AusgleichszulagenbezieherInnen noch immer benachteiligt!
- Dienstag, 5. Dezember 2023 @ 11:06
Das merkte ZVPÖ- Bundesobmann Michael Graber in einem Diskussionsbeitrag auf der letzten Sitzung des Seniorenrates an.
Die Sitzung stand im Zeichen eines Resümee über das Erreichte in diesem Jahr. Die beiden PräsidentInnen (Peter Kostelka für den SP-nahen Seniorenverband und Ingrid Korosec für den VP-nahen Seniorenbund) zeigten sich zufrieden mit den Beschlüssen der Regierung bezüglich der Pensionsanpassung 2024 (Abgeltung der Inflation mit 9,7%), der vorverlegten Aufwertung des Pensionskonto für NeupensionistInnen und der Aussetzung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Antritt der Pension. Sie hoben die Indexierung des Pflegegeldes und die Erhöhung der Förderung der 24-Stundenpflege hervor.
Weiters beschloss die Regierung (gegen die Einwände der Gewerkschaft, der SPÖ und auch des ZVPÖ) den Erlass der Pensionsversicherungsbeiträge bis zu einer Zusatzverdienstgrenze von 1000.-Euro monatlich für PensionistInnen, die nach Erreichen der Alterspension weiterarbeiten. Diese Lösung schwächt die Sozialversicherung, Eine auch aus unserer Sicht bessere Alternative wäre ein Steuerfreibetrag gewesen.
Michael Graber regte an, das Zuverdienstverbot für AusgleichszulagenbezieherInnen aufzuheben . Wer nämlich neben dem Bezug einer Ausgleichszulage etwas dazuverdient, dem/der wird dieser Betrag sofort von der Ausgleichszulage abgezogen. Wer als AusgleichszulagenbezieherIn weiterarbeitet, fällt trotzdem auf die Mindestpension zurück, die sowieso unter die offizielle Armutsschwelle liegt. Das ist eine Ungleichbehandlung von PensionistInnen zwischen solchen, die eine reguläre Alterspension und solchen, die eine Ausgleichszulage beziehen.
Zusätzlich erinnerte Graber an seinen bereits bei der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag, den Familienrichtsatz für den Bezug einer Ausgleichszulage abzuschaffen, da der Familienrichtsatz für viele Frauen bedeutet, trotz einer geringen Eigenpension, keine Ausgleichszulage zu erhalten.
Beide Fällen seien dafür bezeichnend, so Graber, dass in vieler Hinsicht die 200.000 AusgleichszulagenbezieherInnen bei Verhandlungen mit der Regierung unter den Tisch fallen, obwohl es sich hier um die Schwächsten und vor allem um zehntausende Frauen handelt.
Beide PräsidentInnen versprachen bei der Ausarbeitung eines Forderungsprogramms an die neu zu wählende Regierung beide Forderungen aufzunehmen.
Die Sitzung stand im Zeichen eines Resümee über das Erreichte in diesem Jahr. Die beiden PräsidentInnen (Peter Kostelka für den SP-nahen Seniorenverband und Ingrid Korosec für den VP-nahen Seniorenbund) zeigten sich zufrieden mit den Beschlüssen der Regierung bezüglich der Pensionsanpassung 2024 (Abgeltung der Inflation mit 9,7%), der vorverlegten Aufwertung des Pensionskonto für NeupensionistInnen und der Aussetzung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nach Antritt der Pension. Sie hoben die Indexierung des Pflegegeldes und die Erhöhung der Förderung der 24-Stundenpflege hervor.
Weiters beschloss die Regierung (gegen die Einwände der Gewerkschaft, der SPÖ und auch des ZVPÖ) den Erlass der Pensionsversicherungsbeiträge bis zu einer Zusatzverdienstgrenze von 1000.-Euro monatlich für PensionistInnen, die nach Erreichen der Alterspension weiterarbeiten. Diese Lösung schwächt die Sozialversicherung, Eine auch aus unserer Sicht bessere Alternative wäre ein Steuerfreibetrag gewesen.
Michael Graber regte an, das Zuverdienstverbot für AusgleichszulagenbezieherInnen aufzuheben . Wer nämlich neben dem Bezug einer Ausgleichszulage etwas dazuverdient, dem/der wird dieser Betrag sofort von der Ausgleichszulage abgezogen. Wer als AusgleichszulagenbezieherIn weiterarbeitet, fällt trotzdem auf die Mindestpension zurück, die sowieso unter die offizielle Armutsschwelle liegt. Das ist eine Ungleichbehandlung von PensionistInnen zwischen solchen, die eine reguläre Alterspension und solchen, die eine Ausgleichszulage beziehen.
Zusätzlich erinnerte Graber an seinen bereits bei der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag, den Familienrichtsatz für den Bezug einer Ausgleichszulage abzuschaffen, da der Familienrichtsatz für viele Frauen bedeutet, trotz einer geringen Eigenpension, keine Ausgleichszulage zu erhalten.
Beide Fällen seien dafür bezeichnend, so Graber, dass in vieler Hinsicht die 200.000 AusgleichszulagenbezieherInnen bei Verhandlungen mit der Regierung unter den Tisch fallen, obwohl es sich hier um die Schwächsten und vor allem um zehntausende Frauen handelt.
Beide PräsidentInnen versprachen bei der Ausarbeitung eines Forderungsprogramms an die neu zu wählende Regierung beide Forderungen aufzunehmen.