Produktive Beschlüsse des Vorstands des Seniorenrates
- Dienstag, 28. März 2023 @ 10:30
Der ZVPÖ berichtet
Nach ernüchternden Berichten des Präsidenten des Seniorenrates, der alle SeniorInnenverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertritt, über Gespräche mit Regierungsvertretern über wichtige Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, kam es bei der Sitzung am 27.3. zu einer Reihe von Beschlüssen , die im wesentlichen aktuellen, auch langjährigen Forderungen des ZVPÖ entsprechen und deshalb auch von uns unterstützt werden. Offen bleibt allerdings die Frage der Durchsetzung der guten Beschlüsse gegenüber der Regierung.
1. Rücknahme der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt.
Diese Regelung führt - über die Jahre summiert - zu enormen Verlusten, da die Höhe der Pensionsanpassung an den Monat des Pensionsantritts gekoppelt wird. Ein Beispiel: Die auf Grund der anhaltend hohen Inflation wahrscheinlich hohe gesetzliche Pensionsanpassung für 2024 von möglicherweise 10% führt für Pensionistinnen oder Pensionisten, die im Oktober dieses Jahres in Pension gehen zu einer Anpassung von nur einem (!) Prozent. Das betrifft vor allem auch Frauen, deren Stichtag wegen der Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 stets in die zweite Jahreshälfte fallen wird.
2. Vorziehung der Pensionsanpassung für 2024 zur Hälfte auf den Juli 2023.
Da die allgemeine Teuerung weiterhin zweistellig galoppiert und der Mini- und Mikrowarenkorb in den ersten sieben Monaten des gesetzlichen Beobachtungszeitraums im Durchschnitt bei 14% liegen, ist es für die Pensionen unzumutbar der Teuerung bis Ende des Jahres nachzulaufen.
3. Der Seniorenrat fordert eine Reform des Pflegebonus für pflegende Angehörige.
Statt 4 Euro pro Tag werden 10 Euro ab Pflegestufe 3 (jetzt 4), die Streichung des Erfordernisses des gemeinsamen Haushalts und einfache und niederschwellige Beantragungsmöglichkeiten gefordert.
4. Die Bundesförderung für die 24-Stundenbetreuung, die dieses Jahr nach immerhin 16 Jahren erstmals von 550 lediglich auf völlig unzulängliche 640 Euro angehoben wurde, soll auf 1100 Euro erhöht und die Einkommensgrenzen deutlich angehoben werden.
5. Für die Verluste der Auszahlungen der privaten Pensionskassen (bis zu 25% Kaufkraftverlust) fordert der Seniorenrat eine Einmalzahlung in der Höhe von 250 bis 500 Euro. Hier zeigte die Regierung nach dem Bericht des Präsidenten Verständnis, was sie bei den ASVG-Pensionen nicht tat.
Zu keiner Einigung kam es in der Frage der Behandlung der Pensionsbeiträge von arbeitenden Pensionistinnen und Pensionisten. Während der SPÖ-nahe Pensionistenverband deren Streichung ablehnt, fordert der ÖVP-nahe Seniorenbund eben diese Streichung. Der Seniorenbund fordert sogar den Malus für Frühpensionen auf 6% zu erhöhen, was der ZVPÖ strickt ablehnt.
Zum Bericht über die gesetzliche Bestimmung, die die ´Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe durch die Banken beseitigt, merkte der Vertreter des ZVPÖ Michael Graber an, dass trotz dieses Erfolges für den sich auch der ZVPÖ stets eingesetzt hatte, das Problem eines (bescheidenen) Überziehungsrahmens für Pensionskonten ungelöst bleibt. Präsident Kostelka stimmte dem zu, forderte aber konkrete Beispiele, da die Banken das Problem leugneten.
Ein große Rolle spielte in der Diskussion die fortschreitende und rücksichtslose Digitalisierung aller Verwaltungsvorgänge, die gerade auch bei Antragsstellungen viele ältere Menschen, die damit nicht zurecht kommen oder nicht zurecht kommen können, ausgrenzt und /oder von der Wahrnehmung von verbrieften Rechten und Zahlungen ausschließt.
