Steuerreform-Änderungen vernünftig
- Donnerstag, 16. Dezember 2021 @ 10:59
Bei Beschlussfassung der Steuerreform wurde der ursprüngliche Plan, die Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren, fallen gelassen. Stattdessen wird der Sozialversicherungs-Bonus für niedrige Einkommen von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für PensionistInnen wird der PensionistInnenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr 2021.
„Diese Regelung berücksichtigt u.a. die Kritik des ZVPÖ, der davor gewarnt hatte, dass dadurch der Krankenversicherung hohe Beträge entgehen würde und die Abhängigkeit von den Ausgleichszahlungen des Staates erhöht würde. Mit der jetzigen Regelung zur (bescheidenen) Entlastung der PensionistInnen wird auch klargestellt, dass diese aus dem Steuertopf finanziert wird“ sagte ZVPÖ Bundesobmann Mag. Michael Graber über die angekündigten Änderungen bei der Steuerreform.
Zu dem ebenfalls beschlossenen Teuerungsausgleich für BezieherInnen von Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Studienbeihilfe - pro Haushalt soll es eine Einmalzahlung von 150 € zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten geben – sieht Bundesobmann Graber Nachbesserungsbedarf. „Der Kreis der BezieherInnen ist eindeutig zu eng gefasst, auch lässt sich das Problem der Teuerung nicht mit einer Einmalzahlung lösen. Mit dieser Methode wird nicht vor Armut geschützt“ so Michael Graber abschließend.
„Diese Regelung berücksichtigt u.a. die Kritik des ZVPÖ, der davor gewarnt hatte, dass dadurch der Krankenversicherung hohe Beträge entgehen würde und die Abhängigkeit von den Ausgleichszahlungen des Staates erhöht würde. Mit der jetzigen Regelung zur (bescheidenen) Entlastung der PensionistInnen wird auch klargestellt, dass diese aus dem Steuertopf finanziert wird“ sagte ZVPÖ Bundesobmann Mag. Michael Graber über die angekündigten Änderungen bei der Steuerreform.
Zu dem ebenfalls beschlossenen Teuerungsausgleich für BezieherInnen von Sozialhilfe, Mindestsicherung oder Studienbeihilfe - pro Haushalt soll es eine Einmalzahlung von 150 € zum Ausgleich der gestiegenen Lebenshaltungskosten geben – sieht Bundesobmann Graber Nachbesserungsbedarf. „Der Kreis der BezieherInnen ist eindeutig zu eng gefasst, auch lässt sich das Problem der Teuerung nicht mit einer Einmalzahlung lösen. Mit dieser Methode wird nicht vor Armut geschützt“ so Michael Graber abschließend.