Kleinpensionen: Negativsteuer für 2015 beantragen!
- Montag, 25. April 2016 @ 13:43
Alle Pensionsbezieherinnen und -bezieher mit einer Brutto-Monatspension, die geringer als € 1.067.- ist (das heißt, sie zahlen keine Lohnsteuer) und keine Ausgleichszulage beziehen, erhalten erstmals eine Negativsteuer gutgeschrieben. Diese wird von den Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Da die entsprechenden Regelungen der Steuerreform erst Mitte 2015 in Kraft getreten sind, kann für 2015 nur eine Gutschrift von 20 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge, maximal aber € 55.-, in Anspruch genommen werden. Der Antrag dafür muss persönlich mit dem Formblatt L 1 für Arbeitnehmerveranlagung 2015 gestellt werden. Das ist ab 1. 1. 2016 möglich.