Mindestpension nicht armutsfest
- Dienstag, 17. Oktober 2023 @ 15:25
Die Armutsgefährdung unter Pensionist:innen ist in Österreich zuletzt deutlich angestiegen.
„Wer sein Leben lang gearbeitet hat, soll auch in der Pension gut leben können. Zumindest soll die Pension aber Armut verhindern. Momentan gilt das für viele Menschen aber nicht“ klagt Mag. Michael Graber, Obmann des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs (ZVPÖ), anlässlich des heutigen Welttages zur Beseitigung der Armut.
Niedrigere Bezahlung im Berufsleben und Betreuungspflichten lassen vor allem Frauenpensionen schrumpfen. Rund ein Fünftel der Pensionistinnen in Österreich ist aktuell armutsgefährdet. Trotz Erhöhung liegt die Ausgleichszulage (Mindestpension) auch im kommenden Jahr mindestens 270 Euro unter der Armutsgrenze.
Um Altersarmut zu verringern, sollte die Ausgleichzahlung angehoben werden. Der ZVPÖ empfiehlt, die Ausgleichszulage über die Armutsgefährdungsschwelle anzuheben. „Die Ausgleichszulage muss dringend armutsfest gemacht werden. Dazu gehört auch die Abschaffung des Familienrichtsatzes (beim Familienrichtsatz wird auch das Gesamteinkommen des Ehepartners berücksichtigt). Auch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten und der Pflege von Angehörigen sollte ebenfalls verbessert werden, damit insbesondere Frauen im Alter abgesichert werden“ so Michael Graber abschließend.
Niedrigere Bezahlung im Berufsleben und Betreuungspflichten lassen vor allem Frauenpensionen schrumpfen. Rund ein Fünftel der Pensionistinnen in Österreich ist aktuell armutsgefährdet. Trotz Erhöhung liegt die Ausgleichszulage (Mindestpension) auch im kommenden Jahr mindestens 270 Euro unter der Armutsgrenze.
Um Altersarmut zu verringern, sollte die Ausgleichzahlung angehoben werden. Der ZVPÖ empfiehlt, die Ausgleichszulage über die Armutsgefährdungsschwelle anzuheben. „Die Ausgleichszulage muss dringend armutsfest gemacht werden. Dazu gehört auch die Abschaffung des Familienrichtsatzes (beim Familienrichtsatz wird auch das Gesamteinkommen des Ehepartners berücksichtigt). Auch die Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten und der Pflege von Angehörigen sollte ebenfalls verbessert werden, damit insbesondere Frauen im Alter abgesichert werden“ so Michael Graber abschließend.