Klage Verfassungsgerichtshof
- Mittwoch, 6. April 2022 @ 17:26

Als Hauptargument wird angeführt, dass 30 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung von Seniorinnen und Senioren kommen, sie aber kein Stimmrecht in den Gremien hätten.
Darüber hinaus ist im Bundes-Seniorengesetz festgehalten, dass der Seniorenrat in Angelegenheiten, welche die Senioren berühren können, „den gesetzlichen Interessensvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt“ ist. Dieses Gesetz werde aber nicht umgesetzt, argumentiert die in diesem Jahr geschäftsführende Präsidentin des überparteilichen Seniorenrates, der 2,4 Millionen Senioren vertritt.
Als im Österreichischen Seniorenrat eingebundene Organisation, unterstützt der ZVPÖ vollinhaltlich die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof, die allerdings schon viel früher hätte eingereicht werden können, denn darüber gab es schon seit jeher Konsens im Vorstand des Seniorenrates.