Ab 1. Jänner 2024 soll das Frauen-Pensionsantrittsalter erhöht werden
je nach Geburtsdatum:
1. Jänner 1964 bis 30. Juni 1964 auf 60,5. Lebensjahr
1. Juli 1964 bis 31. Dezember 1964 auf 61. Lebensjahr
1. Jänner 1965 bis 30. Juni 1965 auf 61,5. Lebensjahr
1. Juli 1965 bis 31. Dezember 1965 auf 62. Lebensjahr
1. Jänner 1966 bis 30. Juni 1966 auf 62,5. Lebensjahr
1. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 auf 63. Lebensjahr
1. Jänner 1967 bis 30. Juni 1967 auf 63,5. Lebensjahr
1. Juli 1967 bis 31. Dezember 1967auf 64. Lebensjahr
1. Jänner 1968 bis 30. Juni 1968 auf 64,5. Lebensjahr
nach dem 30. Juni 1968 auf 65. Lebensjahr
Aber das Gleichbehandlungspaket, das 1992 als Voraussetzung für diese Erhöhung ab nächstem Jahr vereinbart wurde, ist längstens nicht abgearbeitet, wie ...
Erschreckende Nachrichten von den heimischen Pensionskassen*).
Sie haben im Vorjahr wegen der Verwerfungen auf den Finanzmärkten einen negativen Veranlagungsertrag von minus 9,67 Prozent verzeichnet. Diese katastrophale Performance der Pensionskassen hat massive Auswirkungen auf alle Berechtigten.
Insgesamt haben 1,038 Millionen Menschen in Österreich einen Anspruch auf eine Pensionskassen-Zusatzpension. Für die aktuell mehr als 137.000 BezieherInnen einer betrieblichen Zusatzpension bedeutet die negative Performance von 9,67 Prozent eine Pensionskürzung von rund 15 Prozent.
Mit 1. Jänner 2023 werden
• Gesamtpensionseinkommen bis zu einer Höhe von 5.670 Euro um 5,8 Prozent und
• Gesamtpensionseinkommen über 5.670 Euro (Höchstbeitragsgrundlage) um einen pauschalen Betrag in der Höhe von 328,86 Euro
erhöht.
Anpassungsverzögerung bei erstmaliger Pensionserhöhung ab 01.01.2023
Pensionisten mit einem Pensionsstichtag im Jahr 2022 erhalten ab 1. Jänner 2023 ihre erstmalige Pensionserhöhung in Form eines gesetzlich gestaffelten Prozentsatzes des Erhöhungsbetrages (Anpassungsverzögerung).
Jedoch erhält jeder "Neupensionist" mindestens die halbe Pensionserhöhung (2,9 %).
Dieser gestaffelte Prozentsatz des Erhöhungsbetrages beträgt:
Wir wünschen Euch allen und Euren Lieben ein frohes ganz besinnliches Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ob im Kreis der Familie, ganz besinnlich zu zweit, in lustiger Runde mit Freunden oder ganz für sich mit einem guten Buch: Wir wünschen euch Weihnachten ganz nach eurem Geschmack und möchten an Euch ein großes DANKESCHÖN für Eure Treue zum ZVPÖ für ein weiters Jahr richten!
Am Bundestag des ZVPÖ am 5. Oktober in Graz wurde der Beschluss gefasst, dem Bundespräsidenten mittels Brief die Sorge der Delegierten über die Angriffe auf und die Aushöhlung der Österreichischen Neutralität als Friedensprojekt zur Kenntnis zu bringen.
Mit Datum 15. November erhielt der ZVPÖ eine vom Adjutanten des Bundespräsidenten Generalmajor Mag. Thomas Starlinger, der auch kurzzeitiger Heeresminister war, gezeichnete Antwort.
Die Mängel im System der Gesundheitsversorgung durch die Spitäler und in der Langzeitpflege lassen sich nicht mehr länger verbergen.
Tatsächlich sind alle bisherigen Reformversuche in den letzten 30 Jahren an der isolierten Sicht der „Finanzierbarkeit“ gescheitert. Mittlerweile spürt die Bevölkerung an allen Ecken und Enden die Folgen der sogenannten „Ausgabenbremse“ seit 2012 – ein nicht tragfähiges Flickwerk erdacht von Winkeladvokaten und Gesundheits“ökonomen“.
Am heutigen Bundestag des ZVPÖ in Graz wurde von Bundesobmann Michael Graber in seinem Einleitungsreferat die gestern von Sozialminister Rauch gemeinsam mit VP-Klubobmann Wöginger verkündete Pensionsanpassung als mehr als enttäuschend für die von der Rekordteuerung betroffenen PensionistInnen, bewertet.
Die generelle Anpassung von 5,8% ist angesichts der anhaltend hohen Inflationsrate von über 10% unakzeptabel. Selbst wenn die Dynamik der Teuerung nachlassen sollte, was derzeit aber nicht absehbar ist, bleibt das Preisniveau hoch und die Pensionen niedrig. Es ist absehbar, dass die Kaufkraft der Pensionen im nächsten Jahr drastisch zurückgehen wird.
Es ist Feuer am Dach. Die Teuerungsraten gehen durch die Decke und haben nach Schätzung vieler ÖkonomInnen den Höhepunkt noch nicht erreicht und werden noch lange auf hohem Niveau verharren.
Die Einmalzahlungen, die im Herbst auch PensionistInnen-
haushalte erreichen werden, lindern das Problem nur kurzzeitig. Nur eine volle Abgeltung der Teuerung durch eine entsprechende Pensionsanpassung kann den Kaufkraftverlust nachhaltig auffangen. Eine Vorverlegung der Anpassung auf Mitte des Jahres oder mit erstem September hat die Regierung abgelehnt, sodass viele Haushalte mit den vorhandenen Mitteln kaum mehr zurechtkommen.
500 Euro für Pensionistinnen und Pensionisten soll Entlastung bringen.
Aber: Sozial treffsicher ist das wirklich noch nicht.
Konkret erhalten nur jene Pensionistinnen und Pensionisten den vollen Anti-Teuerungsbonus von 500 Euro, wenn die monatliche Netto-Pension zwischen 1.139 Euro (1.200 Euro brutto) und 1.566 Euro (1.800 Euro brutto) liegt. Bis zu einem Betrag von maximal 1.812 Euro netto wird die Höhe des Betrages gestaffelt immer weiter abgesenkt. Pensionen darüber erhalten keinen Bonus.
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