Am 27. September fand im Gösserbräu in Leoben, das steirische KollegInnen Treffen statt, an dem über 120 Kolleginnen und Kollegen aus der Steiermark und Graz teilnahmen. Nach den Begrüßungsworten durch Obmann-Stellvertreterin Silvana Weidinger und einer Darbietung des Grazer KollegInnenchors, überbrachte Bundessekretär Herbert Fuxbauer die Grüße des Bundesvorstands. In weiterer Folge wies der Bundessekretär in seinem Redebeitrag auf die Gefahren hin, die aus dem von neoliberalem Profitdenken getriebenen Sozialabbau auf uns alle zukommen.
Unter dem Titel „Wie sicher sind unsere Pensionen?“ lud der ZVPÖ am 12.September zu einem Informationsabend ins Volkshaus Klagenfurt ein. Im Hauptreferat von Bundessekretär Herbert Fuxbauer, wurde die Gebarung der Österreichischen Sozialversicherung mit dem staatlich garantieren Pensionssystem erörtert. Dabei ging es um drohende Attacken auf das auf Solidarität und Generationenvertrag basierenden Pensionssystem, die es abzuwehren gilt. Hauptgefahr kommt aus dem Neoliberalismus, der einerseits eine durchgehende Steuerfinanzierung suggeriert und daher Steuersenkungen fordert. Andererseits sollen aber mit einer erfolgreichen Senkung der Lohnnebenkosten dem Sozialstaat die finanziellen Mittel entzogen werden. Das mögliche Resultat – Finanzierungsprobleme bei den Sozialausgaben – wird ganz bewusst angesteuert, um dann dieses Ergebnis als objektiv unvermeidbar darzustellen und das Tor zur Privatisierung des gesamten Sozialsystems zu öffnen.
Am 15. Oktober wird ein neues Parlament – der Nationalrat – gewählt. Obwohl die Legislaturperiode zuletzt von vier auf fünf Jahre verlängert wurde, zeigt sich, dass nicht nur diese Regierung sondern fast alle Regierungen der letzten Zeit schon früher aufgegeben haben. Ein Indiz dafür, dass die Probleme des Landes nicht mehr mit den bestehenden politischen Konstellationen zu bewältigen sind. Das betrifft nicht nur die derzeitigen Noch-Regierungsparteien, sondern die gesamte Zusammensetzung des österreichischen Parlaments.
Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – brutto, inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen brutto 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € brutto anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € brutto die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € brutto Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.
Jetzt haben es die PensionistInnen wieder auf die Titelseiten der
Zeitungen geschafft. Von Extras und Wahlzuckerln ist die Rede und weil ja Wahlkampf ist und keine Partei auf die Wählerschaft der SeniorInnen - bis auf die Neos – verzichten will, wurde der Forderung des Seniorenrates mehr oder minder Wohlwollen signalisiert. Dieser forderte bis zu einer Pension von 1.500 € einen Fixbetrag von 30,-€ . Dies entspricht bei einer Pension von 1.500 einer Anpassung von zwei Prozent. Bei darüber liegenden Pensionen soll bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, diese liegt derzeit bei brutto monatlich 4.980,-€ , der Prozentsatz auf 1,6 Prozent eingeschliffen werden.
Doch die Pensionskommission wird erst nach den Wahlen darüber entscheiden.
Die Wiener Gebietskrankenkasse spart am falschen Platz und das wirkt sich nun auf die Rettungsdienste negativ aus.
Jeder vierte von 140 SanitäterInnen wird beim AMS Frühwarnsystem zur Kündigung angemeldet.
Angeblich ist der Grund die schlechte Auftragslage, denn immer öfter werden von der Gebietskrankenkasse aus Kostengründen Rettungsfahrdienste statt Rettungsorganisationen beschäftigt. Bei diesen gebe es jedoch statt ausgebildeten Sanitätern nur "Kraftfahrer" und diese verfügen nicht über eine qualifizierte Sanitätsdienst Ausbildung, also eine eindeutige Leistungsverschlechterung.
Am 1. Juli wurde bekannt, dass eine 5-köpfiger Arbeitsgruppe des österr. Seniorenrates, die im Zusammenhang mit der Pensionsanpassung 2018 eingerichtet wurde, einen Vorschlag erarbeitete, der jetzt auf dem Tisch liegt:
• Bis zu einer Pension von 1.500 Euro soll ein Fixbetrag von 30,-- Euro gewährt werden. Dies entspricht bei einer Pension von 1.500,-- Euro einer Pensionsanpassung von 2 Prozent.
• Bei darüber liegenden Pensionen soll bis zur ASVG-Höchstbetragsgrundlage, diese liegt derzeit bei brutto monatlich 4.980,-- Euro, der Prozentsatz auf 1,6 Prozent eingeschliffen werden.
• Alle über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage liegende
Pensionen sollen eine Anpassung von 1,6 Prozent erhalten.
• Für Kleinpensionen muss eine gesonderte Regelung gefunden werden.
• Wesentlich ist, dass niemand weniger bekommt als die nach dem § 108f ASVG ermittelte Teuerung.
Dazu erklärt die stellvertretende Bundesobfrau des ZVPÖ, Silvana Weidinger, in einer ersten Stellungnahme, dass die Richtung dieses Beschlusses zweifellos stimmt, denn damit kommt man der jahrelangen Forderung des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs nach voller Abgeltung der Teuerung mit einem Sockelbetrag für die niedrigen Einkommen sehr nahe. Bekanntlich verlangte der ZVPÖ bereits für 2017 einen Sockelbetrag von 40,-- Euro, der auch für 2018 gelten sollte.
In diesem Zusammenhang wies Kollegin Weidinger nochmals darauf hin, dass jede Anpassung in der Höhe der Inflationsrate einen Wertverlust der Pensionen bedeutet und man wieder zum Pensionistenpreisindex zurückkehren soll, der einer tatsächlichen Abgeltung der Teuerung ein Stück näher kommt.
Am 28.Juni fand in Wien ein Bundestag des Zentralverbandes der Pensionistinnen und Pensionisten Österreichs statt. Dieser war notwendig geworden, da Bundesobmann Alexander Beran im Februar einen schweren Unfall hatte und sich derzeit noch in Rehabilitation befindet, Bundessekretär Fritz Höllisch völlig unerwartet im April verstarb und Bundeskassierin Inge Beran ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen ihre Funktion zur Verfügung stellen mußte.
Ernährung, Bekleidung und Wohnen sind die grundlegenden Bedürfnisse für die menschliche Existenz. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse wird in unserer Gesellschaft über den Markt vollzogen. Das heißt, man muss genügend Geld haben, um diese Waren zu kaufen, bzw. gegen Bezahlung zu nutzen (Miete). Oft geht ein Großteil des Einkommens für den Bereich Wohnen auf, und das wird zunehmend mehr. Das Wohnbauprogramm des „Roten Wien“ ist von der Prämisse ausgegangen, dass maximal 10 Prozent des Familieneinkommens für den Bereich Wohnen ausgegeben wird. Heute ist es ein Vielfaches davon.
29.11. bis 01.12.2024 Berg-Advent Filzmoos-Großarltal
Für Spätentschlossene sind nach Anfrage noch Anmeldungen möglich! Mehr Infos dazu - hier klicken!
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