Die Wanderzeit ist für uns ja bis ins Neue Jahr vorbei, deshalb trafen sich 17 KollegInnen in der Troststraße, um gemeinsam nach Payerbach Reichenau zu fahren und dort den „Ultimativen Weihnachtswahnsinn“ zu besuchen.
Vorerst besuchten wir aber Schloss Rothschild, ein Schloss das lange Zeit als „Pensionistenresidenz“ für pensionierte Generalstäbler benutzt wurde. Auch heute ist es noch unter Verwaltung des Bundesheeres als Seminarhotel. Der Verwalter stamperte uns aber aus dem Festsaal (Machtdemonstration eines Zwänglers) zum Eingang um die Ecke. Aber wir haben das wunderschöne Schloss gesehen, welches selten zu betreten ist.
Anschließend besuchten wir das Schloss Wartholz, wo wir nach einem opulenten Mittagessen die wunderschöne Weihnachtsausstellung besichtigten.
Der Tag fand seinen Abschluss in der Reichenauer „Punschkrapferlkonditorei“. Ein recht guter Ersatz für einen Christkindelmarktbesuch.
Ein Jahr nach der Präsentation des „Masterplan Pflege“ im Dezember 2018 liegen nun 2 Studien vor, die Grundlagen für die weitere Konzeption der Neuorganisation des Pflegewesens in Österreich liefern. Rechtzeitig zu den laufenden Regierungsverhandlungen! Man darf gespannt sein, welchen Stellenwert die Pflege dabei innehaben wird.
Pflegepersonal-Bedarfsprognose für Österreich
Die Gesundheit Österreich GmbH ermittelt in Ihrer Studie einen Bedarf an 75.700 zusätzlichen professionellen Pflegekräften bis 2030. Dabei wurde die demographische Entwicklung, Annahmen zum Ausbau von Pflege und Betreuung zu Hause und die Altersstruktur der derzeit gemeldeten PflegearbeiterInnen im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe inklusive Sozialbetreuungsberufe mit Pflegekompetenz und der Heimhilfen zu Grunde gelegt. Pflege- und Betreuungskräfte in der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, in der Forschung, in der Verwaltung oder auch als selbständige Pflegekräfte sind in der vorläufigen Studie nicht enthalten.
Frau Ingrid Korosec, ihres Zeichen Obfrau des schwarzen Seniorenbundes und Mit-Präsidentin des überparteilichen Seniorenrates sorgt sich. Worüber? Über den abschlagfreien Zugang zur Alterspension mit 62 Jahren nach 45 Jahren hackeln.
Dies wurde im September im Parlament beschlossen. Endlich könnte man sagen. Denn wer 45 Jahre arbeitend durchhält, dem steht die Pension zu, ohne durch Abschläge bestraft zu werden.
Es geht um die Einrichtung eines Kautionsfonds zur Unterstützung einkommensschwacher Wiener Wohnungssuchender nach dem Grazer Modell. Weil auch Pensionistinnen und Pensionisten davon betroffen sind, unterstützt der ZVPÖ die eingebrachte Petition an den Wiener Stadtrat.
Petitionstext und Begründung:
Die zuständigen StadträtInnen werden beauftragt, die Einrichtung eines Kautionsfonds zur Unterstützung einkommensschwacher Wiener Wohnungssuchender nach dem Grazer Modell zu prüfen und schnellstmöglich umzusetzen.
Die Mieten steigen v.a. am privaten Wohnungsmarkt auch in Wien drastisch und kontinuierlich an. Besonders für Haushalte mit geringem Einkommen sind die hohen Wohnungseinstiegskosten für Provisionen und Kautionen eine zusätzliche Hürde bei der Wohnungssuche.
Wir lehnen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit ab. Diese darf 45 Jahre für Männer und 40 Jahre für Frauen nicht übersteigen. Wir lehnen deshalb auch die „Angleichung“ des Frauenpensionsalters, wie es ab 2024 vorgesehen ist, ab. Die Doppelt- und Dreifachbelastung der Frauen - die Ursache für das frühere Pensionsantrittsalters- nimmt nicht ab, sondern vielfach zu.
