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ZVPÖ gegen Erhöhung des Pensionsantrittsalters auf 67

  • Mittwoch, 4. September 2024 @ 10:36
von Hilde Grammel

Am 21.8.2024 gab Christine Mayrhuber, seit April 2024 Vorsitzende der Alterssicherungskommission, außerdem stellvertretende Direktorin des WIFO (Wirtschaftsforschungsinstituts), über die Medien bekannt, dass das allgemeine Pensionsantrittsalter von 65 auf 67 Jahre erhöht werden müsse.

Dies sei nötig, da der Anzahl der Pensionist_innen in naher Zukunft eine zu geringe Anzahl an Berufstätigen gegenüberstünde, die ins Pensionssystem einzahlen.

Die Anhebung des Pensionsantrittsalters soll allerdings erst in der übernächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Falsche Prioritätensetzung im Budget

Mit ein Grund für den Vorschlag sei, dass die Inflation den gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungsausgleich für die Pensionsanpassung emporschnellen hat lassen. Was Mayrhofer nicht sagt, ist, dass der Teuerungsausgleich infolge der Inflation sowohl die in die Pensionsversicherung eingezahlten Beiträge als auch die Steuereinnahmen des Finanzministeriums stark erhöht hat, wofür die Einnahmen durch die Massensteuern wie Umsatzsteuer und Lohnsteuer gesorgt haben. Dennoch spricht der Finanzminister von einem größer werdenden Budgetloch, das durch „die Beschaffung der strategischen Gasreserve infolge der Sanktionen gegen Russland, kurzfristige Teuerungs-Entlastungsmaßnahmen und die kostspieligen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise“ geschaffen wurde.

Dazu kommen noch die geplanten Ausgaben von €16 Mrd. in den nächsten vier Jahren für die Beschaffung von Kriegsgerät im Rahmen der Europäischen Sky Shield Initiative und längerfristig die Anhebung des Militärbudgets auf 2% des BIP als Beitrag, den jeder EU-Staat zum Aufbau eines europäischen Militärbündnisses zu leisten hat.

Die Bundesmittel

Fakt ist, dass die Versicherten sich über das Umlageverfahren ihre Pensionen selber zahlen und dass diese Einzahlungen nicht Teil des Budgets sind. Dennoch werden sie immer zu den staatlichen Ausgaben für Pensionen dazugerechnet und so der Anschein enormer Kosten des Pensionssystems erweckt. Laut dieser Rechnung betrugen etwa 2022 die Bruttoausgaben für staatliche Pensionen 13,7% des BNP, bis 2070 wird sich – laut Ageing Report der Bundesregierung – dieser Wert nicht wesentlich auf 14% des BNP erhöhen. Von den 13,7% sind 9,8% durch Beitragszahlungen der Versicherten abgedeckt und nur 3,9% werden aus dem Budget bezahlt. Um diese „Bundesmittel“ geht es eigentlich in der jetzigen Debatte. Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, der wiederum aus Ausfallshaftung und Partnerleistung besteht. Mit der Ausfallshaftung wird die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben der Pensionsversicherung abgedeckt. Aus diesem Topf werden etwa Rehabilitationsmaßnahmen und Hinterbliebenenpensionen sowie die Pensionsbeiträge für Kinderziehungszeiten, Zeiten des Kranken- und Wochengeldbezuges, des Präsenz- und Zivildienstes und die Ausgaben für die „Mindestpensionen“ (=Ausgleichszulagen) finanziert.

Obwohl sich der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahren stark erhöhen wird, wird sich, so der Ageing Report 2024 der Bundesregierung, der Anteil der Pensionsausgaben am BIP nur um einen geringen Wert von 13,7 % (2022) auf 14 % (2070) erhöhen. Der Anteil, den die Bundesmittel daran haben, bleibt mit 3,9% ebenfalls niedrig.

Nochmalige Erhöhung des Frauenpensionsalters

Während die meisten Frauen, die ab jetzt sukzessive bis 65 arbeiten müssen, jetzt schon einen starken Groll gegen die Regierungsparteien und ihre Vorgänger hegen, wird sich dieser verstärken, wenn zu den fünf Jahren späterem Pensionsantrittsalter jetzt noch zwei weitere dazukommen sollen.

Schon jetzt wechselt ein Drittel der Frauen nicht von einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis in die Alterspension, fast ein Viertel der Frauen ist vor Pensionsantritt arbeitslos.

Wir bekräftigen daher unsere Forderungen:
  • die Anhebung der Ausgleichszulage über die Armutsgrenze (zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen)
  • die Wiedereinführung der Bemessung der Pensionshöhe für Frauen auf Grundlage der besten 15 Jahre, um den Gender Pension Gap ansatzweise zu schließen – die Eigenpension von Frauen ist aktuell um 34,4% geringer als die von Männern, u.a. weil Frauen aufgrund der von ihnen übernommenen Betreuungspflichten eine um sechs Jahre kürzere pensionspensionsrelevante Versicherungszeit haben.
  • Erhöhung der Löhne in „typischen“ Frauenberufen.
  • verstärkte Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege bei der Berechnung der Pensionshöhe.
  • Schutz der Pensionen durch eine dauerhafte Schutzklausel vor Inflation und Teuerung