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Bundesvorstand beruft den ZVPÖ-Bundestag nach Wien ein.

  • Sonntag, 30. März 2025 @ 10:51
Am 26. März 2025 wurde in Wien die Sitzung des ZVPÖ-Bundesvorstands abgehalten. Dort haben wir statutengemäß beschlossen, den nächsten Bundestag unseres Verbandes für den 22. Oktober 2025 nach Wien einzuberufen.

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Im ersten Teil unserer Bundesvorstandssitzung konnte Bundesobmann Michael Graber Frau Dr. Monika Riedel als Gastreferentin zu einem Vortrag zum Thema
„Auswirkung der demografischen Entwicklung auf Langzeitpflege und Betreuung im Alter“
begrüßen.


Dr. Riedel ist Expertin für Gesundheitsökonomie und Gesundheitspolitik und Sprecherin für Pflege am Institut für Höhere Studien (IHS). Ihr Forschungsbereich umfasst vergleichende Studien zu Gesundheitssystemen und Langzeitpflege; Effizienz und Produktivität im Gesundheitswesen; Gesundheitsausgaben und Prognosen der Gesundheitsausgaben; und Mikroökonomische Aspekte der Arbeitsmärkte. In ihrem Referat ging Frau Dr. Riedel unter anderem auf folgende Punkte ein:
  • Bedarf an Pflegeberufen
  • Wie ist Pflegebedarf definiert?
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen und Einkommensniveau
  • Pflegegeldbezug
  • Ausbildung in und Anwerbung zu Pflegeberufen
  • Anhebung der KV-Beiträge von 5,1 auf 6,0 Prozent für Pensionist:innen
  • Defizit in der ÖGK
  • Arbeitszeitverkürzung und Personalmangel in den Pflegeberufen
Wir danken Frau Dr. Riedel für ihren wertvollen und hochinteressanten Vortrag sehr herzlich!

In der anschließenden Diskussion hob Bundesobmann Graber die Wichtigkeit der Pflege hervor und verwies auf die erfolgreiche Arbeit des Verbandes im Österreichischen Seniorenrat. „Zudem müssen wir angesichts des zurückgehenden Wirtschaftswachstums mit geringeren Einnahmen der Sozialbeiträge rechnen und hier gilt es Sorge zu tragen, dass bestehende Sozialleistungen gesichert sind und nicht mit Gewalt ein funktionierendes System ruiniert wird", so Michael Graber.

Vorbereitung des Bundestages

Nach der Mittagspause befasste sich im nächsten Tagesordnungspunkt der Bundesvorstand mit von Bundesobmann-Stellvertreter Kollegen Höllisch vorgelegten Vorschlägen zur Einberufung, Vorbereitung und Durchführung des Bundestages.

Der Bundestag tritt laut Statut alle drei Jahre zusammen. Ihm obliegt, als höchstes Gremium unseres Verbandes, die Wahl des Bundesvorstandes, Bundesobmanns und seiner StellvertreterInnen, des Bundessekretärs, der Bundeskassierin, des Bundesarbeitsausschusses und der Bundeskontrolle.

Die Bezirks-, Orts- und Landesgruppen unseres Verbandes sind dazu aufgerufen, ihre Delegierten für den Bundestag zu wählen.

Alle dazu vorgelegten Vorschläge wurden einstimmig beschlossen und der Bundesarbeitsausschuss beauftragt, eine aktualisierte Fassung der Leitlinien unseres Wirkens als Diskussionsgrundlage und Beschlussantrag auszuarbeiten und für alle erforderlichen inhaltlichen, organisatorischen und personellen Vorbereitungen, die dafür erforderlichen Gespräche und Vorarbeiten aufzunehmen.


Zum Abschluss und als letzter Punkt der Sitzung gab Bundesobmann Michael Graber in seinem „Bericht des Bundesarbeitsausschusses“ einen Überblick über das zurückliegende Jahr und aktuelle Fragen in der Tätigkeit unseres Verbandes.

Er ging dabei auf sozialpolitische Fragen aus SeniorInnensicht und auf organisatorische Belange des Verbandes ein und hob die Wichtigkeit der Anwerbung neuer Mitglieder sowie alle Möglichkeiten, die heute die digitalen Medien bieten, hervor. Es folgte Aktuelles über die Verbandszeitung Aktiv leben; Arbeit und Wirkung unserer Beiträge in den sozialen Medien und unserem Newsletter; Planung Volksstimmefest-2025 und unsere Reisetätigkeit; (Tagesfahrten und Busreisen).

Spannende Berichte aus den Bundesländern Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Wien rundeten diesen Teil der Sitzung ab.

Der Bundesvorstand beschloss, dem Bericht des Bundesarbeitsausschusses folgend, eine Resolution, die sich gegen die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags der Pensionisten und Pensionistinnen richtet und stattdessen die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag fordert. Es sei nicht einzusehen, so der Beschluss, dass für Einkommensanteile die über Euro 6.450 liegen, kein Beitrag zur öffentlichen Krankenversicherung geleistet wird.

Fotos: Herbert Fuxbauer