Der steigenden Lebenserwartung – oft vorgebrachtes Argument für die angebliche Notwendigkeit einer Erhöhung des Pensionsantrittsalters – steht eine wesentlich raschere Steigerung der Produktivität gegenüber. Diese wird durch die Wertschöpfungsabgabe einbezogen. Wir sagen deshalb 45 (bzw.40) Jahre Lebensarbeitszeit sind genug und lehnen jede“ Pensionsautomatik“, die an die Lebenserwartung geknüpft ist, ab.
Mehr als jeder zweite pflegende Angehörige ist bereits in Pension. Pflegende Angehörige sind finanziell, organisatorisch, fachlich und psychologisch überfordert. Dennoch wird von der Regierung die Laienpflege als grundlegende Säule favorisiert. Von Freiwilligkeit kann allerdings nicht die Rede sein! Es handelt sich dabei um einen sozio-ökonomischen Zwang, dem zu über 80% angehörige Frauen ausgesetzt sind.
Die österreichische Bevölkerung wächst kontinuierlich; so auch die Gesamtzahl der in Österreich tätigen Ärzte und ÄrztInnen. Die Bevölkerung ist seit 1965 um 22 Prozent, die Anzahl aller ÄrztInnen seit 1965 um 311 Prozent angestiegen. Diese absoluten Zahlen belegen eine doch deutlich ansteigende ärztliche Versorgungsdichte in den letzten 55 Jahren in allen Bereichen.
Wenn nun die Gesamtzahl aller ÄrztInnen betrachtet wird, deuten auch die Zahlen seit 2010 auf eine insgesamt ansteigende Versorgungsdichte hin. Ebenso gilt das für die Gesamtzahl aller niedergelassenen ÄrztInnen inklusive der FachärztInnen. Die Zuwächse seit 2010 liegen im niedergelassenen Bereich durchwegs über denen der Bevölkerungsentwicklung. Dennoch fallen hier doch schon deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf.
Eine der wenigen Maßnahmen der „Experten-Übergangsregierung“ ist die Bestellung eines Vorsitzenden der Kommission, die sich um die langfristige Entwicklung der Pensionen und ihrer Finanzierung kümmern soll. Diese „Alterssicherungskommission“ früher "Pensionssicherungskommission“ gibt es zwar seit dem Jahr 2000, war aber seit 2017 nicht mehr zusammengetreten, weil es keinen Vorsitzenden gab. Dieser ist nun mit einem ehemaligen Sektionschef im Sozialministerium, der einige Tage lang Sozialminister der abgewählten ÖVP-Alleinregierung war, gefunden.
Die Dienstgeberbeiträge zur Pensionsversicherung werden auf der Basis der jeweiligen Lohnsumme berechnet. Da der Anteil der Löhne und Gehälter an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung ständig sinkt, sinkt auch der relative Anteil der Unternehmen an der Finanzierung sozialer Sicherheit und insbesondere der Pensionen.
Wir fordern daher die Umstellung der Berechnung der Dienstgeberabgaben auf Basis der betrieblichen Wertschöpfung, die Zinsen, Mieten, Steuern und Gewinne umfasst.
(Beschlossen durch den Bundestag des ZVPÖ, am 2.Oktober 2019 in Graz)
Umlagefinanzierung und Ausfallshaftung des Staates in die Verfassung
Die Umlagefinanzierung der Pensionen im ASVG, der ein solidarischer Generationenvertrag zugrunde liegt, ist das Herzstück der Finanzierung der Pensionen. Wir sind daher gegen jede Einschränkung oder Aushöhlung dieses Systems insbesondere durch die Förderung privater Versicherungen.
Die Ausfallshaftung des Bundes ergänzt die Finanzierungsbasis des Pensionssystems und hat niemals seit Bestehen des ASVG die vorgesehene Drittelfinanzierung erreicht oder erforderlich gemacht, womit durch den hohen Selbstfinanzierungsgrades durch die Pensionsbeiträge der Arbeiter und Angestellten sich der Staat bedeutende Summen erspart hat.
Umlagesystem und staatliche Ausfallshaftung müssen angesichts permanenter Angriffe auf dieses bewährte System verfassungsrechtlich verankert werden.
(Beschlossen durch den Bundestag des ZVPÖ, am 2.Oktober 2019 in Graz)
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