Antwort der Volksanwaltschaft
- Mittwoch, 17. August 2022 @ 14:08
In der Zwischenzeit erhielten wir eine Antwort aus dem Büro der Volksanwaltschaft:
"Das Verfahren zur Abwicklung des Energiekostenausgleichs ist gesetzlich geregelt.
Die ...erwähnten Probleme rund um die Einlösung des Gutscheins zum Energiekostenausgleich wurden schon von zahlreichen Personen an uns herangetragen."
Die Volksanwaltschaft habe sich deshalb "bereits an den Herrn Bundesminister für Finanzen gewandt und um eine Stellungnahme ersucht, ob eine entsprechende Anpassung geplant ist. Dies wurde leider abgelehnt.
Die Volksanwaltschaft ist daher auch an die Klubobleute aller im Nationalrat vertretenen Parteien herangetreten und hat angeregt, die Regelungen des Energiekostenausgleichsgesetzes nochmals zu überdenken und zu ergänzen. Dies deshalb, weil - wie die große Anzahl von Beschwerden bei uns zu diesem Thema gezeigt hat - unter anderem die Verknüpfung des Gutscheines mit einem eigenen Stromliefervertrag in vielen Fällen an der Lebensrealität vorbeigeht.
Es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber unsere Anregung in weiterer Folge aufgreift.
Soweit sich Personen an uns wenden, weil sie noch keinen Gutschein oder eine nicht nachvollziehbare Ablehnung des Bonos erhalten habe, gehen wir der Sache nach und fordern jeweils einen Bericht des Bundesministeriums für Finanzen dazu an", verspricht die Volksanwaltschaft zu Abschluss ihres i.A von Dr. Maurer gezeichneten Schreibens. (Hervorhebungen im Text sind von der Redaktion)
"Das Verfahren zur Abwicklung des Energiekostenausgleichs ist gesetzlich geregelt.
Die ...erwähnten Probleme rund um die Einlösung des Gutscheins zum Energiekostenausgleich wurden schon von zahlreichen Personen an uns herangetragen."
Die Volksanwaltschaft habe sich deshalb "bereits an den Herrn Bundesminister für Finanzen gewandt und um eine Stellungnahme ersucht, ob eine entsprechende Anpassung geplant ist. Dies wurde leider abgelehnt.
Die Volksanwaltschaft ist daher auch an die Klubobleute aller im Nationalrat vertretenen Parteien herangetreten und hat angeregt, die Regelungen des Energiekostenausgleichsgesetzes nochmals zu überdenken und zu ergänzen. Dies deshalb, weil - wie die große Anzahl von Beschwerden bei uns zu diesem Thema gezeigt hat - unter anderem die Verknüpfung des Gutscheines mit einem eigenen Stromliefervertrag in vielen Fällen an der Lebensrealität vorbeigeht.
Es bleibt abzuwarten ob der Gesetzgeber unsere Anregung in weiterer Folge aufgreift.
Soweit sich Personen an uns wenden, weil sie noch keinen Gutschein oder eine nicht nachvollziehbare Ablehnung des Bonos erhalten habe, gehen wir der Sache nach und fordern jeweils einen Bericht des Bundesministeriums für Finanzen dazu an", verspricht die Volksanwaltschaft zu Abschluss ihres i.A von Dr. Maurer gezeichneten Schreibens. (Hervorhebungen im Text sind von der Redaktion)