Unsere Gesellschaft wird jetzt auf den Prüfstand gestellt. Mit der COVID – 19 Epidemie tritt eines deutlich ins Blickfeld: Die Verunsicherung über die tatsächlichen aktuellen Erkrankungsraten und der generelle Zustand der immunologischen Abwehrkräfte der Bevölkerung.
Gedankensplitter zur Erhebung und Befundung des Status Quo.
Die Mutation aus der Gruppe der Coronaviren die als COVID-19 benannt wurde trifft jetzt auf eine immunologisch unvorbereitete Weltbevölkerung und lässt weltweit die Räder still stehen. Solange das Virus sich durch einen Mutationsschritt nicht selbst unschädlich macht, haben wir damit zu rechnen, dass immer wieder neue Virusstämme auftreten werden, die die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen – wie wir das vom Grippe-Virus kennen. Das bedeutet, dass in regelmäßigen Abständen neue Varianten auftauchen, die die Forschung für Impfstoffe beschäftigen wird. Die Erforschung eines geeigneten Impfstoffes wird bis zu seiner Einsatzfähigkeit mindestens ein Jahr dauern – bis dahin gilt: Nichts ist mehr so wie es bis jetzt war. Die von der WHO vorgegebenen Schritte auf Basis der Erfahrungen aus dem asiatischen Raum sind bekannt: Soziale Distanzierung der Menschen und darüber hinaus die möglichst „dichte“ Erkundung der Infektionsketten bzw. die Isolierung der Neuinfizierten.
1. Rechte absichern – menschengerecht planen Das Risiko, aufgrund von Alter oder Erkrankung pflegebedürftig zu werden, hat bisher gesamtgesellschaftlich kaum Eingang in die maßgeblichen Strukturplanungen der Gesundheitsversorgung gefunden. So wird das Kapitel Pflege im „Österreichischen Strukturplan Gesundheit“ lediglich als „Nahtstelle“ zwischen Gesundheit und Sozialen dargestellt. So wie die Gesundheitsversorgung seit Jahrzehnten als grundlegender Baustein der Daseinsvorsorge verstanden wird, die von der Politik voll zu verantworten ist, muss selbstverständlich von nun an auch eine Erweiterung um sämtliche Aspekte der PFLEGE erfolgen. Wir fordern: • Verfassungsrechtliche Absicherung der Rechte im Bezug auf alle Aspekte von Krankheit und Pflegebedürftigkeit
o Recht auf selbstbestimmtes Leben o Recht auf persönliche Freiheit o Recht der freien Wahl auf Aufenthalt und Wohnsitz o Recht auf Privat- und Familienleben o Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit/freie Religionsausübung o Recht auf öffentlich finanzierte Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit
• Zusammenführung von Gesundheits- und Sozialagenden • Öffentliche Beauftragung der einheitlichen Versorgungsplanung beider Bereiche in den jeweiligen regionalen Strukturplänen
Der Zentralverband der Pensionistinnen Österreich veranstaltet am 13.6.2019 um 14.30 Uhr im Bildungsverein, Lagergasse 98a, 8020 Graz
eine Informationsveranstaltung zur Thematik der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
" Wer soll für einen handeln und entscheiden, wenn man es selbst nicht mehr kann? Vorausschauend Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben festlegen!"
Niemand ist davor geschützt, bei Krankheit, Demenz, einem Unfall oder in anderen Notsituationen seine Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Daher ist es wichtig, für den Bedarfsfall in „guten Tagen“ präventiv Vorsorge zu leisten. Gerade eine frühzeitige Kommunikation über mögliche Entwicklungen einer bereits bestehenden Erkrankung kann Schwierigkeiten bei Krisensituationen verhindern.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Auskünfte und nähere Informationen erteilt das Büro des ZVPÖ Steiermark:
Vorausschauend Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben festlegen!
Von ZVPÖ-Gesundheitssprecher Dr.med. Rudi Gabriel
Niemand ist davor geschützt, bei Krankheit, Demenz, einem Unfall oder in anderen Notsituationen seine Handlungs- bzw. Entscheidungsfähigkeit zu verlieren. Daher ist es wichtig, für den Bedarfsfall in „guten Tagen“ präventiv Vorsorge zu leisten. Auch eine frühzeitige Kommunikation über mögliche Entwicklungen einer bereits bestehenden Erkrankung kann Schwierigkeiten verhindern.
Das Selbstbestimmungsrecht gehört zu den zentralen PatientInnenrechten, dessen Stellenwert in den letzten Jahrzehnten immer mehr gestiegen ist. Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz. Die Kombination einer Patienten-verfügung mit einer Vorsorge-vollmacht, die auch schwerwiegende medizinische Entscheidungen beinhaltet, umfasst sowohl Zustimmung zu als auch Ablehnung von medizinischen Maßnahmen und kann in bestimmten Fällen eine gute Wahl sein.