Nach ernüchternden Berichten des Präsidenten des Seniorenrates, der alle SeniorInnenverbände in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden vertritt, über Gespräche mit Regierungsvertretern über wichtige Anliegen der Pensionistinnen und Pensionisten, kam es bei der Sitzung am 27.3. zu einer Reihe von Beschlüssen , die im wesentlichen aktuellen, auch langjährigen Forderungen des ZVPÖ entsprechen und deshalb auch von uns unterstützt werden. Offen bleibt allerdings die Frage der Durchsetzung der guten Beschlüsse gegenüber der Regierung.
1. Rücknahme der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt.
Diese Regelung führt - über die Jahre summiert - zu enormen Verlusten, da die Höhe der Pensionsanpassung an den Monat des Pensionsantritts gekoppelt wird. Ein Beispiel: Die auf Grund der anhaltend hohen Inflation wahrscheinlich hohe gesetzliche Pensionsanpassung für 2024 von möglicherweise 10% führt für Pensionistinnen oder Pensionisten, die im Oktober dieses Jahres in Pension gehen zu einer Anpassung von nur einem (!) Prozent. Das betrifft vor allem auch Frauen, deren Stichtag wegen der Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 stets in die zweite Jahreshälfte fallen wird.
2. Vorziehung der Pensionsanpassung für 2024 zur Hälfte auf den Juli 2023.
Da die allgemeine Teuerung weiterhin zweistellig galoppiert und der Mini- und Mikrowarenkorb in den ersten sieben Monaten des gesetzlichen Beobachtungszeitraums im Durchschnitt bei 14% liegen, ist es für die Pensionen unzumutbar der Teuerung bis Ende des Jahres nachzulaufen.
3. Der Seniorenrat fordert eine Reform des Pflegebonus für pflegende Angehörige.
Statt 4 Euro pro Tag werden 10 Euro ab Pflegestufe 3 (jetzt 4), die Streichung des Erfordernisses des gemeinsamen Haushalts und einfache und niederschwellige Beantragungsmöglichkeiten gefordert.
4. Die Bundesförderung für die 24-Stundenbetreuung, die dieses Jahr nach immerhin 16 Jahren erstmals von 550 lediglich auf völlig unzulängliche 640 Euro angehoben wurde, soll auf 1100 Euro erhöht und die Einkommensgrenzen deutlich angehoben werden.
5. Für die Verluste der Auszahlungen der privaten Pensionskassen (bis zu 25% Kaufkraftverlust) fordert der Seniorenrat eine Einmalzahlung in der Höhe von 250 bis 500 Euro. Hier zeigte die Regierung nach dem Bericht des Präsidenten Verständnis, was sie bei den ASVG-Pensionen nicht tat.
Zu keiner Einigung kam es in der Frage der Behandlung der Pensionsbeiträge von arbeitenden Pensionistinnen und Pensionisten. Während der SPÖ-nahe Pensionistenverband deren Streichung ablehnt, fordert der ÖVP-nahe Seniorenbund eben diese Streichung. Der Seniorenbund fordert sogar den Malus für Frühpensionen auf 6% zu erhöhen, was der ZVPÖ strickt ablehnt.
Zum Bericht über die gesetzliche Bestimmung, die die ´Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe durch die Banken beseitigt, merkte der Vertreter des ZVPÖ Michael Graber an, dass trotz dieses Erfolges für den sich auch der ZVPÖ stets eingesetzt hatte, das Problem eines (bescheidenen) Überziehungsrahmens für Pensionskonten ungelöst bleibt. Präsident Kostelka stimmte dem zu, forderte aber konkrete Beispiele, da die Banken das Problem leugneten.
Ein große Rolle spielte in der Diskussion die fortschreitende und rücksichtslose Digitalisierung aller Verwaltungsvorgänge, die gerade auch bei Antragsstellungen viele ältere Menschen, die damit nicht zurecht kommen oder nicht zurecht kommen können, ausgrenzt und /oder von der Wahrnehmung von verbrieften Rechten und Zahlungen ausschließt.