Winter ist da – Energiepreise steigen!
- Dienstag, 30. November 2021 @ 12:11
…und wo es Hilfe gibt
Die Inflation erreichte im Oktober den höchsten Wert seit dreizehn Jahren: 3,8 Prozent plus, und das wird zum Großteil auf die hohen Energiekosten zurückgeführt. Denn insgesamt lagen die Energiepreise für österreichische Haushalte im Oktober um 22,8 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die Strompreise stiegen vom ersten Halbjahr 2019 bis zum ersten Halbjahr 2021 im Durchschnitt um 6,3 Prozent. Für kleinere Haushalte mit einem Stromverbrauch von 1.000 kWh bis 2.500 kWh jährlich, sogar um ganze 8 Prozent! Bei der niederösterreichischen EVN betrifft die Preiserhöhung alle "Klassikkunden", also knapp 70 Prozent. Bei 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr muss ein Haushaltskunde jährlich mit rund 150 Euro Mehrkosten inklusive Umsatzsteuer rechnen, so die EVN. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Bei den Gaspreisen sieht es nicht anders aus. So berichtete der ORF Ende September: PREISEXPLOSION – Das Gespenst der „Gaspreiswelle“ geht um. Wer über „Float-Tarife“ seine Haushaltsenergie bezieht, befindet sich derzeit auf der Verliererseite. Bei diesen Verträgen wird der Energiepreis monatlich auf Basis des aktuellen Großhandelspreisindex verändert.
Erschreckend der Ausblick bei Heizöl, wie es Konsumentenschützer bereits berichten: Nach wie vor deutet sich keine Entspannung am Öl- und Gasmarkt an, sodass es mit den Heizölpreisen aller Voraussicht nach auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter nach oben gehen wird. Zudem verschlechtert sich die Liefersituation zusehends. Prognose: weiter steigende Heizölpreise!
Gesundheitsgefährdung wegen Energieunterversorgung
Die globale und europäische Energieversorgung steckt in der Krise. Die Energiekonzerne nutzen das, um ihre Profite zu sichern und zu steigern. Die Regierungen sind aufgescheucht; jahrzehntelang haben sie die Privatisierung der Energieproduktion vorangetrieben und diese dem Markt ausgeliefert. Die Folgen für den Großteil der Bevölkerung: Energie wird teurer und teurer, vor vielen, und vor allem auch vor den meisten Pensionistinnen und Pensionisten steht die Frage: Essen oder Heizen? Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens im Winter in kalten und nur sporadisch beheizten 4-Wänden leben müssen, haben nicht nur starke Einbußen in ihrer Lebensqualität, nein, auch ihre Gesundheit ist gefährdet. Der drohenden Gefahr krank und leidend zu werden, ist somit Tür und Tor geöffnet. Wenn es aber schon im Artikel 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wortwörtlich lautet: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“ dann ist es nur rechtens und legitim, wenn unsere Gesellschaft, also der Staat, hier grundlegend entgegensteuert. Ein Mittel in diesem Bereich stellt der sogenannte Heizkostenzuschuss dar, allerdings ein Stückwerk mit dürftigem Zusammenhang und wenig sozialer Ausgewogenheit.
Heizkostenzuschuss, wo, wer, wie hoch?
Für einkommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer 2021 / 2022 wieder eine unterstützende Einmalzahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel ist drin und wer kann ihn beantragen? Die Höhe ist je nach Bundesland verschieden. Alle haben aber eines gemeinsam: der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, und keine regelmäßige Unterstützung. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Heizkostenzuschuss!
In Wien gibt es keine eigene Form des Heizkostenzuschusses, da die Stadt einkommensschwachen Haushalten über die Mindestsicherung unter die Arme greift. Darin sind Aufwandsunterstützungen für Heizen und Strom enthalten. Seit 2013 gibt es jedoch die Wiener Energieunterstützung der MA 40. Hier kann im Fall einer finanziell angespannten Situation und unerwartet hohen Energiekosten nach einer Bedarfsprüfung Hilfe bei Energiekostenrückständen in Anspruch genommen werden.
Das Land Niederösterreich gewährt in der Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. Der Heizkostenzuschuss kann noch bis zum 30. März 2022 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Wer laut ASVG und burgenländischem Mindestsicherungsgesetz als bedürftig gilt, kann bis zum 31. Dezember 2021 den burgenländischen Heizkostenzuschuss in Höhe von 165 Euro beantragen. In der Heizperiode 2021/2022 wird ein einmaliger Betrag von € 165,- gewährt. Anträge können unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis 31. Dezember 2021 beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Burgenland, Stichtag 20. September 2021 und dass gewisse Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
In Kärnten heißt der Heizkostenzuschuss, Heizkostenunterstützung (HKU) und kann noch bis zum 15. März 2022 beantragt werden. Wie gehabt wird eine "große" HKU in Höhe von 180,- Euro und eine "kleine" HKU in Höhe von 110,- Euro gewährt. Entscheidend ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Die Antragseinbringung und -prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.
