Regierung scheitert vorerst mit Aliquotierung der Inflationsabgeltung
- Samstag, 3. Juni 2023 @ 20:47
Und das ist gut so. Man fragt sich ja ohnehin, wem eine solche Schnapsidee überhaupt einfallen konnte.
Was war das Vorhaben?
Ab dem Jahr 2022 hatten alle NeupensionistInnen nur dann die volle Inflationsabgeltung (= reguläre Pensionserhöhung) bekommen, wenn sie im Jänner den Ruhestand antraten. Danach hatte sich von Monat zu Monat die Inflationsanpassung verringert, bis alle, die im November und Dezember in Pension gingen, gar keine Inflationsanpassung mehr erhalten haben. Zum Beispiel haben Menschen, die im Februar in Pension gingen, nur mehr 90% der Inflation abgegolten bekommen, jene, die im März ihren Ruhestand antraten, nur mehr 80% usw. Bei einer zurzeit beinahe gleichbleibend hohen Inflationsrate von 10% wurde ein Festhalten daran unhaltbar.
Die Aliquotierung würde Frauen ab dem kommenden Jahr noch zusätzlich benachteiligen. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2024 nie die volle Inflationsanpassung bekommen hätten.
Widerstand lohnt sich
Vehemente Proteste, u.a. von Gewerkschaften, SeniorInnenverbänden und dem Seniorenrat, haben nun dazu geführt, dass die Aliquotierungsregelung für zwei Jahre ausgesetzt wurde, d.h., alle, die 2023 und 2024 in Pension gehen – das sind 200.000 Personen –, bekommen nun die Inflation vollständig abgegolten. 150 Millionen Euro sollten, laut Sozialminister Rauch, mit dieser Maßnahme im Jahr 2023 eingespart werden.
Schönheitsfehler dabei bleiben:
+ Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die jetzige Regierung hat den Ball nur an die nachfolgende weitergereicht, denn nach zwei Jahren steht das Ganze wieder auf dem Programm. Es soll dann eine Evaluierung und ein neues Gesetz geben.
+ Der Pensionsjahrgang 2022 bleibt finanziell benachteiligt. Die Empfehlung seitens des SP- Pensionistenverbandes an alle, die zwischen 1.Februar 2022 und 1.Dezember 2022 die Pension angetreten haben, durch Musterklagen zu ihrem Recht zu kommen, begrüßen wir. (Wer dazu noch nähere Fragen hat, kann sich gerne auch an uns wenden!)
Das Beispiel zeigt jedenfalls, dass es notwendig ist, denjenigen die ausgerechnet bei den PensionistInnen sparen wollen (ÖVP und NEOS), genau auf die Finger zu schauen.
Was war das Vorhaben?
Ab dem Jahr 2022 hatten alle NeupensionistInnen nur dann die volle Inflationsabgeltung (= reguläre Pensionserhöhung) bekommen, wenn sie im Jänner den Ruhestand antraten. Danach hatte sich von Monat zu Monat die Inflationsanpassung verringert, bis alle, die im November und Dezember in Pension gingen, gar keine Inflationsanpassung mehr erhalten haben. Zum Beispiel haben Menschen, die im Februar in Pension gingen, nur mehr 90% der Inflation abgegolten bekommen, jene, die im März ihren Ruhestand antraten, nur mehr 80% usw. Bei einer zurzeit beinahe gleichbleibend hohen Inflationsrate von 10% wurde ein Festhalten daran unhaltbar.
Die Aliquotierung würde Frauen ab dem kommenden Jahr noch zusätzlich benachteiligen. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2024 nie die volle Inflationsanpassung bekommen hätten.
Widerstand lohnt sich
Vehemente Proteste, u.a. von Gewerkschaften, SeniorInnenverbänden und dem Seniorenrat, haben nun dazu geführt, dass die Aliquotierungsregelung für zwei Jahre ausgesetzt wurde, d.h., alle, die 2023 und 2024 in Pension gehen – das sind 200.000 Personen –, bekommen nun die Inflation vollständig abgegolten. 150 Millionen Euro sollten, laut Sozialminister Rauch, mit dieser Maßnahme im Jahr 2023 eingespart werden.
Schönheitsfehler dabei bleiben:
+ Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die jetzige Regierung hat den Ball nur an die nachfolgende weitergereicht, denn nach zwei Jahren steht das Ganze wieder auf dem Programm. Es soll dann eine Evaluierung und ein neues Gesetz geben.
+ Der Pensionsjahrgang 2022 bleibt finanziell benachteiligt. Die Empfehlung seitens des SP- Pensionistenverbandes an alle, die zwischen 1.Februar 2022 und 1.Dezember 2022 die Pension angetreten haben, durch Musterklagen zu ihrem Recht zu kommen, begrüßen wir. (Wer dazu noch nähere Fragen hat, kann sich gerne auch an uns wenden!)
Das Beispiel zeigt jedenfalls, dass es notwendig ist, denjenigen die ausgerechnet bei den PensionistInnen sparen wollen (ÖVP und NEOS), genau auf die Finger zu schauen.