ZVPÖ auf der Vollversammlung des Seniorenrates
- Sonntag, 24. Oktober 2021 @ 18:19
Am 19.Oktober fand in den Räumen des Parlaments in der Hofburg die Vollversammlung des Seniorenrates statt, die alle drei Jahre abgehalten wird und an der traditionell vom Bundespräsidenten abwärts die Staats- und Regierungsspitze anwesend ist. Da waren zahlreiche Bekenntnisse über die Bedeutung der SeniorInnengeneration zu hören, allerdings nichts zu den Forderungen, die der Seniorenrat in seinem Leitantrag aufgestellt hatte. Der ZVPÖ war mit dem Bundesobmann Mag. Michael Graber, seiner Stellvertreterin Lilian Stadler und Bundessekretär Herbert Fuxbauer vertreten. In seinem Diskussionsbeitrag sagte Graber u.a.:
„Der Leitantrag ist im Großen und Ganzen aus Sicht des ZVPÖ positiv und wir werden ihn auch unterstützen, aber es bedarf nach unserer Meinung einige notwendige Präzisierungen und Ergänzungen.
Positiv ist die Forderung nach einem neuen breiteren Ansatz zur Pensionsanpassung, allerdings fehlt explizit die Forderung nach einem neuen Index für die Teuerung von PensionistInnen-ushalten. In diesem Zusammenhang kritisieren wir nicht nur die Tatsache, dass die Regierung – allerdings nicht zum ersten Mal - ohne Verhandlungen mit den SeniorInnenvertrerInnen die Pensionsanpassung beschlossen hat, sondern auch das Ergebnis, das für alle Pensionen über 1.300.- Euro gerade auch angesichts der aktuellen Entwicklung einen kräftigen Kaufkraftverlust bedeutet.
Wir bedauern, dass die Reduzierung des Durchrechnungszeitraums für die Pensionsbemessung um die schlechtesten zehn Jahre, wie das in einem Entwurf des Leitantrages noch zu lesen war, nicht offizielle Position des Seniorenrates geworden ist. Dies wäre ein wirksamer Hebel den Lebensstandard im Alter zu sichern, da die ausgezahlten Pensionen in den nächsten Jahren sinken werden.
Keine Pension unter der Armutsschwelle
Wir unterstützen die Forderung, dass keine Pension unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen darf. Der nächste Schritt wäre aber aus Sicht des ZVPÖ, ein Referenzbudget für PensionistInnenhaushalte als Richtwert zugrunde zu legen, wie dies auch die Armutskonferenz fordert.
Ein Referenzbudget würde alle diejenigen Ausgaben beinhalten, die ein würdiges Leben im Alter unter Berücksichtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Referenzbudgets werden in Österreich von der Schuldnerberatung erarbeitet und werden in der EU bereits angewandt. Ein wichtiger Schritt wäre auch die Aufhebung des Familienrichtsatzes bei den Ausgleichszulagen. Das würde insbesondere tausenden Frauen zumindest eine eigenständige Mindestpension ermöglichen.
Die Pflege ist, trotzdem diese schon von mehreren Regierungen zur Chefsache erklärt wurde, nach wie vor eine offene Wunde. Um den Mangel an Pflegekräften kurz- und langfristig zu bekämpfen, ist die rasche Schaffung eines Ausbildungsfonds erforderlich, der nicht nur zusätzliche Ausbildungsplätze auf Bundes- und Landesebene, sondern auch die finanzielle Absicherung der Ausbildungswilligen ermöglicht.
Das Grazer Beispiel
Wir machen auch darauf Aufmerksam, dass es in Graz ein Zuzahlungsmodell zur mobilen Pflege gibt, das absichert, dass die KlientInnen nicht aus finanziellen Gründen in ein Pflegeheim verlegt werden müssen, wenn sie weiter zu Hause gepflegt werden wollen und können. Die Stadt erspart sich dadurch auch Kosten für Pflegeheimplätze. Dieses Zuzahlungsmodell sichert, dass dem oder der jeweiligen Pflegebedürftigen zumindest eine Pension in der Höhe der Ausgleichszulage bleibt. Wir regen an, dass auch der Seniorenrat sich auf dieses Modell bezieht, das österreichweit ausgerollt werden könnte.