Der Heizkostenzuschuss 2021/2022 der Steiermärkischen Landesregierung kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 120,00. Anträge können bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss 2021/2022 beträgt in Tirol 250 Euro und kann bis zum 31. November 2021 beim Amt der Tiroler Landesregierung beantragt werden. Zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol, wenn keine Mindest-/Grundversorgungsleistung bezogen und gewisse Nettogrenzen nicht überschritten werden:
Mit bis zu 270 Euro ist der Vorarlberger Heizkostenzuschuss der großzügigste in ganz Österreich. Bis zum 25. Februar 2022 kann er am jeweiligen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Das Bundesland Oberösterreich hat noch keine Informationen zum Heizkostenzuschuss für die Periode 2021 / 2022 veröffentlicht. Es kann jedoch in Notsituationen um einmalige finanzielle Unterstützungen angesucht werden. Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales zu richten.
In Salzburg erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 150 € im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 150 €. Anträge sind bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu stellen und sind erst wieder ab 1.Jänner 2022 möglich.
Niemand soll frieren, niemand soll an Energiearmut leiden
Wir sehen, Heizkosten- und ähnliche Zuschüsse, sofern sie überhaupt beansprucht werden können, sind Trostpflaster und keine grundlegende Verbesserung, weil sie die zunehmende Energiearmut nicht beseitigen. Wirklich ändern kann diese Situation eine entgeltfreie Energiegrundsicherung. Die Idee: Jedem Haushalt soll über die Stromabrechnung jene Menge an Energie entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden, die den Bewohnern und Bewohnerinnen einer durchschnittlich großen Wohnung Wärme, Licht und Energie für die Kommunikation sichert. Jene Haushalte, die mehr verbrauchen, sollen den üblichen Preis, und jene, die wesentlich mehr verbrauchen, auch wesentlich mehr bezahlen. Das ist sozial, weil es ein Grundanliegen der Existenzsicherung ist, die nicht länger dem profitorientierten Finanz- und Energiemarkt ausgeliefert werden darf. Und es ist ökologisch, weil es gegen Verschwendung wirkt. Die Gewinne der Energiekonzerne und Mittel aus einer überfälligen Steuer für Millionärsvermögen sollen dafür herangezogen werden. Niemand soll frieren, niemand soll an Energiearmut leiden.
Die Inflation erreichte im Oktober den höchsten Wert seit dreizehn Jahren: 3,8 Prozent plus, und das wird zum Großteil auf die hohen Energiekosten zurückgeführt. Denn insgesamt lagen die Energiepreise für österreichische Haushalte im Oktober um 22,8 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die Strompreise stiegen vom ersten Halbjahr 2019 bis zum ersten Halbjahr 2021 im Durchschnitt um 6,3 Prozent. Für kleinere Haushalte mit einem Stromverbrauch von 1.000 kWh bis 2.500 kWh jährlich, sogar um ganze 8 Prozent! Bei der niederösterreichischen EVN betrifft die Preiserhöhung alle "Klassikkunden", also knapp 70 Prozent. Bei 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr muss ein Haushaltskunde jährlich mit rund 150 Euro Mehrkosten inklusive Umsatzsteuer rechnen, so die EVN. Ein Ende ist nicht abzusehen.
Bei den Gaspreisen sieht es nicht anders aus. So berichtete der ORF Ende September: PREISEXPLOSION – Das Gespenst der „Gaspreiswelle“ geht um. Wer über „Float-Tarife“ seine Haushaltsenergie bezieht, befindet sich derzeit auf der Verliererseite. Bei diesen Verträgen wird der Energiepreis monatlich auf Basis des aktuellen Großhandelspreisindex verändert.
Erschreckend der Ausblick bei Heizöl, wie es Konsumentenschützer bereits berichten: Nach wie vor deutet sich keine Entspannung am Öl- und Gasmarkt an, sodass es mit den Heizölpreisen aller Voraussicht nach auch in den nächsten Wochen und Monaten weiter nach oben gehen wird. Zudem verschlechtert sich die Liefersituation zusehends. Prognose: weiter steigende Heizölpreise!
Gesundheitsgefährdung wegen Energieunterversorgung
Die globale und europäische Energieversorgung steckt in der Krise. Die Energiekonzerne nutzen das, um ihre Profite zu sichern und zu steigern. Die Regierungen sind aufgescheucht; jahrzehntelang haben sie die Privatisierung der Energieproduktion vorangetrieben und diese dem Markt ausgeliefert. Die Folgen für den Großteil der Bevölkerung: Energie wird teurer und teurer, vor vielen, und vor allem auch vor den meisten Pensionistinnen und Pensionisten steht die Frage: Essen oder Heizen? Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens im Winter in kalten und nur sporadisch beheizten 4-Wänden leben müssen, haben nicht nur starke Einbußen in ihrer Lebensqualität, nein, auch ihre Gesundheit ist gefährdet. Der drohenden Gefahr krank und leidend zu werden, ist somit Tür und Tor geöffnet. Wenn es aber schon im Artikel 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wortwörtlich lautet: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit“ dann ist es nur rechtens und legitim, wenn unsere Gesellschaft, also der Staat, hier grundlegend entgegensteuert. Ein Mittel in diesem Bereich stellt der sogenannte Heizkostenzuschuss dar, allerdings ein Stückwerk mit dürftigem Zusammenhang und wenig sozialer Ausgewogenheit.
