PensionistInnen „ersparen sich sogar was"?
- Montag, 17. März 2025 @ 14:51

Für Babler gibt es „keine Pensionskürzungen, wie sie noch im Dezember diskutiert wurden.“
Nachgefragt, ob denn „die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge keine Pensionskürzung sei“, behauptet er, dass diese „gleichzeitig abgefedert“ würde und verweist darauf, dass die bisherige Rezeptgebührenobergrenze (dzt. bei 2% des Jahresnettoeinkommens) durch eine Arzneimittelobergrenze (bei künftig 1,5%) ersetzt werden soll.
Die Rezeptgebühr „im Jahr 2026 (werde) mit dem Wert 2025 eingefroren“ und künftig sollen alle Arzneimittel (auch jene, die billiger als die Rezeptgebühr sind) in die Obergrenze eingerechnet werden. „Pensionistinnen und Pensionisten, die 1.200 oder 1.300 Euro pro Monat verdienen und Medikamente nehmen müssen, ersparen sich netto sogar etwas“, behauptet jedenfalls der Vizekanzler.
Verwundert zeigt sich Hans Höllisch, Obmann-Stellvertreter des ZVPÖ.
Er hält dazu folgende Fakten fest:
- Bei einer Bruttopension von € 1300 monatlich (Jahresbruttopension € 18 200) betragen die durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträgen jährlichen Mehrkosten € 163,80. Ein nachvollziehbares Rechenbeispiel, welches belegt, dass diese Mehrkosten durch günstigere Bestimmungen bei Rezeptgebühren egalisiert werden, sind die RegierungsverhandlerInnen der Öffentlichkeit bisher jedenfalls schuldig geblieben.
- Vom Herrn Vizekanzler gänzlich unbeachtet bleibt, dass PensionistInnen, deren Monatshaushaltseinkommen unter der Grenze von €1274,99 (für Alleinstehende) bzw. (bei im gemeinsamen Haushalt lebenden PensionistInnenpaaren), unter €2009,85 liegt, Anspruch auf eine Ausgleichszulage haben, womit sie auch schon jetzt generell von der Zahlung von Rezeptgebühren befreit sind. Es also die behauptete „Abfederung“ für diese Personengruppe der „MindestpensionIstInnen“ schlichtweg überhaupt nicht gibt.
Der ZVPÖ hält an seiner Ablehnung der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen fest und tritt an deren Stelle für eine Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge ein.
Bisher blieb dieser Vorschlag, ebenso wie die jüngste Forderung des Seniorenrates, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge zumindest zeitlich zu beschränken, von allen Regierungsparteien unkommentiert.
Weiters bekräftigen wir unsere Forderung nach Erhöhung der Ausgleichszulage über die Armutsgrenze Das bedeutet an die €200 mehr im Monat im Geldbörsl und für alle neuen BezieherInnen auch die automatische und generelle Befreiung von der Rezeptgebühr.
Was das aktuelle VP-SP-Neos-Regierungsprogramm sonst noch an Eingriffen ins öffentliche Pensionssystem beinhaltet – Hier klicken!