Zum Schluss schlage ich auch vor, einen Plafond für die Rezeptgebühr einzuziehen, der unter der jetzigen Höhe liegt. 6,50 Euro ist bereits ein stolzer Preis. der für alle die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, bereits eine beträchtliche Belastung darstellt.
Positiv ist die Forderung nach einem neuen breiteren Ansatz zur Pensionsanpassung, allerdings fehlt explizit die Forderung nach einem neuen Index für die Teuerung von PensionistInnen-ushalten. In diesem Zusammenhang kritisieren wir nicht nur die Tatsache, dass die Regierung – allerdings nicht zum ersten Mal - ohne Verhandlungen mit den SeniorInnenvertrerInnen die Pensionsanpassung beschlossen hat, sondern auch das Ergebnis, das für alle Pensionen über 1.300.- Euro gerade auch angesichts der aktuellen Entwicklung einen kräftigen Kaufkraftverlust bedeutet.
Wir bedauern, dass die Reduzierung des Durchrechnungszeitraums für die Pensionsbemessung um die schlechtesten zehn Jahre, wie das in einem Entwurf des Leitantrages noch zu lesen war, nicht offizielle Position des Seniorenrates geworden ist. Dies wäre ein wirksamer Hebel den Lebensstandard im Alter zu sichern, da die ausgezahlten Pensionen in den nächsten Jahren sinken werden.
Keine Pension unter der Armutsschwelle
Wir unterstützen die Forderung, dass keine Pension unter der Armutsgefährdungsschwelle liegen darf. Der nächste Schritt wäre aber aus Sicht des ZVPÖ, ein Referenzbudget für PensionistInnenhaushalte als Richtwert zugrunde zu legen, wie dies auch die Armutskonferenz fordert.
Ein Referenzbudget würde alle diejenigen Ausgaben beinhalten, die ein würdiges Leben im Alter unter Berücksichtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Referenzbudgets werden in Österreich von der Schuldnerberatung erarbeitet und werden in der EU bereits angewandt. Ein wichtiger Schritt wäre auch die Aufhebung des Familienrichtsatzes bei den Ausgleichszulagen. Das würde insbesondere tausenden Frauen zumindest eine eigenständige Mindestpension ermöglichen.
Die Pflege ist, trotzdem diese schon von mehreren Regierungen zur Chefsache erklärt wurde, nach wie vor eine offene Wunde. Um den Mangel an Pflegekräften kurz- und langfristig zu bekämpfen, ist die rasche Schaffung eines Ausbildungsfonds erforderlich, der nicht nur zusätzliche Ausbildungsplätze auf Bundes- und Landesebene, sondern auch die finanzielle Absicherung der Ausbildungswilligen ermöglicht.
Das Grazer Beispiel
Wir machen auch darauf Aufmerksam, dass es in Graz ein Zuzahlungsmodell zur mobilen Pflege gibt, das absichert, dass die KlientInnen nicht aus finanziellen Gründen in ein Pflegeheim verlegt werden müssen, wenn sie weiter zu Hause gepflegt werden wollen und können. Die Stadt erspart sich dadurch auch Kosten für Pflegeheimplätze. Dieses Zuzahlungsmodell sichert, dass dem oder der jeweiligen Pflegebedürftigen zumindest eine Pension in der Höhe der Ausgleichszulage bleibt. Wir regen an, dass auch der Seniorenrat sich auf dieses Modell bezieht, das österreichweit ausgerollt werden könnte.
Zum Schluss schlage ich auch vor, einen Plafond für die Rezeptgebühr einzuziehen, der unter der jetzigen Höhe liegt. 6,50 Euro ist bereits ein stolzer Preis. der für alle die nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, bereits eine beträchtliche Belastung darstellt.