Der Österreichische Seniorenrat wird eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen, um als Sozialpartner in den Gremien der Sozialversicherung anerkannt zu werden. Die Senioren wollen damit ihre Gleichstellung mit den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchsetzen, kündigte Präsidentin Ingrid Korosec an.
Der Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat neben den kriegerischen Verwüstungen und den hunderttausenden Flüchtlingen auch eine neue Spirale der Aufrüstung hervorgebracht. In Deutschland werden 100 Milliarden Euro in die Bundeswehr gesteckt, die EU liefert Waffen für 450 Millionen Euro (darunter auch Geld aus Österreich) ins Kriegsgebiet, die Aktienkurse der Rüstungskonzerne steigen.
Stellungnahme des Bundesarbeitsausschusses des ZVPÖ (09.03.2022)
Die Energiepreise – insbesondere die Strom- und Gaspreise - steigen immer stärker an. Angesichts der aktuellen Entwicklung ist kein frühes Ende dieser Preisspirale zu erwarten.
Vermehrt wenden sich SeniorInnen unseres Verbandes und aus dessen Umfeld mit ihren Sorgen an uns. Es wächst die Angst davor, die steigenden Ausgaben für das tägliche Leben mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen nicht mehr stemmen zu können.
Viele unserer KollegInnen haben uns signalisiert, wie betroffen und beunruhigt sie wegen der kriegerischen Entwicklung in und um die Ukraine sind. Gerade unsere ältesten KollegInnen haben noch die Schrecken des Krieges erlebt und fürchten um den Frieden in Europa.
Deshalb bekräftigt unser Verband, der seit seinem Bestehen für den Frieden eingetreten ist, dass er jeden Krieg verurteilt, von wem er auch ausgeht.
Wer zum Schwert greift, setzt sich ins Unrecht. Wir hoffen, dass alles getan wird, damit die Waffen sofort schweigen und alle Beteiligten an den Verhandlungstisch zurückkehren.
Seit einiger Zeit mehren sich bei vielen SeniorInnen der Altersgruppe 70+ Klagen über Bankinstitute, die Kreditkarten nicht mehr verlängern, genehmigte Einkaufsrahmen (den sogenannten Überziehungsrahmen) reduzieren und generell keine Kredite an SeniorInnen vergeben wollen, wenn kein verwertbares Vermögen oder BürgInnen vorhanden sind. Was nun, wenn größere Ausgaben im Haushalt oder für die eigene Gesundheit und Pflege aufzubringen sind? Eine Waschmaschine schlägt gerne mit 700 bis 1000 Euro zu Buche, altengerechte Wohneinrichtung mit noch wesentlich mehr. In großen Elektronikmärkten führten jüngste Rückfragen unserer KollegInnen nach Teilzahlungsmöglichkeit zu abschlägigen Auskünften. Was wenn keine Rücklagen vorhanden sind, weil das Einkommen so gering ist und die Bildung von Rücklagen gar nicht möglich ist? Und dann droht zusätzlich - angesichts einer nicht enden wollenden Teuerungswelle - immer mehr PensionistInnen das Schlittern in die Armutsfalle.
ein Kommentar von Hilde Grammel, Mitglied im ZVPÖ Bundesvorstand
Eigentlich sind Frauen es müde, zum gefühlt hundertsten Mal am Equal Pay Day – heuer am 15.2. – ihre Ungleichbehandlung zu beklagen und einmal mehr ihre soziale Stellung als Menschen zweiter Klasse zu beschreiben. Zur Erklärung: Der Equal Pay Day gibt jenen Tag an, bis zu dem Frauen seit Jahresbeginn unbezahlt gearbeitet haben und wird auf Grundlage der Brutto-Median-Einkünfte von Frauen und Männern in Vollzeitbeschäftigung errechnet, wo zwischen den Geschlechtern eine Lücke von 12,7% klafft. Würde auch die Teilzeitarbeit miteingerechnet, fiele der Equal Pay Day gar erst auf den 10.5., da die Einkommensschere dann noch viel größer ist.
Kein Geld – Wiener Paar aß tagelang nur Haferflocken, so titelte die „Heute“-Zeitung vor kurzem. Und weiter: Der Jobverlust des Mannes stürzte zwei MindestpensionistInnen in Geldnot, die Corona-Pandemie verschärfte die Lage. Die Caritas half nun mit Lebensmittelgutscheinen im Wert von 250 Euro.
Löblich, nur keine Lösung auf Dauer. Wenn in einem reichen Land wie Österreich Menschen mit Einkommen an und unter der Armutsschwelle leben müssen, dann läuft hier etwas grundlegend verkehrt. Abhilfe können nicht mildtätige Gaben von karitativen Organisationen schaffen, sondern die Aufgabe der Armutsbekämpfung muss der Staat selbst in die Hand nehmen. Mit gesetzlich geregelten Transfers, die ein Leben in Armut dauerhaft beseitigen. Hilfe, die nur dann vielleicht gewährt wird, wenn Menschen kurz vor dem Verhungern oder dem Erfrieren sind, ist obszön und unakzeptabel. Daher muss es für soziale Leistungen des Staates einen Rechtsanspruch geben.
Viele pflegebedürftige Menschen sind gezwungen, ins Heim zu gehen, weil sie sich die mobilen Pflegedienste nicht leisten können. Das Grazer Klienten-Tarifmodell hat das 2018 geändert.
Frau Horváth* konnte sich nur im Rollstuhl fortbewegen. Alleine aufzustehen schaffte sie nicht mehr. Die 72-jährige Grazerin litt an Durchblutungsstörungen und Diabetes. Wunde Stellen im Gesäßbereich und an den Unterschenkeln machten Hausbesuche der mobilen Dienste zweimal am Tag notwendig. Die Verbandswechsel brauchten Zeit und das kostete Geld – Geld, das Frau Horváth nicht hatte.
Sie verringerte die Hausbesuche. Die Hautdefekte verschlimmerten sich. Zuletzt war es ihr nicht einmal mehr möglich, den Rollstuhl zu benutzen. Immer mehr war sie auf die mobilen Dienste angewiesen. Doch die konnte sie sich nicht leisten.
Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu, ein Jahr in dem uns wieder vor Augen geführt wurde, wie wertvoll die Gesundheit jedes einzelnen von uns ist. Und wie wichtig es ist, in unserer Gesellschaft solidarisch zu handeln. Wir wollen in den nächsten Tagen Kraft für die kommende Zeit sammeln und mit Zuversicht dem neuen Jahr entgegenblicken. In diesem Sinne wünschen wir im Namen des gesamten Bundesvorstands, allen Kolleginnen und Kollegen unseres Verbandes, ein frohes Weihnachtsfest mit viel Zeit für Familie und lieben Menschen, sowie ein glückliches, friedvolles und vor allem gesundes Jahr 2022.
Bei Beschlussfassung der Steuerreform wurde der ursprüngliche Plan, die Sozialversicherungsbeiträge zur Krankenversicherung zu reduzieren, fallen gelassen. Stattdessen wird der Sozialversicherungs-Bonus für niedrige Einkommen von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für PensionistInnen wird der PensionistInnenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr 2021.
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