Erfolg durch rechtzeitige und sachliche Kritik
- Dienstag, 14. April 2020 @ 22:44

„Nicht förderfähige Förderungswerber. Folgende Förderungswerber sind nicht förderfähig:
→ Natürliche Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.“
Offensichtlich war die Regierung der Meinung, es gibt keine PensionistenInnen und Erwerbsarbeitslose, die sich aufgrund ihrer prekären Wirtschaftslage etwas hochoffiziell dazuverdienen.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden wurden nun die Bestimmungen für den Härtefall-Fonds | Phase 2 und hier nur für PensionistenInnen, geändert auf:
„Leistung aus der Pensionsversicherung: Der Bezug einer Leistung aus der Pensionsversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr. Bezüge werden als Nebeneinkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.“
Wir sind erfreut, dass nun in unserem Sinne von den Behörden reagiert wurde, wenngleich eine positive Lösung für betroffene Erwerbsarbeitslose nach wie vor ausstehend ist.
Es bestätigt sich wieder einmal: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!
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