniwarenkorb des wöchentlichen Einkaufs ist in den ersten fünf Monaten 2021 durchschnittlich um 3%, der Mikrowarenkorb des täglichen Einkaufs für denselben Zeitraum um 2,3% gestiegen. Das wird sich bis zum Ende des Beobachtungszeitraums kaum ändern. Daraus ergibt sich, dass die Pensionsanpassung für 2022 für Durchschnittspensionen 3% nicht unterschreiten darf, woraus sich ein Fixbetrag von 58,24 Euro für alle Pensionen von 1.941,27 Euro und darunter errechnet. Dies ist auch die Forderung des ZVPÖ, da der Fixbetrag die niedrigsten Pensionen stärker begünstigt.
2. Ferner sollte bei den Verhandlungen berücksichtigt werden: Die Referenzbudgets der Schuldnerberatung, die ein würdiges Leben ermöglichen, geben für Einpersonenhaushalte 1459 Euro und für Paarhaushalte 2266 Euro an. Ein Großteil der Pensionen, insbesondere die der Frauen, liegt weit darunter. Deshalb fordert der ZVPÖ die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes in einem ersten Schritt auf zumindest 1241 Euro, was der offiziellen Armutsgefährdungsschwelle entspricht.
3. Der ZVPÖ fordert weiters die Entkoppelung von Partnereinkommen und damit die Aufhebung des „Familienrichtsatzes“, der vor allem Frauen diskriminiert, die um eine eigene Ausgleichszulage betrogen werden.