Wichtig ist zu wissen, dass der Nachweis einer Patientenverfügung eine „Bringschuld ist“. Behandelnde ÄrztInnen sind nicht verpflichtet nach einer möglichen Verfügung selbst zu suchen. Das bedeutet, dass Sie als VerfügerIn dafür sorgen müssen, dass die Personen Ihres Vertrauens Bescheid wissen.
Der ZVPÖ bietet ab kommende Herbst Information zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, gerichtliche und gesetzliche Erwachsenenvertretung.
Volles Haus gab es im Volkshaus Graz bei der Veranstaltung des ZVPÖ "Die Pflegedrehscheibe stellt sich vor" mit der Leiterin des Referats für Sozialplanung/Controlling/Pflege, Mag.a Norma Rieder und Gesundheitsstadtrat Mag. Robert Krotzer. Gemeinsam konnten sie einen Überblick über die Pflegelandschaft geben, die interessierten Fragen beantworten und auch das neue Kliententarifmodell für die Mobile Pflege vorstellen, das künftig sicherstellt, dass pflegebedürftigen Menschen in der Stadt Graz jedenfalls die Mindestpension von 863 Euro verbleibt.
Bis heute hat das Pflegegeld rund 30 - 35 Prozent gegenüber seinem ursprünglichen Wert verloren!
Dazu kommt, dass bei der Pflegestufe 1 der nötige Pflegebedarf 2011 von über 50 auf mehr als 60 und ab 2015 auf mehr als 65 Stunden sowie bei der Pflegestufe 2 der Pflegebedarf 2011 von über 75 auf über 85 und ab 2015 auf mehr als 95 Stunden angehoben wurde!
Deshalb forderte der ZVPÖ seit Jahren:
• eine Anhebung des Pflegegeldes, welche der Teuerung der vergangenen Jahre wirklich Rechnung trägt und der Kaufkraft von 1993 (Einführung des Pflegegeldes) entspricht. Das Pflegegeld muss den Betroffenen zur uneingeschränkten Verwendung zur Verfügung stehen.
• Die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege ist für Pensionistinnen und Pensionisten mit Ausgleichszulage nicht zu bewältigen. Die Beihilfe von 550,-Euro ist nicht ausreichend. Sie muss sozial gestaffelt sein, so dass sich Menschen mit einer kleinen Pension ebenfalls eine 24-Stunden-Betreuung leisten können.
Kürzlich wurde die Gesundheitsausgaben-Statistik 2016 veröffen¬tlicht. Zwar stiegen, wie gewohnt, die absoluten Zahlen an – es blieben die maßgeblichen Parameter gemessen am BIP stabil – eine Konsequenz der Gesundheitsreform 2013
Auf Grund der Bestimmungen des Fiskalpaktes wurde damals beschlossen, dass die Steigerungen der öffentlichen Gesundheitsausgaben sich an der Entwicklung des BIP zu orientieren haben. Ausgabenzuwächse über dem BIP gehören der Vergangenheit an – ganz gleich wie sich die Bevölkerungszahlen entwickeln.
Die kalte Enteignung viele Pflegebedürftiger und Ihrer Angehörigen war viel zu lange beinharte Realität. Unzählige Menschen hatten in den letzten Jahren bei erheblicher Pflegebedürftigkeit sich im Zweifelsfall dafür entschieden die Kinder oder Enkerl nicht zu belasten, weil die Heimbetreiber – die immer öfter für die Profitinteressen Privater Geldgeber arbeiten, sich grundbücherlich absichern.
Zwischen 1993 und 2012 – also innerhalb von zwei Jahrzehnten - stiegen die öffentlichen Gesundheitsausgaben um durchschnittlich 4,8% pro Jahr; das lag über dem durchschnittlichen jährlichen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der letzten 20 Jahre von ca. 3,7%. Durch die Differenz zwischen der jährlichen Steigungsrate der Ausgaben und der durchschnittlichen Zunahme des BIP im selben Zeitraum ergibt sich naturgemäß, dass der % - Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben im Verhältnis zum jeweiligen BIP von etwa 7 auf 8,1 % bis 2015 zugenommen hat.
Gesundheitsreform oder neoliberale Wirtschaftspolitik?
Die sichtbarste Auswirkung der Adaptierungen der Spitalsärztinnengehälter 2015 war die Reduktion ärztlicher Leistungen im Spitalsbereich – vorwiegend im Bereich der fachärztlichen Befunderhebung im Bereich der Spitalsambulanzen sowie von geplanten Operationen. Wie lässt sich das erklären?
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