Verfassungswidrig: Kein Stimmrecht für 2,4 Millionen PensionistenInnen
- Montag, 12. November 2018 @ 12:58
Pensionisten bezahlen rund 30 Prozent der Beiträge in die Krankenversicherungen ein und erhalten überhaupt keine Stimme
Die Reform der Sozialversicherung schließt PensionistenInnen von jeglicher Vertretung und Mitbestimmung in der Sozialversicherung aus und nimmt ihnen in jenen wenigen Organen, in denen sie bisher vertreten waren, das Stimmrecht. Dieser Ausschluss von der Teilnahme an der Selbstverwaltung fast eines Drittels aller Versicherten, das die höchsten Versicherungsbeiträge entrichtet, steht in krassem Widerspruch zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und ist verfassungsrechtlich nicht geboten.
Die Reform der Sozialversicherung schließt PensionistenInnen von jeglicher Vertretung und Mitbestimmung in der Sozialversicherung aus und nimmt ihnen in jenen wenigen Organen, in denen sie bisher vertreten waren, das Stimmrecht. Dieser Ausschluss von der Teilnahme an der Selbstverwaltung fast eines Drittels aller Versicherten, das die höchsten Versicherungsbeiträge entrichtet, steht in krassem Widerspruch zur Selbstverwaltung in der Sozialversicherung und ist verfassungsrechtlich nicht geboten.