Heizkostenzuschuss, wo, wer, wie hoch?
Für einkommensschwache Haushalte stellen die Bundesländer 2021 / 2022 wieder eine unterstützende Einmalzahlung bereit – den Heizkostenzuschuss. Aber wie viel ist drin und wer kann ihn beantragen? Die Höhe ist je nach Bundesland verschieden. Alle haben aber eines gemeinsam: der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, und keine regelmäßige Unterstützung. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Heizkostenzuschuss!
In Wien gibt es keine eigene Form des Heizkostenzuschusses, da die Stadt einkommensschwachen Haushalten über die Mindestsicherung unter die Arme greift. Darin sind Aufwandsunterstützungen für Heizen und Strom enthalten. Seit 2013 gibt es jedoch die Wiener Energieunterstützung der MA 40. Hier kann im Fall einer finanziell angespannten Situation und unerwartet hohen Energiekosten nach einer Bedarfsprüfung Hilfe bei Energiekostenrückständen in Anspruch genommen werden.
Das Land Niederösterreich gewährt in der Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. Der Heizkostenzuschuss kann noch bis zum 30. März 2022 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Wer laut ASVG und burgenländischem Mindestsicherungsgesetz als bedürftig gilt, kann bis zum 31. Dezember 2021 den burgenländischen Heizkostenzuschuss in Höhe von 165 Euro beantragen. In der Heizperiode 2021/2022 wird ein einmaliger Betrag von € 165,- gewährt. Anträge können unter Vorlage eines Einkommensnachweises bis 31. Dezember 2021 beim Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz im Burgenland, Stichtag 20. September 2021 und dass gewisse Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
In Kärnten heißt der Heizkostenzuschuss, Heizkostenunterstützung (HKU) und kann noch bis zum 15. März 2022 beantragt werden. Wie gehabt wird eine "große" HKU in Höhe von 180,- Euro und eine "kleine" HKU in Höhe von 110,- Euro gewährt. Entscheidend ist die Höhe des Haushaltseinkommens. Die Antragseinbringung und -prüfung erfolgt ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt.
Der Heizkostenzuschuss 2021/2022 der Steiermärkischen Landesregierung kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten € 120,00. Anträge können bei den Gemeindeämtern, Stadtämtern bzw. Servicecenter und Servicestellen der Stadt Graz gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss 2021/2022 beträgt in Tirol 250 Euro und kann bis zum 31. November 2021 beim Amt der Tiroler Landesregierung beantragt werden. Zuschussberechtigt sind alle Personen mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Tirol, wenn keine Mindest-/Grundversorgungsleistung bezogen und gewisse Nettogrenzen nicht überschritten werden:
Mit bis zu 270 Euro ist der Vorarlberger Heizkostenzuschuss der großzügigste in ganz Österreich. Bis zum 25. Februar 2022 kann er am jeweiligen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Das Bundesland Oberösterreich hat noch keine Informationen zum Heizkostenzuschuss für die Periode 2021 / 2022 veröffentlicht. Es kann jedoch in Notsituationen um einmalige finanzielle Unterstützungen angesucht werden. Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales zu richten.
In Salzburg erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, deren Heizkosten mindestens 150 € im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt einmalig 150 €. Anträge sind bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu stellen und sind erst wieder ab 1.Jänner 2022 möglich.
Niemand soll frieren, niemand soll an Energiearmut leiden
Wir sehen, Heizkosten- und ähnliche Zuschüsse, sofern sie überhaupt beansprucht werden können, sind Trostpflaster und keine grundlegende Verbesserung, weil sie die zunehmende Energiearmut nicht beseitigen. Wirklich ändern kann diese Situation eine entgeltfreie Energiegrundsicherung. Die Idee: Jedem Haushalt soll über die Stromabrechnung jene Menge an Energie entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden, die den Bewohnern und Bewohnerinnen einer durchschnittlich großen Wohnung Wärme, Licht und Energie für die Kommunikation sichert. Jene Haushalte, die mehr verbrauchen, sollen den üblichen Preis, und jene, die wesentlich mehr verbrauchen, auch wesentlich mehr bezahlen. Das ist sozial, weil es ein Grundanliegen der Existenzsicherung ist, die nicht länger dem profitorientierten Finanz- und Energiemarkt ausgeliefert werden darf. Und es ist ökologisch, weil es gegen Verschwendung wirkt. Die Gewinne der Energiekonzerne und Mittel aus einer überfälligen Steuer für Millionärsvermögen sollen dafür herangezogen werden. Niemand soll frieren, niemand soll an Energiearmut leiden.